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Konkrete Lohnkosten eines Arbeitnehmers?

Pedro 22.05.2007 - 16:55 2147 14 Thread rating
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Pedro

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Guten Tag,

ich bin schon seit einiger Zeit am Suchen und Infos sammeln, komme aber nie wirklich zu einem schlüssigem Ergebnis.

Mich interessiert eine ganz simple Sache:

Ein Angestellter verdient beispielhaft EUR 1000 Brutto/Monat.

Was genau kostet der Angestellte dem Arbeitgeber Tatsächlich (Telefon, Auto, Strom, Handy udgl. einfach mla weglassen)

Brutto *2?


tia, greets
Pedro

KTC

verappled
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http://www.cpu-informatik.at/?p=cbr...nebenkosten.htm
Trag bei "lfd Bezug monatl." die € 1000,- Brutto ein, dann siehst eh unten was der Dienstgeber ablegt.

Pedro

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thx! also doch nix mit das zweifache plus sonstiges... dacht ichs mir.


thx, greets
Pedro

sp33d

Here to schtei
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von der finanz kriegst auch noch einen teil back ?


ist gar ned so einfach das zu errechnen :)

Pesevenk

Little Overclocker
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1000 is blödes beispiel, mach lieber 2k brutto... bei 1k brutto gibts wenige steuern etc.

Pedro

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War ja nur Beispielhaft... habs mal mit reellem Lohn errechnet und siehe da, die Kosten sind nicht so hoch wie immer angegeben...


thx, Pedro

Hokum

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Zitat von KTC
http://www.cpu-informatik.at/?p=cbr...nebenkosten.htm
Trag bei "lfd Bezug monatl." die € 1000,- Brutto ein, dann siehst eh unten was der Dienstgeber ablegt.

toller link, danke!


@pedro kommt natürlich völlig auf die branche/zielgruppe an, wenn man von männlichen angestellten redet zB., kommen die +100% wohl hin. bei der billa-kassiererin klarerweise nicht.
Bearbeitet von Hokum am 22.05.2007, 17:56

watercool

BYOB
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Zitat von Pedro
War ja nur Beispielhaft... habs mal mit reellem Lohn errechnet und siehe da, die Kosten sind nicht so hoch wie immer angegeben...


thx, Pedro

wennst vom nettogehalt ausgehst schon. Die Arbeitnehmer rechnen ja oft nur netto.. die zahlen zwar auch SV und LSt aber trotzdem muss der Arbeitgeber ja brutto auszahlen :D

Durchschnittlicher Krankenstand und Urlaub, 13 + 14 usw.. kommen ja auch noch rein.. da kommt schon ganz schön was zam

KTC

verappled
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gibt noch einen anderen rechner bei dem krankenstand, urlaub und produktivität/std. berücksichtigt werden. da wird dir als selbständiger schlecht bei dem gedanken an einen mitarbeiter.

edit: sowas in der art, hab aber auch schon noch detailiertere rechner gesehen: http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend...sten/_start.htm

ccr


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Ihr vermischt da ein paar Dinge ganz wild :eek:

Im ersten Schritt sind für den Arbeitgeber relevant:
12x monatliches Bruttogehalt + Zulagen & Zuschläge
2x Sonderzahlungen (die nicht unbedingt dem Monatsbrutto entsprechen !!!)
Lohnnebenkosten für jene 14 Zahlungen
Über den Daumen kann man 1/3 vom Brutto als LNK rechnen.

Das ist das, was der Arbeitgeber effektiv im Jahr an Ausgaben hat.

