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kilometerberechnen für pendlerpauschale

bOa 06.07.2009 - 17:06 19093 55
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Turrican

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Zitat von hachigatsu
...die volle wixxe...

... Die bimbos...
ich glaub das geht auch ohne solche wörter. :rolleyes:

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat von Silvasurfer
und das genau macht den unterschied zwischen beiden pendlerpauschalen aus

wenn du mitn auto statt 110mins "nur" 50 mins brauchen würdest (eine wegstrecke) dann könntest du dir die grosse pendlerpauschale beantragen ;)

in meinen fall ist es so, von tür zu tür benötige ich mit den öffis 70 mins, mitn auto 30 mins --> grosse pendlerpauschale

Sag ich ja... Total bescheuert... Du zahlst weniger, und bekommst mehr *lol*


@ Turri.. Hast recht, im Sorry.. Wird korrigiert

spunz

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Zitat von hachigatsu
Sag ich ja... Total bescheuert... Du zahlst weniger, und bekommst mehr *lol*

Es geht auch nicht darum ob du mehr oder weniger bezahlst oder bekommst:

"Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 2 km von der Wohnung entfernt ist, bei denen jedoch die „Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar“ ist"


In deinem Fall ist die Nutzung der Öffis wohl klar zumutbar.

kobebryant

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Zitat von Silvasurfer
in meinen fall ist es so, von tür zu tür benötige ich mit den öffis 70 mins, mitn auto 30 mins --> grosse pendlerpauschale


Bist du dir sicher bzw kann das wer bestätigen, dass das rechtlich gedeckt ist?!? Bei mir isses von den zeiten her 1:1 genauso und ich krieg seit jeher die kleine weil ich immer die mind. 2h30 pro strecke mit öffis im kopf hatte um die große zu kriegen....

Kann ich also jetzt einfach ohne umzug auf die große wechseln?!?

Die letzten 3 jahre nachverrechnen (über personalverrechnung oder steuerausgleich) weils bisher falsch war wirds nicht spielen oder :p - wären 1200€.....:fresserettich:
Bearbeitet von kobebryant am 05.01.2013, 23:29

kobebryant

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http://de.wikipedia.org/wiki/Pendlerpauschale_(Österreich)

Da steht bei zumutbarkeit aber wiederum die von mir beschriebene variante mit den 2,5 stunden (bzw. 2h bei 20-40km) pro strecke mit öffis als untergrenze, dementsprechund hätten wir beide bei 1h10 keinen anspruch auf die große....

master blue

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schaut bitte auf help.gv.at und nicht bei wikipedia:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/...ite.800600.html

kobebryant

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Noch mehr details: https://www.help.gv.at/Portal.Node/...ite.800600.html

Lt dem hätte man dann anspruch auf die große wenn ma pro strecke mit den öffis tür zu tür länger als 1:30 braucht und mitn auto weniger als ein drittel der zeit...das würd sich bei mir knapp nicht ausgehen hm

Edith: owned

Edith2: nach genauerem studium kommts in meinem fall drauf an wie man gleitzeit genau definiert - hab zwar grundsätzlich gleitzeit, die arbeitszeiten richten sich aber natürlich nach den öffnungszeiten - daher werd ich montag mal bei der aknö anrufen und die fragen wie sie das in meinem speziellen fall sehen - bin gespannt :)
Bearbeitet von kobebryant am 06.01.2013, 00:24

Silvasurfer

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Zitat von kobebryant
Bist du dir sicher bzw kann das wer bestätigen, dass das rechtlich gedeckt ist?!? Bei mir isses von den zeiten her 1:1 genauso und ich krieg seit jeher die kleine weil ich immer die mind. 2h30 pro strecke mit öffis im kopf hatte um die große zu kriegen....

Kann ich also jetzt einfach ohne umzug auf die große wechseln?!?

Die letzten 3 jahre nachverrechnen (über personalverrechnung oder steuerausgleich) weils bisher falsch war wirds nicht spielen oder :p - wären 1200€.....:fresserettich:

die 70 mins sind unter optimalen bedingungen erreichbar (fahrrad etc.) aber wenn ich nach den vorgaben von help.gv.at rechne bekomme ich eine einfache wegstrecke von über 90 mins und somit gibts für mich auch keine probleme mit dem finanzamt.

Zitat
help.gv.at
Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt.

