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Mitbewohner Vertrag

Garret 14.01.2008 - 09:42 11402 14
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Garrett

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Hallo,

folgende Ausgangslage: wohne zur zeit in einer mietwohnung in wien und bin als alleiniger mieter im vertrag eingetragen. momentan habe ich noch einen mitbewohner der mit ende februar auszieht. es folgt eine junge dame die gerne irgendwas schriftliches in der hand haben möchte.

hab ein bissi gegoogelt, bin mit den infos allerdings nicht zufrieden. gibts es vorgefertigte verträge für mitbewohner (ist der rechtliche begriff dafür "mitbewohner"?) oder hat wer tipps wie man das regeln könnte?

darf ich als hauptmieter einfach irgendwelche leute fix bei mir einquartiere, sollt ja kein problem darstellen, oder?

danke lg

watercool

BYOB
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Sowas ist eigentlich Untermiete? Steht in deinem Vertrag ob du untervermieten darfst oder nicht.

Bin mir jetzt aber auch nicht sicher wie die rechtliche Definition ist wenn du drin bleibst und noch wer dazukommt.

Garrett

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okay. es wäre eine "teiltweise untervermietung". und so wie ich das hier vestehe (help.gv.at) ist es erlaubt, egal was im mietvertrag steht:

Zitat
"Recht des Hauptmieters oder der Hauptmieterin zur Untervermietung

Viele (Haupt-)Mietverträge . enthalten ein Verbot der Untervermietung. Auf dieses Verbot kann sich der Vermieter oder die Vermieterin im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berufen. Derart wichtige Gründe sind:

* die gänzliche Untervermietung der Wohnung, wenn also der Hauptmieter oder die Hauptmieterin keinen Teil der Wohnung selbst benützt (das ist auch gleichzeitig ein Kündigungsgrund)
* wenn der Hauptmieter oder die Hauptmieterin im Vergleich zu seinem oder ihrem Hauptmietzins und den von ihm oder ihr erbrachten sonstigen Leistungen vom Untermieter oder von der Untermieterin einen unverhältnismäßig hohen Untermietzins verlangt (das ist ebenfalls ein Kündigungsgrund)
* wenn die Anzahl der Bewohner oder Bewohnerinnen die Anzahl der Wohnräume übersteigt oder dies bei Aufnahme eines Untermieters oder einer Untermieterin eintreten würde (Überbelag)
* wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Untermieter oder die Untermieterin den Frieden der Hausgemeinschaft stören wird

Wird bei der Untervermietung gegen diese Gründe verstoßen, kann in den beiden ersten Fällen der Vermieter oder die Vermieterin den Hauptmietvertrag des Untermieters oder der Untervermieterin aufkündigen oder/und in allen vier Fällen, wenn die Untervermietung vertraglich ausgeschlossen wurde, auch auf Unterlassung der Untervermietung klagen.

Hinweis: Eine teilweise Untervermietung – solange der Hauptmieter oder die Hauptmieterin noch in der Wohnung wohnt und keine der oben angeführten Gründe vorliegen – kann der Vermieter oder die Vermieterin im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht rechtswirksam verbieten.

trotzdem brauch ich irgendwas was auch meiner neuen mitbewohnerin schriftlich das recht einräumt hier zu wohnen...
Bearbeitet von Garrett am 14.01.2008, 09:56

d0lby

reborn
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Nachdem es offensichtlich keine Vorlage gibt, kann man sicher so einen Wisch selbst schreiben. Hängt davon ab was sie will. Sie zieht ein und ihr habt ein eigenes Abkommen.

Ich glaub nicht, dass andere WGs da etwas spezielles haben, aber ich war nie in einer WG

Sie soll ned rumzicken :)

tintifax

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gibts schon bilder von der mitbewohnerin? ob da was schriftliches notwendig ist, können wir dann entscheiden :D

fatmike182

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mach ihr irgendeinen Vertrag in denens du deine 10 Hausgebote aufstellst (nicht im Stehen pinkeln, keine Bilder aufhänden ohne Mieter fragen, ...) und natürlich auch die Kaution und Mietpreise erwähnst.
Viele Erwähnen darin auch Sachen wie Verantwortlichkeiten bei Schäden.

Kann schaun ob ich meinen Vertrag (bin quasi Untermieter) elektronisch hab oder einscannen kann.

tintifax

Bloody Newbie
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ne frau die im stehen pinkelt würd ich nicht als untermieterin haben wollen ^^.

wichtig (meiner meinung nach): dass nicht ihr freund dann auch bei euch einfach so wohnt. das nervt gewaltig

deleted46918

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Bezüglich Lärmentwicklung solltest auch auf alle Fälle was reinschreiben. Wenn die Frau dann nämlich jeden Tag bis 5 in der Früh laute Parties schmeisst hast sonst ein Problem. ;)

moidaschl

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wenn wir schon bei den schlauen tipps sind, dann auch gleich: kündigung, wer wann warum usw. :)

ica

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eventuelle mieterhöhungen die dich treffen solltest vielleicht auch prozentuell an sie weitergeben.

AdRy

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banjoe

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"Wir" haben da so einen vorgefertigten Mietvertrag verwendet. Sieht aus wie ein Antragsformular (wie die vom Stip z.B.) und sollte nicht allzu schwer zu bekommen sein. Ich frag heute Abend noch meinen Mitbewohner wo der diesen besorgt hat wenn du willst.

hth

Garrett

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danke habe schon einen vorgefertigten vertrag für untermieter gefunden.

schizo

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Kannst du den bitte hochladen? Würd mich intressieren, was da so drinsteht, brauch ich in kürze auch einen.

Garrett

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