Mietwohnung - Kündigungsrecht trotz verzicht???
Nicky3 14.01.2009 - 14:29 2113 8
Nicky3
Bloody Newbie
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Hallo an alle, ich wohne seit dem 1 August 08 in Wien und habe einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jedoch steht weiter unten (in dem selben Paragrafen) dass der Mieter (also ich) während der ersten drei Jahre auf das Recht, eine Kündigungserklärung abzugeben, verzichtet. Ich will nun aber in den Tirol ziehen, da ich also noch keine 3 Jahre hier wohne, kann ich trotzdem kündigen. Ich habe sehr viel im Internet recherchiert und manchmal stand da dass man nach 1 jahr doch kündigen kann, natürlich unter einhaltung der kündigungsfrist, welche bei mir 6 (!) monate beträgt. Andererseit (dies kommt aber aus Deutschland, und somit weiß ich nicht ob dies auch in Oesterreich zutrifft) habe ich gelesen, dass der Mieter allein nict auf sein Kündigungsrceht verzichten muss, und wnn dies der Fall ist, dies nicht ausgeglichen ist und somi nicht zutrifft. Da aber bei mir und meinem Vermieter diese einseitige Benachteiligung besteht, ist dies nun so oder nicht? Es steht außerdem nicht im Vertrag dass dieser Kündigungsverzicht unwiderruflich sein, kann ich es als vielleicht noch rückgänig machen? Für weitere Informationen helfe ich gerne weiter um den ''Fall'' zu lösen, bitte helft mir !
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userohnenamen
leider kein name
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ich denke du könntest auf jeden fall kündigen wennst einen nachmieter findest, denn dann wirds dem vermieter egal sein
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Nicky3
Bloody Newbie
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Ist das sicher? Wie soll ich das anstellen, soll einfach zum Vemrieter gehen und sagen, hören Sie ich will jetzt doch eher raus, ist das nun möglich oder nicht...und dann halt mit ihm die optionen durchsehen, wie zB eben nachmieter und so...?
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AdRy
Auferstanden
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userohnenamen
leider kein name
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naja ich denke einfach das es dem vermieter dann "fast" egal ist, weil die wohnung ja vermietet bleibt und somit nicht leer ist, d.h. auch kein verlust
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watercool
BYOB
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Die Frage ist ob das MRG gilt oder nicht, das kommt u.a. auf die Wohnung an. Falls ja dann kannst du glaube ich max. 1 Jahr gebunden sein.. aber am besten an den geeigneten Stellen fragen, das ist super kompliziert..
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daisho
SHODAN
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Ack, wenn das Mietrechtsgesetz gilt ist der Punkt vermutlich ungültig. Was dich genau zu erwarten hat (ob 1 Jahr, gar nicht, ...) frage am besten bei den zuständigen Behörden/Verbände/... nach (und nicht beim Vermieter).
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Longbow
Here to stay
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1. tirol isch lei oans und ned "der tirol" ! </tiroler mode off> 2. könnt eventuell ne mitbewohnerin gebrauchen weil der jetzige ein penner ist und ich den loshaben will, meld dich mal per pm 3. für ne mietrechtsfrage auf oc.at registrieren is sicher nicht der richtige weg, also los auf die AK/mieterschutzverband/rechtsanwalt der mietrechtsspezialist ist usw.
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pari
grml
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wenns unters mrg fällt, kannst nach einen jahr kündigen, wobei dann noch die kündigungsfrist dazu kommt.
btw sind net normalerweise 3 monate kündigungsfrist üblich/vorgeschrieben?
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