Mietnachforderung von 1.8.11
crusher 02.02.2012 - 20:11 1080 6
crusher
Legenddur ned blern
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Hallo,
hab heute einen Brief von meinem Vermierter erhalten, der mich auffordert dass ich nun 7 Monate Miete(Differenz) nachzahlen soll - und zwar die Anpassung an den Index rückwirkend von 1.8.2011 bis heute.
Ist dies nun Rechtens?
Email an die Arbeiterkammer ist raus - jedoch würde ich gerne wissen ob hier auch wer ne Antwort weiß?
tia!
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ccr
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Hallo,
hab heute einen Brief von meinem Vermierter erhalten, der mich auffordert dass ich nun 7 Monate Miete(Differenz) nachzahlen soll - und zwar die Anpassung an den Index rückwirkend von 1.8.2011 bis heute.
Ist dies nun Rechtens?
Email an die Arbeiterkammer ist raus - jedoch würde ich gerne wissen ob hier auch wer ne Antwort weiß?
tia! Der erste Google-Treffer: http://portal.wko.at/wk/hilfecenter...0&dstid=678
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crusher
Legenddur ned blern
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jo, soweit war ich schon jedoch ists imho für mich nichtssagend.
triffts jetzt zu oder nicht? - bin untermieter und was ist ein ABGB. ich kram grad nach meinem mietvertrag
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Neo-=IuE=-
Here to stay
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ABGB ist Allgemeines Bürgerliches GesetzBuch
edit: für mich liest sich das von der wko so, also ob bei vermietung zwischen privaten, untermiete usw. es rechtens ist, bei normalen mietverträgen aber nicht
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crusher
Legenddur ned blern
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ABGB ist Allgemeines Bürgerliches GesetzBuch
edit: für mich liest sich das von der wko so, also ob bei vermietung zwischen privaten, untermiete usw. es rechtens ist, bei normalen mietverträgen aber nicht nach glaub 3 mal lesen (sollte weniger saufen zefix) klingts auch so - thx trotzdem naja lt mietvertrag hat er sogar scheinbar recht. somit heißts zahlen und alternativen prüfen....
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ccr
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Die Vollanwendung des MRG gilt AFAIR im Wesentlichen nur mehr bei Altbauten. Bei Neubauten, Dachausbauten etc. gilt entweder nur der Teilanwendungsbereich oder ABGB.
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Legenddur ned blern
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dadurch dass es ein neubau ist ists somit nochklarer -
vielen dank euch!
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