prronto
Garage
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Ich wüd mir auch keinen großen Kopf machen. Was mich allerdings stutzig macht: Wenn Du Dich nach ~1 Monat schon nicht mehr erinnern kannst was gewesen sein soll, dann gibts genau 2 Möglichkeiten. - Du gehörst zu den von haba angeprangerten und hast Deine Strafe verdient.
- es war eine Lappalie weil Du nichts mehr davon weisst.
Ich hab auch gerade eine Lenkererhabung da leigen wegen 145 statt 130....womit eben wieder bewiesen wäre, dass die Lenkererhebung kein Garant für ein schweres Vergehen ist. Also Augen zu und durch......
Bearbeitet von prronto am 19.09.2007, 10:20
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Ich gebs auf, es ist eh cool wenn man im Verkehr so unaufmerksam ist dass man Geschwindigkeitsbeschränkungen übersieht weils ja die letzten Jahren auch so war, wenn man unaufmerksam herumfährt und sowieso und überhaupt.
Und zu den eigenen Fehlern zu stehen ist sowieso uncool, es ist viel besser wenn man das Mutti in die Schuhe schiebt, dann gilt man bei der "Elite" hier als toller Stecher und coolster von allen.
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EG
thinking with portals
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Haba kann mich ned ausstehen um was anderes gehts hier ned...fangts bitte wegegn sowas ned groß zu streiten an. Klingt ja 100 mal schlimmer als mein Großvater jemals..!
Mum hat grad angerufen: "mehr als 20 km/h zu schnell im Ortsgebiet".
Werd halt ned gleich vom 70er vorher runtergebremst haben aufn 50er und hinter ner Ecke wird sich der Polizist versteckt haben. Kann mir noch immer ned vorstellen wieso das mehr als 20 sein sollen, da man den 70er vorher einhalten MUSS, sollte man nicht von der Straße fliegen wollen, aber eeeeeeeeegal.
Denk mal das Ganze endet mit einer Geldstafe < 50 Euro.
Bearbeitet von EG am 19.09.2007, 10:26
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Garrett
Here to stay
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Ich gebs auf, es ist eh cool wenn man im Verkehr so unaufmerksam ist dass man Geschwindigkeitsbeschränkungen übersieht weils ja die letzten Jahren auch so war, wenn man unaufmerksam herumfährt und sowieso und überhaupt.
Und zu den eigenen Fehlern zu stehen ist sowieso uncool, es ist viel besser wenn man das Mutti in die Schuhe schiebt, dann gilt man bei der "Elite" hier als toller Stecher und coolster von allen. nicht trotzig sein haba... niemand hat was in dieser richtung geschrieben. das bildest du dir alles nur ein.
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Haba kann mich ned ausstehen um was anderes gehts hier ned...fangts bitte wegegn sowas ned groß zu streiten an. Um das gehts nicht. Mum hat grad angerufen: "mehr als 20 km/h zu schnell im Ortsgebiet". Also doch ein von mir angesprochenes Delikt ... Werd halt ned gleich vom 70er vorher runtergebremst haben aufn 50er und hinter ner Ecke wird sich der Polizist versteckt haben. Also eh absichtlich ... Kann mir noch immer ned vorstellen wieso das mehr als 20 sein sollen, da man den 70er vorher einhalten MUSS, sollte man nicht von der Straße fliegen wollen, aber eeeeeeeeegal. Wohnst du im Prater bei den Steilwandkurven? Denk mal das Ganze endet mit einer Geldstafe < 50 Euro. Für Mutti schon ...
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Neo-=IuE=-
Here to stay
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"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein..."
es geht hier ja net um körperverletzung, diebstahl oder mord. vielleicht hat er bei der baustelleneinfahrt den 60er ein bisschen zu spät gesehen und nicht mehr ganz dabremsen können.