Wenn wir über Kosten sprechen, dann sind wir schon einen Schritt weiter. Da sind wir dann bei Dingen die zwar mitunter in die GuV einfließen (nicht bei kleinen Einzelunternehmen), aber nicht ausgabenwirksam sind, sprich dem Arbeitgeber nicht gleich in der Tasche fehlen (oder möglicherweise überhaupt nie!).
Dazu gehören Rückstellungen für Jubiläumsgeld, "Abfertigung alt", nicht konsumierte Urlaubstage (der Arbeitgeber muß fiktiv davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer plötzlich kündigt und der offene Urlaub ausbezahlt werden muß) und Überstunden.
Da fließt das Geld aber entweder gar nicht (weil offene Urlaubstage konsumiert werden, der Dienstnehmer vor dem Anspruch auf Jubiläumsgeld austritt, die Abfertigung wegen Dienstnehmerkündigung verfällt, oder die Überstunden als Zeitausgleich konsumiert werden), oder es fließt erst zu einem viel späteren Zeitpunkt (Austritt, 10jähriges Jubiläum,...).

Und ein ganz anderes Thema sind die Kosten pro Anwesenheits- oder gar Leistungsstunde. Da spielen dann Dienstverhinderungen, Krankenstände, Feiertage, Urlaube,... hinein. Das ist zwar im Rahmen einer Kostenrechnung interessant, aber völlig abstrakt.

Pedro

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Mir ist es um etwas an sich ganz simples gegangen.

Arbeitgeber sagt: Du kostest mich im Monat rund doppeltes Brutto gehalt
Arbeitnehmer sagt: na das will ich genau wissen.

Hier geht es nciht um miteinzuberechnende Krankenstandtage und/oder Telefon, Auto und was weiss ich Kosten, sondern um den Kern der Aussage, das eben ein Angestellter (unabhängig vom Lohn) das zweifache Bruttogeld kostet.

Da sich für mich gezeigt hat, das es nicht das doppelte des Brutto Lohnes ist, ist meine Frage beantwortet. Selbst wenn ich nun pauchal eine Summe aufschlage (Handykosten, Benzin, udgl.) und der Summe nochmals 10% hinzuaddiere, komme ich nach wie vor nicht auf das doppelte Bruttogehalt. Und genau das wollte ich überschlagsmäßig wissen.


thx für die links!
greets, Pedro

Silvasurfer

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ich vermute das es um gehaltsverhandlungen geht, arbeitgeber will nicht mehr "brutto" dir zahlen als du vieleicht netto verlangst. :)

22zaphod22

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Zitat von Silvasurfer
ich vermute das es um gehaltsverhandlungen geht, arbeitgeber will nicht mehr "brutto" dir zahlen als du vieleicht netto verlangst. :)

dein satz hat mir beim lesen einen mittelschweren knoten in meinem gehirn verursacht ... :)

viele geschäftsführer / leitende angestellte jammern ihren mitarbeitern auch gern die hucke voll - vorsorgehalber damit sie ja bei gehaltsverhandlungen in der rolle des armen sein können, der ja gern mehr geben würde ... aber die bösen lohnnebenkosten

Silvasurfer

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Zitat von 22zaphod22
dein satz hat mir beim lesen einen mittelschweren knoten in meinem gehirn verursacht ... :)

viele geschäftsführer / leitende angestellte jammern ihren mitarbeitern auch gern die hucke voll - vorsorgehalber damit sie ja bei gehaltsverhandlungen in der rolle des armen sein können, der ja gern mehr geben würde ... aber die bösen lohnnebenkosten

inhaltlich ist es schon richtig, weil die arbeitgeber rechnen alles in bruttobeträgen und der arbeitnehmer rechnet alles in nettobeträgen. :)

ingomar

Big d00d
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gerade beim auto würde ich noch aufpassen - das wird (wie anderes auch) zum teil als gehaltsbestandteil versteuert...

... das heisst, für dasselbe nettogehalt muss das brutto entsprechend korrigiert werden, was sich für den arbeitgeber natürlich erst wieder aufschlägt.

ist aber wiederum fraglich, wie die konkrete situation ist - private nutzung oder nicht, im vertrag als gehaltsbestandteil geführt oder nicht...
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