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Mietnachforderung von 1.8.11

crusher 02.02.2012 - 20:11 1080 6
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crusher

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dur ned blern
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Hallo,

hab heute einen Brief von meinem Vermierter erhalten, der mich auffordert dass ich nun 7 Monate Miete(Differenz) nachzahlen soll - und zwar die Anpassung an den Index rückwirkend von 1.8.2011 bis heute.

Ist dies nun Rechtens?

Email an die Arbeiterkammer ist raus - jedoch würde ich gerne wissen ob hier auch wer ne Antwort weiß?

tia!

ccr


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Zitat von crusher
Hallo,

hab heute einen Brief von meinem Vermierter erhalten, der mich auffordert dass ich nun 7 Monate Miete(Differenz) nachzahlen soll - und zwar die Anpassung an den Index rückwirkend von 1.8.2011 bis heute.

Ist dies nun Rechtens?

Email an die Arbeiterkammer ist raus - jedoch würde ich gerne wissen ob hier auch wer ne Antwort weiß?

tia!

Der erste Google-Treffer: http://portal.wko.at/wk/hilfecenter...0&dstid=678

crusher

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dur ned blern
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jo, soweit war ich schon jedoch ists imho für mich nichtssagend.

triffts jetzt zu oder nicht? - bin untermieter und was ist ein ABGB. ich kram grad nach meinem mietvertrag

Neo-=IuE=-

Here to stay
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ABGB ist Allgemeines Bürgerliches GesetzBuch

edit: für mich liest sich das von der wko so, also ob bei vermietung zwischen privaten, untermiete usw. es rechtens ist, bei normalen mietverträgen aber nicht

crusher

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dur ned blern
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Zitat von Neo-=IuE=-
ABGB ist Allgemeines Bürgerliches GesetzBuch

edit: für mich liest sich das von der wko so, also ob bei vermietung zwischen privaten, untermiete usw. es rechtens ist, bei normalen mietverträgen aber nicht

nach glaub 3 mal lesen (sollte weniger saufen zefix) klingts auch so - thx trotzdem

naja lt mietvertrag hat er sogar scheinbar recht. somit heißts zahlen und alternativen prüfen....

ccr


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Die Vollanwendung des MRG gilt AFAIR im Wesentlichen nur mehr bei Altbauten. Bei Neubauten, Dachausbauten etc. gilt entweder nur der Teilanwendungsbereich oder ABGB.

crusher

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dur ned blern
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dadurch dass es ein neubau ist ists somit nochklarer -

vielen dank euch!
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