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lieferung doppelt erhalten

fliza23 01.12.2012 - 13:17 6143 33
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fliza23

Fidi Tunka
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habe mir anfang november ein GELBES ferngesteuertes auto bei conrad bestellt. kurz darauf ist dann direkt von thundertiger europe aus .de ein BLAUES auto geliefert worden. habe mich zwar geärgert, aber mich entschlossen damit zu leben. ausgepackt, benutzt.
zwei tage später ist dann allerdings auch noch das eigentlich bestellte gelbe auto geliefert worden. (ich war nicht zuhause, meine frau hat es entgegen genommen)

nach anfänglicher freude (ca. 1 stunde) und etwas grübeln (ca. 3 stunden)
hat dann die gute erziehug meiner mutter gegriffen und ich hab das ganze bei thundertiger europe gemeldet (email),

nach einer woche ohne antwort hab ich dann noch ein zweites mail geschrieben. nach paar tagen dann die antwort...

"danke fürs ehrlich sein, ...blabla...., werde die rückholung veranlassen."

jetzt ein monat später ohne ein lebenszeichen frage ich mich, ob ich das ding nicht einfach meinen kids zu weihnachten schenken soll.
gibt es da vielleicht irgendeine idioten-klausel, die hier greift?

ist btw. ein thundertiger eb4 g3 und kostet immerhin 360€

wie seht ihr das, bzw. sind vielleicht juristen anwesend, die sich da auskennen?
Bearbeitet von fliza23 am 01.12.2012, 22:13

issue

Rock and Stone, brother!
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Auskennen tu ich mich nicht, aber ich wuerds behalten. Wenn du denen zwei Emails schreibst und die kein Interesse daran zeigen, hast du imho alles getan was du tun kannst.

Schenks deinen Kids :)

master blue

Mr. Anderson
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der versender hat aufjedenfall einen rückgabeanspruch. die frage ist, wann dieser anspruch verfällt.

userohnenamen

leider kein name
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6 monate afaik

fliza23

Fidi Tunka
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6 monate wären ok. Sohnemann hat im juni geburtstag. :D
Finde dazu aber nichts mit google....

master blue

Mr. Anderson
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6 monate kommen mir für die verjährung von eigentum schon seeeehr kurz vor.

daisho

SHODAN
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Zitat von userohnenamen
6 monate afaik
Hätte dazu gerne eine Quelle. Ad hoc fällt mir nur ein dass Eigentum beweglicher Sachen nach 7 Jahren in den Besitzer übergehen da man dann davon ausgeht dass der ursprüngliche Eigentümer kein Interesse mehr daran hat.

master blue

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sind das nicht 3 jahre für bewegliche und 30 jahre für unbewegliche?

daisho

SHODAN
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Entschuldigung, ja ... sind 3 Jahre für bewegliche Sachen - war mein Fehler :)

kleinerChemiker

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Man könnte es aber auch als unerwünschte Zusendung sehen. Dann darf man es doch behalten, wenn ich das richtig verstanden habe.

Starsky

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eventuell die ak befragen?!

master blue

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kann man nicht. eine doppellieferung fällt defintiv nicht unter die nicht bestellte waren regelung.

fliza23

Fidi Tunka
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http://www.arbeiterkammer.com/onlin...trag-10221.html

hier steht ein bisschen was unter unverlangte warenzustellung.

hab der AK mal ein mail geschrieben.
kann euch ja berichten was dabei raus kommt.

eine 3 jahres frist für bewegliche sachen finde ich ein starkes stück.
(wenn das hier wirklich so ist)
wenn mir die einen zweiten kühlschrank liefern, muss ich den 3 jahre lang in meiner wohnung für sie aufheben?!

Denne

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fände ich auch krass. imho wärs nur fair ihn zu behalten, wenn sie nach mehrfachen mails, anrufen etc. nicht drauf reagieren.

master blue

Mr. Anderson
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und nochmal, eine doppellieferung ist keine unverlangte warenzustellung.
letzteres soll die fälle abdecken, bei denen man irgendwelchen ramsch unaufgefordert mit einer beigelegten rechnung bekommt, die man zahlen soll. das hat mit fehl-, oder doppellieferungen nichts zu tun.
ob bei größeren gegenständen ein verwahrungsentgelt angemessen ist, sollten sie nach knapp 3 jahren draufkommen ist wieder was anderes.

du hast dem händler bescheid gegeben, eine antwort erhalten -> archivieren (deine pflicht ist damit erledigt)
nach 3 jahren hast ein schönes weihnachtsgeschenk. ;)
Bearbeitet von master blue am 01.12.2012, 23:05
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