Kosten der Nachschulung?
pirate man 24.01.2004 - 23:02 2978 35
peaceman
OC Addicted
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ups, sorry, im gestrigen zustand hab ich das problem nicht mitbekommen .. sorry
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Skobold
Inventor of Super Toast
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Hmmm... is ein Schaß
In dem Fall würd ich echt Rechtsberatung einholen und das Vergehen wegen Nichtigkeit anfechten (allein daß du 22 Stunden später gekommen bist und dich bis dahin noch niemand angezeigt hat dürfte zumindest die Schuldfrage zu deinen Gunsten erscheinen lassen).
Was zu den Kosten der Nachschulung nämlich noch hinzukommt: wenn du jetzt unabsichtlich beim Ausparken eine Mülltonne, Auto, wwi touchierst wo eh nix passiert ist, und dich zeigt jemand an bist du Wiederholungstäter und den Schein sofort für ein Zeiterl los.
Wenn du auch noch einen guten Grund findest daß du nicht sofort zur Polizei gegangen bist (Schularbeit am nächsten Tag, wwi) hast relativ gute Chancen daß das was wird, den "ohne unnötigen Aufschub" ist ein rechtlich doch etwas schwammig formulierter Passus.
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Cobase
Mr. RAM
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In dem Fall würd ich echt Rechtsberatung einholen und das Vergehen wegen Nichtigkeit anfechten (allein daß du 22 Stunden später gekommen bist und dich bis dahin noch niemand angezeigt hat dürfte zumindest die Schuldfrage zu deinen Gunsten erscheinen lassen). Es geht hier überhaupt nicht um die Schuldfrage, sondern alleine darum, daß er den Unfall nicht unverzüglich der Polizei gemeldet hat. den "ohne unnötigen Aufschub" ist ein rechtlich doch etwas schwammig formulierter Passus. Egal wie schwammig der Begriif ist, 22h sind auf keinen Fall mehr "ohne unnötigen Aufschub", außer du liegst mit deiner Kraxn in einem Bachbett und bist bewußtlos.
Bearbeitet von Cobase am 25.01.2004, 19:53
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Schmax
Ambitious but rubbish
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Ich hätte auch mal fast ein Verfahren wegen Fahrerflucht gehabt, weil ich den überfahrenen Feldasen (um ~22:30 Uhr an einem Donnerstag) erst am nächsten Tag gemeldet habe. Meine Eltern meinten, dass das net wirklich nötig ist wegen einem toten Feldhasen die Kieberer mitten in der Nacht anzurufen (aufzuwecken ). Glück gehabt, dass ein zufällig vorbeigefahrener Jäger den Hasen weggeräumt hat, deshalb hat der Beamte in das Protokoll reingeschrieben, dass "der Feldhase vom Jäger XY versorgt wurde", und nichts mit Verzögerung oder darauffolgendem Tag...
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Ich habe mal um 02:00 ein Reh angefahren das dann in den Wald gehumpelt ist => bei den Streckenposten angerufen => hat mich doch sehr angeschnauzt "Wos? weng an deppaden Reh ruafns aun?" - "Jo waun des verletzt is, könntns ned an Jäger verständigen?" - "Wie gehts denn ihna? Um 2 in da Fruah ruaf i koan Jaga aun" - "Gut, meine Daten habns, wiederhören" => da macht mans korrekt und dann passts auch nicht => dessen ungeachtet rufe ich _immer_ an wenn sowas passiert => grad bei den Viecherln hat man ja schnell auch noch Wilddiebstahl etc. hängen zusätzlich ...
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Schmax
Ambitious but rubbish
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Tjo, der Beamte hat in meinem Fall gemeint, er würde den Jäger dann halt anrufen wenns passt, egal um welche Uhrzeit ich ihn verständige... ->
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