Beträgt die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem Kfz.
von mir zu fuß zum bahnhof (nächstmögliche haltestelle) --> 35 mins
mit dem zug Klagenfurt - Villach --> 40 mins
mit dem bus zur arbeit --> 25 mins

Öffentliche verkehrsmittel sind quasi für mich als pendler eine reine zeitverschwendung, wichtig ist das man die punkte oben genau betrachtet ;). bei mir geht es sich knapp aber doch aus.

kobebryant

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aso dann passts bei dir ja - bei mir isses eben sehr knapp und kommt drauf an wie man "Wartezeit auf den Arbeitsbeginn (bei Gleitzeit ist der Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende an die Benützungsmöglichkeiten des Massenverkehrsmittels anpassen)" (siehe unten) bei mir dann auslegt - ich hab zwar Gleitzeit aber die Arbeitszeit deckt sich zu 85% mit den Öffnungszeiten und da dawisch ich den Zug grad nicht und müsst eine Stunde auf den nächsten Zug warten, die ich aufgrund der Arbeitszeiten aber nicht arbeiten kann weil ich dann dauernd Überstunden aufbauen würd und das macht halt auch kan Sinn....hier noch der Auszug aus der AK-Seite:

Berechnung der Fahrtdauer

Die Fahrtdauer wird nach folgendem Schema errechnet:
Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels

+ Fahrtdauer des öffentlichen Verkehrsmittels (es ist vom schnellsten auszugehen, z.B. U-Bahn statt Bus)
+ Wartezeit beim Umsteigen
+ Wegzeit von der Ausstiegstelle zum Arbeitsplatz
+ Wartezeit auf den Arbeitsbeginn (bei Gleitzeit ist der Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende an die Benützungsmöglichkeiten des Massenverkehrsmittels anpassen)
= Fahrtdauer

kobebryant

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gut sowohl aknö als auch meine Personaldame in der Firma haben mir bestätigt, dass mir die große PP zusteht - gut dass ich die Arbeitnehmerveranlagung von 2010 und 2011 noch nicht gemacht hatte, über die kann man sich nämlich die Differenz noch zurückholen....soeben erledigt :D

isengard

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Hast du einen Kontakt bei der AKNÖ?
Am liebsten wäre mir die schaut sich das an, Busfahrplan hab ich jetzt besorgt.

Gesamt rund 25km
Fahrt zum BHF 5km
Zug 18km
öffentlich in St.Pölten 2km

dazu hätt ich auch gleich eine Frage, ich hab Gleitzeit wobei das Büro halt zu den Geschäftszeiten besetzt sein muss.

Es gibt bei mir eine rudimentäre Busverbindung zum Bahnhof, wo der erste Bus um 11 Vormittags geht und um 17 Uhr der letzte heim, für mich nicht brauchbar.

Zu Fuss brauch ich ca. 1 Stunde zum Bahnhof, brauche dann noch ca. 30 min (mit Wartezeit 45 Minuten) öffentlich (Zug und Busverkehr in St.Pölten)

Mit dem Auto brauch ich door-to-door 20 Minuten.

Wie ist das mit dem Finanzamt, muss man denen den Anspruch auf große PP nachweisen? oder muss ich das der Firma nachweisen?
Bearbeitet von isengard am 07.01.2013, 11:30

kobebryant

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einfach aknö steuerabteilung anrufen, die sind für u.a. solche auskünfte da ;).

damit du große Pendlerpauschale kriegen kannst, musst mal mit den Öffis von Tür zu Tür (inkl. Wartezeiten die durch relativ fixe Arbeitszeiten entstehen) über 90 Minuten brauchen - wennst dann mitn Auto weniger als 1/3 der Zeit brauchst dann hast Anspruch.

Wennst das in mehr als 50% der Fälle beim Hin- ODER Rückweg zutrifft ists imho die Große - bei dir auf jeden Fall weil sich ein 1 stündiger Fussmarsch nicht als zumutbar darstellt imho - aber ruf zur Sicherheit nochmal an...

Ronnie

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mit der "mit auto 1/3 schneller sein" und "mindestens 90minuten mit öffis" kann ich auch auf große pendlerpauschale umsteigen.

gibt es ein neues L34 mit "ab 01.01.2013"? finde nur das alte 2012. kommt das noch?

kobebryant

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machs wie ich und streich 2012 durch und schreib 2013 - sollt nicht das prob sein ;).

Ronnie

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bin noch skeptisch weil bei der großen pauschale unten die formulierung fehlt. da sind noch die 1,5h, 2h und 2,5h für die jeweiligen km aufgelistet als unzumutbar.
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