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kilometerberechnen für pendlerpauschale

bOa 06.07.2009 - 17:06 19092 55
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Neo-=IuE=-

Here to stay
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wusste ich doch, dass das kriterium mal so war :D

ich wollte (durch diese diskussion hier) nachschauen auf help.gv.at weil ich das mit den 1,5h, 2h und 2,5h im kopf hatte, habe aber das nicht mehr, sondern das mit der dreifachen zeit gefunden und war verwirrt... jetzt klärt es sich :)

d0lby

reborn
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Ich habe meine Steuererklärung vom vorletzten Jahr abgegeben und auch bissi etwas bekommen. Jetzt weiß ich aber das mir für das ganze Jahr die kleine Pendlerpauschale fehlt.



Wie kann ich das nachfordern? :/

prronto

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Danke für die Diskussion...ich hab auch immer nur das kleine beansprucht.
Bin jetzt aber draufgekommen, dass mir durch diese ">90min. öffentlich" und "1/3 der Öffizeit mit dem Auto" Regelung das große zusteht :D

Ronnie

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hab heut nachmittag auch mit der aknö telefoniert. in diesem fall kann man die große nicht nachfordern, da es erst ab 2013 gilt.
er meinte nur ich soll mit dem L34 die große ab jetzt anfordern.

nur dass ich eben nur das formular von 2012 ohne dieser erklärung finde, und deswegen noch etwas skeptisch bin.

vielleicht werd ich morgen nochmal nachfragen wenn ich die zeit dafür finde.

kobebryant

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mir wurde ebenfalls von der aknö gesagt (und auch von unserer Personalverrechnung), dass ich das für die letzten Jahre dann per Steuererklärung nachfordern kann/soll...die formulierung mit den 90mins/1/3 der Zeit gibts auf jeden Fall schon mind. seit Anfang 2012...und ich seh auch nicht ein, dass ich vorher nur auf die Kleine Anspruch haben sollt nur weil die das "unzumutbar" damals nicht gscheit ausformuliert haben - bin auf jeden Fall gspannt ob Sie 2010 und 2011 anstandslos nachzahlen ... auch wenns wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, ists auf jeden Fall ein Fortschritt wenns ab sofort so is, dass wir damit die Große kriegen :)

~PI-IOENIX~

Pappenschlosser
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vl kann mir das nur jemand kurz beantworten. hab letztens im vorbeigehen aufgeschnappt, wenn man zb an zwei tagen die woche jeweils 400km vom hauptwohnsitz zum arbeitsplatz fährt, kann man pro Km 46 Cent steuerlich abschreiben?

kobebryant

whatever it takes
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Wennst Freiberufler bist - sprich die Lohnsteuer (oder wars die Sozialversicherung - verwechsel das immer :D) über die Steuererklärung (nach)zahlst und nicht übern Arbeitgeber - kannst es absetzen. Wennst fix angstellt bist, sollt dir das der Arbeitgeber zahlen bzw. Dienstauto - wenn nicht bleibt dir leider nur die Pendlerpauschale (wobei die höchste da schon bei 60km aufhört...), wobei da 2x die Woche afaik zu wenig ist, müsste an mind. den halben Tagen sein.

Ronnie

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Zitat von kobebryant
... wobei da 2x die Woche afaik zu wenig ist, müsste an mind. den halben Tagen sein.
laut aknö heisst es "es gilt das überwiegendere", also übers jahr gesehen heisst es mehr als die hälfte des jahres.

~PI-IOENIX~

Pappenschlosser
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Zitat von kobebryant
Wennst Freiberufler bist - sprich die Lohnsteuer (oder wars die Sozialversicherung - verwechsel das immer :D) über die Steuererklärung (nach)zahlst und nicht übern Arbeitgeber - kannst es absetzen. Wennst fix angstellt bist, sollt dir das der Arbeitgeber zahlen bzw. Dienstauto - wenn nicht bleibt dir leider nur die Pendlerpauschale (wobei die höchste da schon bei 60km aufhört...), wobei da 2x die Woche afaik zu wenig ist, müsste an mind. den halben Tagen sein.

Da kommt ja keiner mit. Wenn ich sagen wir zwei mal die Woche einen Kieferchirurgen in der Ordination vertrete der 240km von mir entfernt wohnt, bin ich ja nicht bei ihm angestellt, sondern vertrete ihn. Das heist ich kann das steuerlich absetzen am Jahresende und brauche einen Betrag von XY nicht versteuern bzw bekomm den Betrag zurück?

kobebryant

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ich würd sagen ja - weil du ja das Gehalt für die "Aushilfe" dann mit der Steuererklärung versteuerst, kannst auch die damit verbundenen Aufwendungen gegenrechnen (absetzen) - aber ich bin kein Steuerspezialist, da solltest also echt zusätzlich bei der Arbeiterkammer fragen!

XelloX

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Zitat von ~PI-IOENIX~
Da kommt ja keiner mit. Wenn ich sagen wir zwei mal die Woche einen Kieferchirurgen in der Ordination vertrete der 240km von mir entfernt wohnt, bin ich ja nicht bei ihm angestellt, sondern vertrete ihn. Das heist ich kann das steuerlich absetzen am Jahresende und brauche einen Betrag von XY nicht versteuern bzw bekomm den Betrag zurück?
wenn du selbstständig bist, sollte da sogar ein dienstwagen durchgehen, den du dann als ganzes von der steuer absetzen kannst.

edit: grad gesehen, arbeitsplatz. also gehts nicht

Ronnie

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nur zur info:
das neue formular mit der formulierung wegen den min. 90minuten und 3mal so lang ist verfügbar:

http://formulare.bmf.gv.at/service/...fd/9999/L34.pdf

steht zwar oben noch immer ab 01.01.2012 aber unten ist die formulierung bei der großen pauschale drin.

~PI-IOENIX~

Pappenschlosser
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Danke. Nope Dienstwagen ist utopisch, aber das mit der Abschreibung schon realistischer. Muss ich da wohl beraten lassen, also normaler blickt ma da nicht mehr durch.

userohnenamen

leider kein name
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bist du in dem sinn dann angestellter oder selbstständiger bzw. auf werksbasis?
als angestellter bekommst ansonsten ganz normal das kilometergeld von 42cent/km vom arbeitgeber

prronto

Garage
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War nicht die Rede davon, dass Leute mit Firmenwagen das Pauschale nicht mehr bekommen?

Davon sehe ich jetzt nämlich nichts mehr.
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