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Kennt sich hier wer gut mit Mindestsicherung usw. aus?

DeeJay58 20.08.2017 - 22:50 16116 61
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DeeJay58

Bloody Newbie
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Hallo!

Meine Freundin ist 36 Jahre alt und studiert seit 4 Jahren Jus und macht im Oktober ihre beiden allerletzten Prüfungen. Danach ist nur noch die Diplomarbeit ausständig, sie wird also 2018 fertig werden. Sie hat nur einen geringfügigen Job nebenbei (bereits seit Beginn des Studiums) und lebt von ihren Ersparnissen aus der Zeit als sie gearbeitet hat. Doch nun ist das Geld aus und sie würde sich gerne vom Staat unterstützen lassen, also Mindestsicherung beziehen zum Beispiel.
Nun wurden ihr aber nur Absagen erteilt bzw. sehr unterschiedliche Gründe genannt.

Zum Einen wird verlangt, dass sie das Studium abbricht wenn sie auch nur einen Cent haben möchte. Das wäre natürlich recht dämlich so kurz vorm Ende.

Zum anderen wurde ihr gesagt, weil sie eine 30qm Wohnung besitzt würde sie sowieso nichts bekommen außer das Land (oder Staat, weiß nicht) geht ins Grundbuch und sie müsste alles zurückzahlen wenn sie die Wohnung verkauft.
Vor einem Jahr sagte man ihr noch so eine kleine Wohnung wäre nicht relevant beim Bezug der Ms. da ging es nur ums Studium. Auf der Seite vom Land Steiermark steht wieder, dass das mit dem Grundbuch erst nach 6 Monaten Bezug möglich wäre.

Also lauter unterschiedliche Informationen.

Weiß wer: Wird man als Studentin wirklich so sehr im Stich gelassen, dass man nicht fertig studieren kann?

Bekommt man wirklich keine Mindestsicherung wenn man eine Mini-Wohnung besitzt?

Welche Möglichkeiten gibt es noch Unterstützungen zu bekommen? Oder muss man in Österreich verhungern wenn man studiert.

Sie ist übrigens auch im ersten Monat schwanger. Das kommt dazu als Grund warum sie eine Überbrückungshilfe möchte bis zum Kindergeld und warum sie unbedingt das Studium abschließen möchte.

Any ideas?

7aph0

photoaddict
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zwar nicht mindestsicherung aber vielleiht hilft es was

öh? gibt diverse stipendien für solche fälle imho

bei mir hat auf der uni ein studiumsbeendigungsstipendium oder so bekommen ... mehr weiß ich leider nicht mehr ... zu lang her

wenn sie vorher gearbeitet hat warum damals nicht selbsterhalterstipendium beantragt?

WONDERMIKE

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kenough
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Die BMS ist in jedem Bundesland anders geregelt, wodurch es auch zu unterschiedlichen Auskünften kommen kann. Die Infobroschüren auf den Seiten der Landesregierungen sind allerdings recht detailliert.

Meines Wissens nach muss sie die Eigentumswohnung nicht veräußern sofern sie darin wohnt. Nach 6 Monaten steht allerdings das Land im Grundbuch. Vielleicht ist da ein Hypothekarkredit die bessere Lösung.

Verhungern ist schon etwas überdramatisiert. Sie ist arbeitsfähig und genau das wird von ihr erwartet wenn sie Sozialhilfe bezieht -> sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Studieren ist Privatvergnügen. Sogar ein WIFI Kurs tagsüber hat zur Folge, dass man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.. ich hätte deswegen mal meinen Arbeitslosenbezug(eine Versicherungsleistung im Gegensatz zur BMS) verloren.

btw, sie muss auch angeben wie die Einkünfte innerhalb ihrer Lebensgemeinschaft sind bzw im gemeinsamen Haushalt und auch die Einkünfte der Eltern können beispielsweise von Bedeutung sein

Verhungern muss keiner, aber dieses Klischee von der sozialen Hängematte per Knopfdruck ist ein Volksmärchen. Ein Blick auf das Antragsformular würde reichen um dieses Stanmtischgschichtl zu entkräften.

Sie sollte sich von der Arbeiterkammer beraten lassen. Die können sie professionell zu ihrer individuellen Situation beraten. Eine angehende Juristin sollte da ehrlichgesagt aber selbst draufkommen und diesen Weg einer "Internetberatung durch Dr. WONDERMIKE und seinen coolen Dudes" vorziehen.

ccr


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Diplomarbeit in Jus?

Und wenn nur mehr zwei Prüfungen fehlen, kann sie ja auch mehr Stunden arbeiten gehen.
"Meine" hat neben dem Jus-Studium eigentlich nie weniger als 20 Wochenstunden gearbeitet. Wenn sie dazwischen mal arbeitslos war, hat ihr das AMS wegen dem Studium auch keinen Baum aufgestellt - weil sie ja dem Arbeitsmarkt eh 20 Wochenstunden zur Verfügung gestanden wäre.

Wer versichert ist, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und (je nach Partnereinkommen) Notstandshilfe.

Wer nichts einbezahlt hat, bekommt Mindestsicherung - wenn er arbeitswillig ist, und sonst kein Vermögen hat.

Wenn es kein Stipendium mehr gibt, muss halt der Kindsvater einspringen, oder sie nimmt einen Kredit auf (sollte ja kein Problem sein mit Eigentumswohnung - und ein paar Tausender zu 2% für ein paar Monate stürzen einen noch nicht in den Privatkonkurs).

rastullah

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Zitat aus einem Post von ccr
Diplomarbeit in Jus?

