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lieferung doppelt erhalten

fliza23 01.12.2012 - 13:17 6144 33
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fliza23

Fidi Tunka
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Zitat von master blue
und nochmal, eine doppellieferung ist keine unverlangte warenzustellung.

hab ich eh gecheckt und wollte ich auch bestätigen mit dem ak link...

Zitat
Achtung Ausnahme: Erfolgte die Zusendung erkennbar irrtümlich (z.B. Ware ist erkennbar für eine andere Person bestimmt), so ist dies dem Absender mitzuteilen

ist ja in meinem fall erkennbar irrtümlich...

salsa

So spät wie gestern.
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Zitat von master blue
und nochmal, eine doppellieferung ist keine unverlangte warenzustellung.
Und nochmals Gegenfrage: Ich kann also unser Lager durch Doppellieferung bei unseren Kunden für 3 Jahre auslagern? Für lau? Genial :D

So einfach wird's dann auch nicht sein ;)

daisho

SHODAN
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Zitat von fliza23
wenn mir die einen zweiten kühlschrank liefern, muss ich den 3 jahre lang in meiner wohnung für sie aufheben?!
Wenn kein Platz vorhanden in ein Lager und die Lagerkosten + ev. Arbeitszeit und Fahrtkosten geltend machen - bzw. vorher bekannt geben dass sowas auf einen zukommen könnte dann wird das sicher schnell abgeholt :D

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von fliza23
hab ich eh gecheckt und wollte ich auch bestätigen mit dem ak link...



ist ja in meinem fall erkennbar irrtümlich...
ah ok, so war das gemeint, ich hab nämlich nur punktgenau den absatz gelesen.

zwecks lagerung @salsa
siehe mein letztes posting bzw. das von daisho.

d0lby

reborn
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Schick es zurück, vlt bekommst du das Geld zurück, weil Kaufrücktritt.

Dann bestell halt nochmal für Kinds... :p

fliza23

Fidi Tunka
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hier meine ak korrespondenz :)

me:

Sehr geehrte Damen und Herren!


habe mir vor einiger zeit ein GELBES ferngesteuertes auto bei conrad bestellt. kurz darauf ist dann direkt von thundertiger europe aus .de ein BLAUES auto geliefert worden.
habe mich zwar über die falsche farbe geärgert, aber mich entschlossen damit zu leben. ausgepackt, benutzt.
zwei tage später ist dann allerdings auch noch das eigentlich bestellte gelbe auto geliefert worden. (ich war nicht zuhause, meine frau hat es entgegen genommen)

nach anfänglicher freude (ca. 1 stunde) und etwas grübeln (ca. 3 stunden)
hat dann die gute erziehug meiner mutter gegriffen und ich hab das ganze bei thundertiger europe gemeldet (email),

nach einer woche ohne antwort hab ich dann noch ein zweites mail geschrieben. nach paar tagen dann die antwort...
"danke fürs ehrlich sein, ...blabla...., werde die rückholung veranlassen."

jetzt ein monat später ohne ein lebenszeichen frage ich mich, ob ich das ding nicht einfach meinen kids zu weihnachten schenken soll.

wie sieht es da rechtlich aus?
gibt es da vielleicht irgendeine idioten-klausel, die hier greift?
gibt es bestimmte fristen?

ist btw. ein thundertiger eb4 g3 und kostet immerhin 360€


vielen dank,
mfg,

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antwort:

Sehr geehrter Herr ....

Nein, es gibt keine rechtlichen Tricks. Wenn Sie die Ware behalten wollen, müssen Sie sie auch bezahlen. Also überlegen Sie sich gut, ob Sie das Auto an Ihre Kids verschenken!

Mit freundlichen Grüßen

------------------------------------------------------------------

me:

Sehr geehrtes Konsumenteninfo-Team!
Sehr geehrter Herr ......

Vielen Dank für die schnelle, wenn auch etwas schroffe Antwort.

Wenn ich das Ding so gerne behalten würde, hätte ich es dem Versender wohl garnicht erst gemeldet.
zwei Mal sogar. (und ein drittes Mal hab ich es auch noch dem Conrad als Feedback gemailt)

Es kann aber doch nicht sein, dass ich das grosze Packet auf unbegrenzte Zeit für den Händler aufheben muss.

Stellen sie sich mal vor, der hätte mir eine Tiefkühltruhe zu viel geliefert und ich hätte nur ein 2-Zimmer Wohnung...
So könnten Händler gut Lagerkosten sparen.

Daher nochmal meine Frage nach einer Frist.
Wie lange muss ich das Packet für den Händler aufbewahren.

Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüszen,

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antwort:

Sehr geehrter Herr ...

Sie müssen die Ware überhaupt nicht aufbewahren, sondern Sie können die Ware jederzeit auf Kosten der Firma zurücksenden. Die einzige Frist die in diesem Zusammenhang zu nennen wäre, ist die drei-jähre Verjährungsfrist für den Zahlungsanspruch der Firma, wenn Sie sich die Ware behalten. Diese Frist läuft ab der objektiv möglichen Rechnungslegung, also grundsätzlich ab der Lieferung der Ware. Das heißt, die Firma könnte von Ihnen bis zu drei Jahren die Bezahlung der Ware gerichtlich fordern.

PS: Sorry für die von Ihnen so empfundene schroffe Antwort! War jedenfalls keine Absicht. Die Juristensprache ist leider oftmals sehr gewöhnungsbedürftig!