es muss nicht immer der jugendliche amokfahrer sein der mit seinen freunden und 220 sachen auf der autobahn rumrast. wenn das der fall ist, dann kann er aber bei der lenkererhebung die strafe auf sich nehmen, ohne ein problem zu bekommen, weil das geld zahlen muss er so oder so wenn es aber ein schwerwiegender grund ist, dann machts aber an unterschied ober noch L17 probeschein hat oder schon lange den schein hat und genau um das geht es hier und zu deinem beispiel mit der wespe bei soetwas sollte man normal am pannenstreifen und STEHNBLEIBEN da gibts dann nix zum übersehn vor allem wenn die dich stechen sollte, dann baust vielleicht an unfall und reisst andre mit Denk mal das Ganze endet mit einer Geldstafe < 50 Euro. Wenn du deinen Namen angibst, wie haba schon gesagt hat, nicht! GEnauso wieso ghört Dazu erster link zum thema "probeführerschein" von google: http://www.oberdrauburg.info/index....setze/probe.htmBegeht der Besitzer eines Probeführerscheines innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß § 4 FSG (Abs. 6) oder verstößt er gegen die Bestimmung des § 4 FSG Abs. 7, so wird von der Behörde unverzüglich eine Nachschulung angeordnet. Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein weiters Jahr.
Als schwerer Verstoß gelten :
* mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitungen einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von
a) mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder
b) mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen
Bearbeitet von Neo-=IuE=- am 19.09.2007, 10:34
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EG
thinking with portals
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Bei dir gehts immer nur um das Haba...immer ! Stichwort "Motorbremswirkung"...ich leg keine Vollbremsung hin, wenn es reicht die 3. reinzugeben und zu warten bis das Fahrzeug sich selbst bremmst...wiederum Stichwort "ökonomische Fahrweise" und beim Heer halt "Magerialerhaltung". Von böser Absicht bzw. Gefährdung von Menschenleben kann bei einer breiten, gut einsehbaren Straße keine Rede sein. Ich wohne in Wieselburg (wie bei JEDEM meiner Posts links vermerkt ist) und bin aus Richting Melk nach Ybbs im Ort "Erlauf" gefahren. Meine Mutter wird die Stafe auf sich nehmen, wenns wirklich nur das ist. BEZAHLEN tus NATÜRLICH ich..! Der einzige Grund dafür, dass sie es auf sich nehmen wird ist, dass JEDE Strafe die ich bekomme, sofort auch der Kaserne gemeldet wird und die ihre ganz eigene Art haben Menschen für belanglose Dinge zu bestrafen. Wer beim Heer war, weiß das eh! Zu das mir fast der Kragen platzt, wenn ich deine Postins les, kannst dir sicher gut vorstellen...ich erinnere dich an diese "Hilton Sache". Drum lassen wirs an dieser Stelle bitte einfach gut sein, bevors einen Krieg gibt.
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sYbb
OC Addicted
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um mal wieder zum thema selbst zurück zu kommen: ich denke, mit 50€ wirst net auskommen, hatte ähnliches wie du (wie bereits erwähnt, auch im ortsgebiet) und war 25 zu schnell, mit allen abzügen, die ja bei dir auch schon abgezogen sind (toleranzgrenze, etc.). ich hab damals 90€ berappt
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Lenkberechtigung für Anfänger - Probeführerschein Lenkberechtigungen für die Klassen A, B, C, C1 und D, die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung für eine dieser Klassen besessen haben, unterliegen einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Probezeit ist in den Führerschein nicht einzutragen.
Begeht der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß, so ist von der Behörde unverzüglich eine Nachschulung anzuordnen! Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit jeweils um ein weiteres Jahr. Begeht der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit wieder einen neuerlichen Verstoß, so hat die Behörde unverzüglich ein Führerscheinentziehungsverfahren einzuleiten.
Als schwerer Verstoß gelten 1. Fahrerflucht 2. Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung 3. Überholen unter gefährlichen Umständen 4. Nichtbefolgen von Überholverboten 5. Vorrangverletzungen 6. Überfahren von "HALT-Zeichen" bei geregelten Kreuzungen 7. Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn der Autobahn 8. zu hohe Fahrgeschwindigkeit (Ortsgebiet mehr als 20 km/h und im Freiland mehr als 40 km/h über dem erlaubten Wert) 9. einige strafbare Handlungen des Strafgesetzbuches (etwa die §§ 80, 81 oder 88). QED Aber auf mich losgehen ...
