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(konzert-)karten schwarzhandel..

vEspertine 14.11.2005 - 15:29 809 10
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vEspertine

offline..
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hi leute..

hab schon ein wenig im internet gesucht, allerdings noch nicht wirklich was brauchbares gefunden..

und zwar stellt sich mir folgende frage: in welchem rahmen ist es erlaubt konzert- oder sonstige eintrittskarten zu kaufen und dann, zb. auf ebay, weiterzuverkaufen?

uneingeschränkt legal ists ja nicht, oder? wann bzw. wie überschreitet man also die die grenze zum illegalen?

bin für alle nützlichen(!!) und zuverlässigen infos/links sehr dankbar..

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Ich findes jedenfalls dass es eine Sauerei ist wenn jemand damit handelt.

("2 Karten haben , nicht gehen können und bei ebay verkaufen" ist nicht Handeln für mich)


Einen link habe ich leider nicht.

schwaigerf

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Rechtsmäßig wäre ein Weiterverkauf via ebay zu einem höheren Preis als eingekauft illegal, auf den Karten müsste es genauer stehen.
Jedoch ist es eine Frage des "wieso sollte ich nicht"...

vEspertine

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Zitat von HaBa
Ich findes jedenfalls dass es eine Sauerei ist wenn jemand damit handelt.

("2 Karten haben , nicht gehen können und bei ebay verkaufen" ist nicht Handeln für mich)


Einen link habe ich leider nicht.

bin voll und ganz deiner meinung.. hab nur letztes WE eine diskussion mit einem freund ghabt, der fuer ein konzert nächstes jahr 10 karten gekauft hat, und vor hat diese auf ebay zu "verschneiden".. hab gmeint ich kann mir nicht vorstellen, dass das legal ist bzw. hab irgendwo aufgeschnappt, dass man da probleme kriegen kann..

click

ein beispiel zu dem thema.. eine karte kostet normalerweise 70 od. 75 euro.. (nein, ist keine auktion von meinem bekannten..)
Bearbeitet von vEspertine am 14.11.2005, 15:47

schwaigerf

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Link ist tot

semteX

begehrt die rostschaufel
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Ich finds auch sehr lame aber solang es leute gibt die diese Wahnsinnspreise zahlen...

Btw find ich es immer höchst amüsant zu sehen wies bei ebay bei "nicht vollen" konzerten einen nachm andern aufhaut...

whitegrey

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zum Thema "wenn ich dann doch nicht kann, bleibt mir ja nichts anderes übrig sie zu verkaufen":
zumindest bei oeticket würde es noch die Möglichkeit auf einen Umtausch geben falls das mal passiert...

Zitat
Frage: „Ich kann ein Event aus terminlichen Gründen nicht besuchen. Werden die Tickets zurückgenommen?“

Antwort: Alle Kartenkäufe sind Fixbestellungen ohne Stornomöglichkeit. Sollten gravierende Umstände Sie am Besuch der Veranstaltung hindern (Spitalsaufenthalt, Todesfall in der Familie etc.) so ist bei bestimmten Veranstaltungen (Spielserien) der Umtausch auf einen anderen Termin möglich, ist dies nicht möglich werden die Tickets zurückgenommen und es wird ein Kulanzstorno durchgeführt. In diesem Fall erhalten Sie ÖT-Gutscheine im Wert des Kartenpreises exklusive evtl. Versandgebühr und Vorverkaufsgebühr.

dass davon fast niemand gebrauch machen wird ist eh klar weil einem Bares dann doch lieber ist. Ich denke solange man nicht mit der Absicht Karten kauft sie wieder (wertsteigernd) weiterzuverkaufen kann sich niemand beschweren zumindest wenn es nicht am Veranstaltungsort selbst geschieht - da haben in manchen Fällen die Veranstalter was dagegen - oder die Karten auf eine fixe Reservierung mit Nachweis laufen. Denn bis auf diese Fälle kann es einem nur schwer nachgewiesen werden...

Medice

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ansich geht man mit dem Kauf eines Tickets je nach Veranstalter bestimmte Geschäftsbedingungen ein, und dazu gehört auch das Ticket-Handeln
siehe dazu div. Beiträge zum Thema FußballWM in Deutschland (google) wo sie ja schon im Vorfeld versuchen durch verschiedene Mechanismen Schwarzhandel zu unterbinden (habs nicht sonderlich genau verfolgt)

vEspertine

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gut, dass man rechtlich keine probleme zu erwarten hat, wenn man die karten zum einkaufspreis + evtle. spesen (versand, vvk gebühren, wwi) weiterverkauft, aber im falle des oben genannten beispiels beträgt die spanne schon beim startgebot fast 80%..

also die frage ist jetzt: muss man die karten zu einem fixpreis verkaufen, oder darf man sie auch versteigern? oder hängt das ganz vom künstler/veranstalter ab?

hctuB

Bloody Newbie
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soweit ich informiert bin ist alles erlaubt was nicht als gewerblicher Handel anchgewiesen werden kann.

semteX

begehrt die rostschaufel
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wobei dieser verdacht bei 10 karten naheliegen könnte....
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