eitschpi
epidämlichologe
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Ich bin zur Untermiete in einem Vertrag, ziehe ab Oktober aus und wollte von Oktober bis Ende Demzember weiter untervermieten, weil die WG mit Dezember aufgelöst wird. Jetzt hab ich schon so einen Vertrag mit einem gemacht der das Zimmer genommen hätte.
Ich darf aber laut Untermietvertrag gar nicht untervermieten. Hat der, der mein Zimmer bekommen hätte jetzt irgendwelche Ansprüche gegenüber mir, oder ist der Vertrag einfach nichtig? Ich kann den verttag auch hochladen, aber es steht nur drin, dass er das Zimmer (das ich nicht vemieten darf) für den Zeitraum bekommt. Oder muss ich ihm jetzt eine adäquate Unterkunft besorgen, wenn er darauf besteht?
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eitschpi
epidämlichologe
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Hier der Vertrag. Wo sind unsere Juristen?
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ccr
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Theoretisch hätte er Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden die ihm im guten Glauben an die Gültigkeit des Vertrages mit Dir entstanden sind. Ein Beispiel wäre, dass ihr den Vertrag schon vor Wochen abgeschlossen habt, und der Mieter jetzt so kurzfristig keine andere Wohnung mehr findet, oder keine Wohnung mehr zu einem günstigen Preis, was bei Vertragsabschluss aber schon noch möglich gewesen wäre. So Dinge sind halt nur immer schwer beweisbar. Untervermieten darf übrigens immer nur der Hauptmieter - wenn überhaupt.
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eitschpi
epidämlichologe
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Abgeschlossen haben wir das gestern Mittag, am Nachmittag hab ich ihm geschrieben, dass es nicht geht.
Müsst ich ihm dann im schlimmsten Fall ein Hotel für 3 Monate zahlen?
Laut Paragraf 11? MRG kann man ja Untervermietung nur aus wichtigen Gründen ausschließen. Beim Untermietvertrag kann man's komplett ausschließen?
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nitschi
miau!
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Laut Paragraf 11? MRG kann man ja Untervermietung nur aus wichtigen Gründen ausschließen. §11 MRG gilt aber nur im Vollanwendungsbereich. Fällt da diese Wohnung drunter (Altbau/Baujahr)?
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eitschpi
epidämlichologe
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Sie ist über 140m2, gilts da auch nicht? Altbau is schon, vor 1989?
Es geht drum, dass eine Mitbewohnerin nicht einverstanden ist mit dem Typen und wir den sozialen Frieden wahren wollen.
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schizo
Produkt der Gesellschaft
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Nein, damit eine Altbauwohnung gesetzlich in österreich gesetzlich als solche gilt muss diese vor dem 30. Juni 1953 errichtet worden sein.
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eitschpi
epidämlichologe
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Ja, es is im 9., ich denk schon, dass das Haus so alt ist.
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DKCH
...
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und mit deinem vermieter wg der drei monate reden geht nicht, grad wenn die WG sowieso aufgelöst wird?
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ccr
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Abgeschlossen haben wir das gestern Mittag, am Nachmittag hab ich ihm geschrieben, dass es nicht geht.
Müsst ich ihm dann im schlimmsten Fall ein Hotel für 3 Monate zahlen? Na dann soll er erst einmal einen konkreten Schaden nachweisen Edit: und nur der Hauptmieter hat AFAIR, wenn überhaupt, das Recht untervermieten, da muß im Untermietvertrag nichts separat ausgeschlossen werden
Bearbeitet von ccr am 19.09.2014, 12:35
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eitschpi
epidämlichologe
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Ja, wenn der jetzt rechtliche Schritte androht finden wir sicher gemeinsam in der WG eine Lösung. Ich geh' ja sowieso nicht davon aus, dass er Probleme macht, aber ich plan' gerne das Worst-Case-Szenario. Dann ist die Welt meistens gar nimmer so schlimm. Aber falls jemand ein Zimmer von Oktober bis Ende Dezember im 9. oder 20. hat, bitte ich um Nachricht, der Kerl war total nett. Und gstudierter Informatiker, also ws eh ein Nerd...
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eitschpi
epidämlichologe
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Ich häng' noch an: Ich hab schon ein bisserl recherchiert, aber kann mir meine fragen nicht beantworten.
Was, wenn ein Untermietvertrag nicht vergebührt wird? Zahlt man dann einen Haufen Strafe, wenn man den vor Gericht bringt?
Muss man beim Untervermieten eigentlich keine Steuern zahlen? Ich mein, der eigentliche Vermieter führt eh schon ab, aber Untervermietung müsst ja auch zum EK zählen...
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davebastard
Vinyl-Sammler
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Was, wenn ein Untermietvertrag nicht vergebührt wird? Zahlt man dann einen Haufen Strafe, wenn man den vor Gericht bringt? hab mal eine vorlesung zum thema mietrecht angehört, da kam das vor. also ja es gibt eine strafe. ich kann mich aber nicht mehr an die höhe erinnern.
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ccr
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Muss man beim Untervermieten eigentlich keine Steuern zahlen? Ich mein, der eigentliche Vermieter führt eh schon ab, aber Untervermietung müsst ja auch zum EK zählen... Ja, natürlich. Erträge aus Untervermietung abzüglich selbst gezahlter (ggf. anteiliger) Miete ist Einkommen.
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eitschpi
epidämlichologe
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Er hat mir jetzt darauf geantwortet, dass ich ihm das Zimmer nicht geben kann weil ich nicht untervermieten darf... What do you mean you cant? you already signed th contract On Wednesday I will bring my stuff, hope there will be someone in the flat. Regards Ideen?
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