Mit freundlichen Grüßen

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also zurückschicken, oder 3 jahre warten. :)

Locutus

Gaming Addicted
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Ich würds unfrei zurück schicken. Fall erledigt, kein schlechtes Gewissen.

sprengmeister

Little Overclocker
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Das mit den 3 Jahre warten klingt auch nicht so großartig. Was ist, wenn du nach 2 Jahren doch noch eine Rechnung dafür kriegst? Dann wird zurückschicken wahrscheinlich nicht mehr möglich sein.

Aber IMHO solltest du auch nicht nochmal extra zur Post oder so gehen müßen... Wenn, dann sollen die das Packet mit DHL oder so selbst abholen lassen.

watercool

BYOB
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Anrufen wäre noch eine option? Oder nochmal eine deutliche Mail das du das Teil vor die Türe stellst wenn sie es nicht bald abholen :)

Ich glaub ja fast sie schenkens dir dann eh. Intel hat es bei mir so gemacht. Hab eine 120er SSD mit einem Softwarefehler gehabt der eigentlich behoben sein sollte. Intel hat mir direkt als Entschuldigung eine 320GB SSD geschickt und wollte die 120er SSD abholen. Die Abholung und der Versand nach Übersee + Zeitaufwand war ihnen dann zu doof...

salsa

So spät wie gestern.
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Zitat von sprengmeister
..Aber IMHO solltest du auch nicht nochmal extra zur Post oder so gehen müßen... Wenn, dann sollen die das Packet mit DHL oder so selbst abholen lassen.
Seh ich ganz genau so! Deshalb:

....daher fordere ich Sie zum zwieten und letzten Mal auf sich der Sache anzunehmen und das Paket auf Ihre Kosten per Paketdienst etc. bei mir Werktags in der Zeit von x bis y abholen zu lassen.

Sollten Sie ab heute innerhalb von 10 Tagen keine Reaktion zeigen stimmen Sie dem Verzicht auf jeglichen gesetzlichen Anspruch auf die Ware zu....

:D

FearEffect

Here to stay
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Einfach dumm stellen is in solchen Fällen wirklich das einfachste ... Ware (blaues Auto) nie erhalten und man hat keine Scherereien (3 Jahres Frist, Rücksendung etc.) ...

Pedro

Legend
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Ich seh das auch so, wie es bereits einige male hier erwähnt wurde.

Der guten Ordnung halber nochmals den Sachverhalt schriftlich mitteilen, und wenn dann nichts kommt... behalten und freuen.
(Den Schriftverkehr halt aufheben)

Denne

Here to stay
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Seine Frau wird wohl aber bei der Paketzustellung unterschrieben haben, dass sie das Auto empfangen hat...

master blue

Mr. Anderson
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ich würde garnichts mehr schreiben und das ding beinhart 3 jahre aufbewahren.
Zitat
Was ist, wenn du nach 2 Jahren doch noch eine Rechnung dafür kriegst? Dann wird zurückschicken wahrscheinlich nicht mehr möglich sein.
und wie das möglich ist. ob 1 tag, 1 woche, 1 oder 3 jahre ist vollkommen egal. er wird dafür niemals bezahlen müssen.
Zitat
Einfach dumm stellen is in solchen Fällen wirklich das einfachste ... Ware (blaues Auto) nie erhalten und man hat keine Scherereien (3 Jahres Frist, Rücksendung etc.) ...
das dümmste, was man tun kann.

CROWLER

Powerbunny
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klassisches lehrbuchbeispiel :)
daher eine klassische huschpfuschlösung:

der shop ggn fliza auf herausgabe des autos gem. 366 abgb:
die rei vindicatio ist die klage des nicht besitzenden eigentümers gegen den besitzenden nichteigentümer.

aktivlegitimation:
zu prüfen ist, ob der shop noch eigentümer an dem auto ist.
eigentum verjährt nicht, es geht jedoch durch einen originären eigentumserwerb eines dritten unter

zu prüfen ist daher der originäre eigentumserwerb gem 1460 ff abgb
die ersitzung verlangt den 3fach qualifizierten besitzer, der besitz muss daher rechtmäßig (316 abgb, 1461), redlich (326 abgb 1463) und echt (345 abgb, 1464) sein (1460 abgb).

rechtmäßig ist der besitz dann, wenn der besitzer auf grund eines titels besitzt (hier nicht gegeben, der shop hat dank deiner nachträglichen genehmigung (email) seine vertragspflicht mit der lieferung des blauen autos schuldbefreiend geleistet, da das blaue auto nachträglich vertragsinhalt wurde - titel fehlt hinsichtlich des gelben autos)

redlich ist f nicht, denn f hält das auto nicht für das eigene.

da das auto nec vi, clam, precario modo erhalten wurde ist der besitz wohl echt aber:
eine ersitzung nach 1460 scheidet jedenfalls aus, eine ersitzung nach 3 jahren besitz ist daher unmöglich.

zu prüfen ist daher die außerordentliche ersitzungs gem 1467 abgb:
scheitert auch, da f nicht redlich ist und die 30 jahre ersitzungszeit jedenfalls nicht verstrichen sind

zwischenergebnis:
f wird auch nach 30 jahren nicht eigentümer.

passivlegitimation:
f ist inhaber des autos, er ist daher passivlegitimiert (309 abgb).

einreden zum rechte des besitzes sind nicht gegeben
ergebnis:
der shop bekommt das gelbe auto wieder.

doch nun die wichtigen fragen:
kann dem f auf einmal eine rechnung geschickt werden?
geschickt ja, zahlungspflicht entsteht nicht da überhaupt kein vertrag hinsichtlich des gelben autos zustande gekommen ist.

was muss f tun?

§ 864.
(2) Satz 3:
Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten.

diese ausführungen entsprechen nur meinem persönlichen wissensstand und sind daher ohne gewähr :)
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