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Jugendschutzgesetz und Autofahren

boogeyman 11.12.2004 - 15:58 1844 21
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boogeyman

Bloody Newbie
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Also, ich hab diese Woche meinen L17 Führerschein erfolgreich abgeschlossen.

Jetzt ist es ja so, dass ich noch nicht 18 bin und daher eigentlich nur bis 02:00 Uhr wegbleiben darf laut Jugendschutzgesetz. Mich würde jetzt interessieren was mich erwarten kann wenn ich nach 02:00 Uhr aufgehalten werde und die sehen, dass ich noch nicht 18 bin (natürlich mit < 0,1 Promille ;)).

/edit:

Bin aus der Steiermark, und da darf ich offiziell nur bis 02:00 Uhr wegbleiben. Das Jugendschutzgesetz ist ja von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bearbeitet von boogeyman am 11.12.2004, 16:07

semteX

begehrt die rostschaufel
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dachte ab 16 darfst herumhüpfn bis du einschläfst...

Balu

BBQ
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bei uns im burgenland darf man ab 16 Jahren fort solang man will!

boogeyman

Bloody Newbie
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Zitat von semteX
dachte ab 16 darfst herumhüpfn bis du einschläfst...

Nope, ab 16 darfst bis max. 2 Uhr wegbleiben (zumindest bei uns in der Steiermark).

/edit:

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz Steiermark:

Zitat
§ 5
Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen

(1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (z.B. Plätzen, Straßen, Parks, Freiland), in Gastbetrieben und Vereinslokalen, sowie der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist erlaubt
1. ohne Begleitung einer Aufsichtsperson
a) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr
b) vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr
c) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 5.00 Uhr bis 02.00 Uhr

Quelle
Bearbeitet von boogeyman am 11.12.2004, 16:04

tH1nK`.aT

OC Addicted
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Zitat von semteX
dachte ab 16 darfst herumhüpfn bis du einschläfst...

Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden...

In Wien ja, im Burgenland auch... aber in OÖ und in der Steiermark ned...

Andere weis ichs ned genau

__Luki__

bierernste Islandkritik
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wir hier in ooe duefen ab 16 solang fortbeleiben wie wir wollen...

HaBa

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boogyeman: 35 EUR normalerweise.

@alle anderen: ja, jetzt dürfte es eh jeder gechecked haben dass es überall anders ist.

damned spammers :mad:

boogeyman

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Zitat von HaBa
boogyeman: 35 EUR normalerweise.

Na super, 35 € is auch ned grad wenig.

THX für die Info jedenfalls.

dio

Here to stay
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Zitat von boogeyman
Na super, 35 € is auch ned grad wenig.

THX für die Info jedenfalls.
Mir ist aber noch nie zu Ohren gekommen, dass es wirklich kontrolliert wird.

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von dio
Mir ist aber noch nie zu Ohren gekommen, dass es wirklich kontrolliert wird.

Ich habe schon genug gesehen die im Zuge des Jugendschutzgesetzes von Verwarnung bis wwi "bekommen" haben

Und mit L17-Schild siehts ein Blinder mit Holzauge ;)

boogeyman

Bloody Newbie
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@HaBa: Ich hab aber kein L17 Schild mehr sobald ich die Prüfungen bestanden hab. Also sieht mans nur am Geburtsdatum im Führerschein.

@dio: Ich auch nicht, mich hats nur interessiert. Hab nämlich sogar einen Polizisten selbst gefragt und der hat nicht gewusst was man da bekommt. :D

sse

Big d00d
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Zitat von HaBa
Und mit L17-Schild siehts ein Blinder mit Holzauge ;)
nachdem er den führerschein hat braucht er das schildl nicht mehr.
edit: arg... zu langsam

DaVe dA RiPPA

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Ihr habt Sorgen! Hab noch nie gehört, dass sowas in Ö schon mal exekutiert worden wäre. Und wenn dann betriffts wohl eher Bars/Discos/Nachtclubs! (Da gibts doch auch einen Teil im Gesetz, der verbietet, dass sich unter-18-Jährige in Lokalen Aufhalten, deren primäres Geschäft die Alkoholausschank ist (=Bars; aber !=Gasthäuser, weil dort kann man auch was essen); und dieser Teil des Jugendschutzgesetzes ist in soweit ich weiß allen Bundesländern Teil des Gesetzes) --> Wen kümmerts wenn 14-jährige durch diverse Innenstadt-Bars ziehen --> niemanden!; wen wirds daher kümmern, dass du mit fast 18 in deinem Privat-PWK rumfährst/nach Hause fährst: niemand^3; Und wenn sie dich aufhalten werden sie dich nach dem Alkotest loben, dass du nix getrunken hast und dir eine gute Fahrt wünschen.


Und wenn du jetzt noch immer Bedenken hast: Irgendwo in dem Gesetz steht auch, dass das alles unter Angabe von triftigen Gründen nicht gilt (z. B. du bist grad am Weg nach Hause und wurdest aufgehalten.; In manchen Bundesländern reicht glaub ich sogar, dass deine Erziehungsberechtigten davon wissen, dass du noch unterwegs bist.)


MfG
DaVe

//Und vielleicht bist du ja mit Freunden unterwegs, von denen einer schon 18 ist, dann ist der somit deine legitime Aufsichtsperson und alles is OK.
Bearbeitet von DaVe dA RiPPA am 11.12.2004, 17:21

HaBa

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Dr. Funkenstein
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"Aufsichtsperson" muss legitmiert sein, irgende einen Sandle ins Auto setzen der "aufpasst" ist also nicht.

Und ob es bei dir exekutiert wurde ode rnicht ist egal für die Frage was es normal kostet ;) => da gibts Spielräume, aber: z.B. der Gendarm mit dem ich vor ca. einem Monat über was ähnliches gesprochen habe meinte dass er praktisch immer 35 EUR "hergibt".

=> natürlich weredn sie nicht gleich auf ihn schießen wenn er beim Autofahren angehalten wird, aber: 35 sollte er trotzdem eingesteckt haben, sicher ist sicher, kostet ja ein Verbandspaket schon 21 ...

userohnenamen

leider kein name
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imho wird dir kein polizist ein strafgeld aufbrummen
er wird nur sagen "fahr heim" und fertig
eventuell begleitens dich sogar nach hause um noch mit deinen eltern zu sprechen
aber dann hams schon wieder an leichten knall, aber es gibt ja alles mögliche :D
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