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L17 - Einschränkungen?

KaKaRoTT 03.03.2003 - 21:55 3422 18
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Hi Leute!

Kann mir mal einer von euch sagen, welche Einschränkungen man mit dem L17 hat im Vergleich zum normalen Führerschein?

MFG Kakarott

Missile

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geschwindigkeitsbeschränkungen gibts seit dem 1. oktober nicht mehr, das heißt: 50/100/130 darfst fahren.

du mußt jemanden mit dir mitführen der seit 7 jahren den schein hat und keinen schweren unfall hatte.

du & dein mitfahrer dürfen nicht mehr 0,1 promille während dem fahren haben.

.. das wären mal die gröbsten einschränkungen die mir sofort einfallen. ;)

flying_teapot

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@missile : Kannst deine Behauptung irgendwie beweisen ? Soweit ich weiss gilt nach wie vor die Geschwindigkeitsbegrenzung.

80 statt 100 und 100 statt 130

Nostalgia.

HUJILU

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an unfall darf man schon gehabt haben nur darf man nicht derjenige sein der den Unfall verurschuldet hat

Camper

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und das gilt alles auch noch, wenn die Prüfung dann geschafft hab und 17 bin?

Missile

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Zitat von nostalgia
@missile : Kannst deine Behauptung irgendwie beweisen ? Soweit ich weiss gilt nach wie vor die Geschwindigkeitsbegrenzung.

80 statt 100 und 100 statt 130

Nostalgia.

natürlich kann ich, muß jetzt aber suchen.

steht zb. auf der öamtc hp.. ich post den link wenn ichs hab.

flying_teapot

Undiskutant
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Zitat von Kakarott
und das gilt alles auch noch, wenn die Prüfung dann geschafft hab und 17 bin?

Na,dann hast ja den Fuehrerschein.Gleich wie bei Leuten die den FS mit 18 machen.

Nostalgia.

Missile

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da hättest mal alle vorerst nötigen infos für L17:

http://www.oeamtc.at/netautor/napro...mdoc_id=1052373

ich glaub das mit den geschwindigkeitsbeschränkungen steht eh auch da drinnen..

Silvasurfer

I do my own stunts
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Zitat
geschwindigkeitsbeschränkungen gibts seit dem 1. oktober nicht mehr, das heißt: 50/100/130 darfst fahren.

du mußt jemanden mit dir mitführen der seit 7 jahren den schein hat und keinen schweren unfall hatte.

du & dein mitfahrer dürfen nicht mehr 0,1 promille während dem fahren haben.

.. das wären mal die gröbsten einschränkungen die mir sofort einfallen.

stimmt, aber das sind die ausbildungsfahrten ! weiters muss man mit seinen begleiter 3k km fahren und schön brav logbuch führen :)

wenn du das alles geschafft hast dann bekommst du den führerschein ausgestellt aber du hast die gleichen bestimmungen wie die "führerschein"neulinge (bis 21 keinen unfall oder gröberen delikte)

aber am besten wissen es die fahrschulen, einfach fragen die antworten gerne

syphiliz

blubb.banane
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wennst die prüfung gmacht hast, is es genau wie ein normaler probeführerschein...das einzige wo ich mir nicht sicher bin, is wie das mit den überschreitungen von den geschwindigkeitlimits is...

Ultimus

-
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wennst schein hast, darfst net mehr als 0,1 promille haben
50/100/130 sind seit oktober erlaubt

Spikx

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und die Probezeit dauert 3 Jahre statt 2

quattro

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Zitat von Spikx
und die Probezeit dauert 3 Jahre statt 2

:confused:

3 jahre nur wenn du ihn mit 17 machst
also wenn du 18 bist noch 2 jahre probezeit, egal ob du ihn mit 17 1/2 jahren gemacht hast -> nur 2 1/2 jahre probezeit afaik

Spikx

My Little Pwny
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Zitat von quattro
:confused:

3 jahre nur wenn du ihn mit 17 machst
also wenn du 18 bist noch 2 jahre probezeit, egal ob du ihn mit 17 1/2 jahren gemacht hast -> nur 2 1/2 jahre probezeit afaik
jo, genau so is' :)

Red

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Ja!
Seit 1.Oktober ist alles weg ist auch besser so!
Also Die L17 Ausbildungsfahrt Taferl brauchst du nur während deiner Ausbildungsfahrt (3000km)
dann hast ganz normale Praktische und Theorie.

Wie das mit dem neuen Stufensystem ist kann ich allerdins nicht genau sagen!

red
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