Hab die Studienpläne der anderen Unis nicht ganz im Kopf. Afaik is es Aber nur am juridicum so das du zwei Seminararbeiten statt einer Diplomarbeit schreiben musst...

chinchin

Banned
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Zitat aus einem Post von DeeJay58
Weiß wer: Wird man als Studentin wirklich so sehr im Stich gelassen, dass man nicht fertig studieren kann?

Für Studenten gibt es Stipendien die natürlich eigene Vorausetzungen haben (einhaltung der mindeststudienzeit + tolernanzsemester, einkommen, genug prüfungen gemacht,...)

Die Grundvoraussetzung für Mindestsicherung ist, dass man beim AMS arbeitslos gemeldet ist. Imho geht das als Student schon mal nicht. Zweite Voraussetzung ist, dass man einen maximal wert an "verfügbaren" Vermögen (irgendwas mit 4,5k€ ) nicht überschreitet. Diese und andere Vorausetzungen findest du aber auf der website des Sozialamtes...
Bearbeitet von chinchin am 21.08.2017, 08:24

Dargor

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Wäre Bildungskarwnz noch eine Option?

vb3rzm

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retro

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ich glaub es gibt ein studienabschlussstipendium.

sie hätte übrigens die ganze zeit selbsterhalterstipendium beziehen können, wie bereits geschrieben und mindestsicherung beim besitz einer wohnung wär dann doch ein bissl viel nicht?
selbst 30m2 sind in den städten 100k wert, dafür muss ich als ebenfalls akademiker noch ein paar weitere jahre hackln, also ich glaub da wärn die leut schon sehr angfressen wenns da mindestsicherung gäb.

tintifax

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ich habe damals ein studienabschlusstipendium gehabt. Nur wird die Kohle da für einen gewissen zeitraum der Verdiensttätigkeit herangezogen.

ccr


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Zitat aus einem Post von Dargor
Wäre Bildungskarwnz noch eine Option?

Da wird bei geringfügiger Erwerbstätigkeit der Anspruch fehlen.

DeeJay58

Bloody Newbie
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Vielen Dank für Eure Rückmeldungungen! Ich melde mich morgen (Dienstag) Abend ausführlich zu Euren Ideen unt Tipps. Heute geht es leider nicht mehr.

DeeJay58

Bloody Newbie
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So, jetzt ist morgen :) Viel Zeit ist wieder nicht, das hab ich mir anders erwartet, aber ich versuche hier mal auf Eure Antworten einzugehen:

Selbsterhalterstipendium: Hat sie damals beantragt und wurde auch nicht mehr bekannten nicht gewährt. Mitlerweile ist sie zu alt.

Wegen eines Stipendiums für die letzten Monate müssen wir uns erst erkundigen. Die entsprechende Stelle hat Ferien ;) Danke für den Tipp aber!

Einkünfte in Lebensgemeinschaft gibt es nicht, Familie auch nicht. Weil das thematisiert wurde. Sie steht offiziell komplett alleine da. Da sie nicht bei mir wohnt gibt es mich am Papier auch nicht.

Sie hat die kleine Wohnung und ein Auto im Wert von 1500 Euro. Mehr hat sie nicht (mehr). Sie ist natürlich nicht sehr arbeitswillig, da sie das Studium beenden will und schwanger ist mit im Moment allen Nebenwirkungen die man sich nur vorstellen kann. Sie wird auch niemand einstellen für ein paar Monate bis sie dann Mutterschutz gehen wird. Und sie lernt zur Zeit 15 Stunden am Tag, da sie sich ausgerechnet mit dieser letzten Prüfung echt schwer tut. Danach könnte sie ein wenig arbeiten, wenn sie nebenbei die Diplomarbeit schreiben kann. Alles nicht so einfach in der Schwangerschaft wie Ihr Euch das vorstellt. Des weiteren hat sie gesundheitliche Probleme die zu große Belastungen während der Schwangerschaft nicht zulassen.

Sie hat schon viel einbezahlt, sie hat 10 oder mehr Jahre gearbeitet. Nur bringt ihr das nichts, da nur die letzten 3 Monate angeschaut werden und da war sie nur, wie die letzten Jahre geringfügig beschäftigt. Aufgrund dessen fällt auch leider die Bildungskarenz aus.

Sie wird nun übers AMS die Mindestsicherung beantragen.

So oder so steht sie vor der Wahl, sofern beides nicht möglich ist: Studium aufgeben oder verhungern. Man wird offenbar dafür bestraft, dass man sich bildet. So sehe ich das mitlerweile. Bislang haben wir keine Stelle gefunden die hier hilft. Die Schwangerschaft kommt halt erschwernd dazu. Da ist man nun mal weniger belastbar und haben will Dich auch keine Firma.

Bislang hat sie keinen Cent vom Staat bekommen. Aber viele tausend Euro einbezahlt. Jetzt bekommt sie aber auch nichts wenn sie was brauchen würde.
Gut, sie hat die Wohnung. Aber die verkauft sich auch nicht über Nacht, und von der Wohnung kann man sich nichts zu essen kaufen und die BK gehören trotzdem bezahlt. So lang sie studiert, erweckt sich der Eindruck, bekommt sie auch nichts.

Was sie sucht ist eine Möglichkeit fertig zu studieren (kommendes Semester) UND unterstützt zu werden für die kurze Zeit.

Krabbenkoenig

Managing the unmanageable
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Blöde Frage, aber warum hilfst du ihr nicht aus, bis sie wieder arbeiten gehen kann?

userohnenamen

leider kein name
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oder warum zieht ihr nicht zusammen und vermietet ihre wohnung?
ich denke das wär dann sowieso das ziel wenn euer kind da ist oder?
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