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Kurze Frage zur Arbeitnehmerveranlagung...

BobbyPI 13.03.2007 - 12:04 8215 9
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BobbyPI

jiu-jitsu rulez... ;)
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Liebe Leute!

Wenn ich die Gewerkschaftsbeiträge direkt vom Gehalt abgebucht bekommen habe, muss ich sie dann nochmals in die Arbeitnehmerveranlagung eintragen?

TIA.

Lg,

Robert

/e

Hat sich erledigt habs weg gelassen...
Bearbeitet von BobbyPI am 13.03.2007, 12:14

BobbyPI

jiu-jitsu rulez... ;)
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Next Question...

@Wohnraumschaffung, was darf ich dort abschreiben...

Habe 2006 Möbel bekommen, Farbe gekauft... Tapeten gekauft etc...

Gemacht hab ich fast alles selber...

Hat wer ne Idee?. Bzw Ahnung...

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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hatte gestern meinen versicherungsmenschen da.
Wennst die gewerkschaft am lohnzettel drauf hast wurde es schon in der lohnverrechnung der firma berücksichtigt, sprich des kriegst schon jedes monat
Wegen wohnraum, er hat ma was vorgelesen so in die richtung roh-materialrechnungen gelten nicht, möbilar detto.
Erstanschaffung von bad&wc gilt als begünstigt sonst aber nur thermische verbesserungen wie dämmaterial, neue fenster, heizungszeugs, isolierputz des kannst wieder abschreiben...

bluefoxx

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was meinst du mit "kriegst schon jedes monat"? den gewerkschaftsbeitrag kannst du von der steuer absetzen und wenn er auf deinem lohnzettel drauf steht dann heisst das ja nur, dass du ihn bezahlt hast.

also musst du ihn gesondert in die veranlagung reinnehmen oder hab ich dich falsch verstanden :confused: ? ich habs zumindest so gemacht und ihn auch zum teil rückgezahlt bekommen.

RIDDLER

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er meint wahrscheinlich, dass es drauf ankommt, ob der beitrag vor deinen steuern oder nach deinen steuern abgezogen wurde bzw. ob deine bemessungsgrundlage niedriger wird

berndy2001


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wenn gewerkschaftsbeitrag direkt am lohnzettel oben steht, dann wird er schon abgezogen bzw. wirkt sich das schon begünstigt auf die lohnsteuer aus. (niedrigere bemessungsgrundlage)
Ob mans dann nochmals angibt, weiß ich nicht.


bei der finanz gibts das steuerbuch, wo alles relativ verständlich drinnen steht.
https://www.bmf.gv.at/Publikationen...eber/_start.htm

wg. wohnraumschaffung: da zählt zB die Rückzahlung eines Eigenmittelkredites dazu.
Bearbeitet von berndy2001 am 30.03.2007, 09:33

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Da die firma verpflichtet ist deine lohnzettel ans finanzamt weiterzugeben kennen die am FA deine daten.
Mir wurde gesagt da die gewerkschaft bei mir am lohnzettel dabeisteht, firmenintern der dazugehörige lohnsteuerfreibetrag jedes monat schon mitberücksichtigt.

Wennst mit zahlschein zahlst kannst beim lohnsteuerausgleich die gewerkschaft mitangeben

JC

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Zitat von BobbyPI
Habe 2006 Möbel bekommen, Farbe gekauft... Tapeten gekauft etc...

Gemacht hab ich fast alles selber...

Hat wer ne Idee?. Bzw Ahnung...
Bei Selbstmontage kannst du die Materialkosten nicht geltend machen und die Kosten für die Einrichtung kannst du ebenfalls nicht absetzen.

bluefoxx

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Zitat von SaxoVtsMike
Da die firma verpflichtet ist deine lohnzettel ans finanzamt weiterzugeben kennen die am FA deine daten.
Mir wurde gesagt da die gewerkschaft bei mir am lohnzettel dabeisteht, firmenintern der dazugehörige lohnsteuerfreibetrag jedes monat schon mitberücksichtigt.

Wennst mit zahlschein zahlst kannst beim lohnsteuerausgleich die gewerkschaft mitangeben

aha. also wir habens auch am lohnzettel gesondert draufstehen und haben trotzdem anfang des jahres eine mail vom betriebsrat bekommen, dass der wir den beitrag, den wir zahlen absetzen können (und bei uns steht er immer am lohnzettel --> keine zahlscheine :) ).

ccr


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Ausmalen, Tapezieren, etc. kannst Du nicht bei der Steuer geltend machen, da es sich um normale Instandhaltungsarbeiten handelt, und nicht um Renovierung im eigentlichen Sinne.
Geltend machen könntest Du neue Türen oder Fenster, neuer Parkettboden, neue Installationen,... - dann aber nur mit Rechnung vom Fachmann !!!
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