Keller v. Gemeindewohnungen - Regelungen?
NeM 07.02.2008 - 17:20 2183 11
NeM
OC Addicted
|
Wollte mich kurz erkundigen ob es irgendwelche Regeln, Gesetze, whatever für Kellerabteile v. Gemeindewohnungen gibt. Find bei Wr. Wohnen nix in der Hausordnung.
Problem is folgendes: Haben eine ~60m² Wohnung (2 Personen), Möbel sind ned soo viele da (kein Geldsch..), paar Sachen von einem Verwandten haben wir auch da stehen, kurz: Ned wirklich Platz, der Keller is angefüllt, Abstellraum genauso, Schränke etc. gehen auch schon über.
Jetzt haben wir erfahren dass der Vormieter, also der vor uns hier gewohnt hat, mit einem andern Mieter den Keller getauscht hat. Tatsächlich passt unsere Türnummer ned zu den anderen Türnummern in dem Kellerabteil. Drum haben wir mal gesucht und den Keller gefunden der eigentlich zu unserer Wohnung gehören würde: locker 3-4x so groß...
Haben bei Wr. Wohnen angerufen, die meinen dass wir das vergessen können den Keller zu bekommen, weil man für die Keller sowieso nix zahlt und wir das halt hinnehmen müssen wenn der Vormieter das so gehandhabt hat, etc. pp.
Stimmt das so? Oder kann man da trotzdem was machen?
|
alex5612
LegendRadiomann
|
Ja, du könntest mit dem Nachbarn reden.
|
watercool
BYOB
|
Was steht im Mietvertragen wegen dem Keller? So per Ferndiagnose wird da schwer was zu sagen.
|
maXX
16 bit herz
|
hm, wenn was schriftliches existiert, dann könnte es schwierig werden wenn ich mich jetzt nicht täusche.
|
NeM
OC Addicted
|
Ja, du könntest mit dem Nachbarn reden. Na freilich... Der "Nachbar" (wohnt ned neben uns) dessen Frau Gerüchte in die Welt setzt von wegen prostitutiven (?) Aktivitäten in unserer Familie..... Is mit ein Grund warum wir den Keller wollen, aber hauptsächlich gehts um den Platz Was Schriftliches was der Typ vorweisen kann existiert glaub ich ned, zumindest wüsst ich nix davon.
|
master blue
Mr. Anderson
|
was steht in deinem mietvertrag? steht da die kellernummer nicht dabei? wenn deiner wohnung eindeutig ein kellerabteil zugewiesen und dein nachbar hat nichts schriftliches (vielleicht hat er dem vormieter eine einmalige zahlung geleistet wwi.....sollte dann aber auch der hausverwaltung gemeldet werden, wem der keller gehört) und es basierte auf gutwillen deines vormieters, sollte es kein thema sein den richtigen keller zur wohung zu bekommen.
Bearbeitet von master blue am 07.02.2008, 18:01
|
NeM
OC Addicted
|
Die Nummer auf der Kellertür stimmt schon, sie passt halt ned zu den ganzen anderen Nummern in dem Abteil. Dafür is dort wo sie hinpassen würd die Nummer zu finden die der "Nachbar" da hat Mietvertrag, mal schauen...
|
Burschi1620
24/7 Santa Claus
|
Vielleicht verstehe ich da was falsch, aber: Der Vormieter hat doch eigentlich bei einer Mietwohnung nichts mehr mit dir zu tun, du mietest ja die Wohnung von wem anderen. Und der sieht es auch vor, dass du den Keller bekommst den er dir zuweist. Weiters denke ich (hoffentlich nicht falsch ), dass sich der Tausch der Keller, selbst wenn er "offiziell" wäre, doch nur auf die beiden Mieter, jedoch nicht auf das Haus bezieht. (So wäre es dann imho bei einer Eigentumswohnung)
|
NeM
OC Addicted
|
Also hab jetzt den Mietvertrag überflogen, das Wörtchen "Keller" wird da nicht erwähnt.
|
master blue
Mr. Anderson
|
Also hab jetzt den Mietvertrag überflogen, das Wörtchen "Keller" wird da nicht erwähnt. d.h. der vermieter könnte jederzeit sämtl. kellerabteilungen räumen lassen, um es anderweitig zu nutzen, weil die kellerabteilungen nicht im mietvertrag verankert sind... demnach gibt es über den keller überhaupt nichts schriftliches? wenn ichs richtig versteh, ist der keller in keinerlei art vertragsbestandteil -> blöd. wende dich diesbzgl. an den mieterschutz, vielleicht haben die eine idee.
|
Stormscythe
Addicted
|
du mietest ja die Wohnung von wem anderen. Und der sieht es auch vor, dass du den Keller bekommst den er dir zuweist. Genau. Wenn die Stadt der Eigentümer des gesamten Kellers ist, muss da doch irgendeine festgehalten werden, welcher Türnummer welches Abteil zusteht (v.a. wenn da Größenunterschiede bestehen wird das evtl. auch mit Wohnfläche korrelieren? wobei, ein drittel von 60m²...). Und: Eine Nummer allein sagt nicht wirklich was aus, v.a. wenn die offenbar ausgetauscht wurde - auf eigene Faust sollte das ein Mieter aber auch nicht können. Denn: Wie sieht das dann denn eigentlich versicherungstechnisch aus, wenn in dem Keller was passiert? Wer haftet? Wenn du den nicht gemietet hast weil er nicht Bestandteil des Mietvertrages ist und somit alle anfallenden Lasten beim Eigentümer liegen, wie kann die Stadt Wien dann noch Geld haben? Vl. ist aber dein Keller ja auch sowas wie eine Exterritoriale Zone... und du könntest dort legal Sachen erledigen, die ein paar Stockwerke drüber schon nicht mehr darfst...
|
master blue
Mr. Anderson
|
"das ist nicht meins"
|