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EG
thinking with portals
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Dann sollns mehr sein...was zu zahlen ist wird von mir bezahlt. Es mit "Fahrerflucht" auf eine Stufe zu stellen find ich zwar bissl krass, aber naaaja! Haba ich bin nie auf dich los gegangen, ich kenn dich nur einfach schon ein paar Postings zu lange! Du mich dafür umso schlechter um auf meinen Fahrstil einzuprügeln. Fahr wohl kaum vorsätzlich viel zu schnell, weil ichs so extrem lustig find. Bin überzeugt ich fahr überdurchschnittlich gut -> Wieviele sind schon mit einem 6t schweren LKW im Gelände im schweren Gelände gefahren, oder haben überhaupt die Lenkerberechtigung C? Die einem entgegen aller Vorstellungen übrigends NICHT geschenkt wird beim Heer, ganz im Gegenteil. VOR ALLEM beim Fahren, da die Dosen alle 25-30 Jaher alt sind. Ich halt mich ja lang ned für perfekt, aber ein schlechter Autofahrer bin ich wirklich nicht.
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Neo-=IuE=-
Here to stay
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mit deinem LKW im gelände kannst vielleicht so schnell fahren wie du willst im ortsgebiet auf der straße gilt aber auch für dich der 50er und wenn du da 20km/h zu schnell bist, was heißt, dass du wahrscheinlich eh schon 75-80 am tacho hattest (messtoleranz, tachogenauigkeit) dann ist das nunmal ein schweres vergehen
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Ob du ein guter Autofahrer bist kann ich nicht beurteilen, da du aber im Ortsgebiet mit Probeführerschein zu schnell fährst hege ich gewisse Zweifel.
Irgendwo im Gelände mit dem LKW herumfahren ist auch so eine Sache => das BH zerlegt ja nicht gerne seine Fahrzeuge, insofern ist so Zeug wie z.B. nahe Wurmbach wohl spektakulär, aber ungefährlich und nicht maximal fordernd.
Was ich aber genau sagen kann: du fährst im Ort absichtlich zu schnell, kommst mit lahmen Ausreden von wegen "ökonomisch" (fährst bei Stoptafeln auch drüber wegen Feinstaub- und CO2-Reduktion durch weniger Verbrauch?) und schiebst, da dir eine Nachschulung droht, das ganze auf Mutti, und das vermutlich nicht zum ersten mal (siehe dein posting).
garret, sag mal, was ist jetzt deine Meinung dazu?
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Garrett
Here to stay
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garret, sag mal, was ist jetzt deine Meinung dazu? meine meinung ist unverändert. es geht mir nicht darum gewisse user zu schützen, es geht mir viel mehr darum, dass man urteilt obwohl man nicht mal ansatzweise die genauen umstände kennt.
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Troy
amateur
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Meine Mutter wird die Stafe auf sich nehmen, wenns wirklich nur das ist. BEZAHLEN tus NATÜRLICH ich..! Der einzige Grund dafür, dass sie es auf sich nehmen wird ist, dass JEDE Strafe die ich bekomme, sofort auch der Kaserne gemeldet wird und die ihre ganz eigene Art haben Menschen für belanglose Dinge zu bestrafen. Ich würde +20km/h im Ortsgebiet niemals als belanglos ansehen - und dann redest von dir als überdurchschnittlich guter fahrer mit so einer Äusserung? Weiters - :thumbsup: - tolle mutter, die nimmt wohl jede Strafe auf sich, die du verbockt hast (so kommt deine Äusserung jedenfalls rüber) nur damit sich der junge Probeführerscheinbesitzer ja nicht der Verantwortung stellen muss. Das erinnert mich auch irgendwie an flocky, der mit ~70 oder 100 im Ortsgebiet geblitzt wurde ("mir wurscht - zahlt eh alles die mama"). Wärst du ein überdurchschnittlicher " guter" Autofahrer (im öffentlichen Straßenverkehr - kein Gelände rumhatzen mitm BH LKW), dann würdest du das Vergehen auf deine Kappe nehmen und die Folgen dafür tragen und dieses Vergehen net als belanglos ansehen. Das nächste Mal kommst mit 1 Promille daher und sagst auch es ist belanglos?
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murcielago
Dr. Doom
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Das nächste Mal kommst mit 1 Promille daher und sagst auch es ist belanglos? 70 im ort (du kennst vermutlich den ort nicht, es gibt viele "orte" wo ein 50er lächerlich is) und 1 promille vergleichen. man sollte auch mal die kirche im dorf lassen.
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