ist das nicht betrug?
heiniheini 22.11.2006 - 19:21 2094 18
pITBULLbOSNA
OC Addicted
|
stornieren - zurückschicken mit Begründung als Beilage - die melden sich dann schon
mfg
|
heiniheini
Big d00d
|
eben..
|
M.I.P.S.
Big d00d
|
Für die Dinger können die so viele Preise anschreiben, wie sie wollen. Das ist ihre Sache. Das Angebot muß ja keiner annehmen. @heiniheini: Mit der Stornierung der Bezahlung wäre ich vorsichtig. Ich gehe im Folgenden von österreichischem Recht aus gemäß Art. 5 EVÜ, da ich nicht weiß, ob ihr eine Rechtswahl getroffen habt. Das Rücktrittsrecht aus dem Fernabsatzgesetz gilt hier nicht gemäß §5f (3) KSchG: § 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über [...] 3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, [...] was bei Visitenkarten ja der Fall ist. Wenn du mit deiner Bestellung nicht zufrieden bist, kann der Hersteller auf Gewährleistung bestehen gemäß §932 Abs.2 ABGB: (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Wenn du die Bezahlung einfach so stornierst ohne eine Antwort abzuwarten, kann es dir passieren, daß dir eine Mahnung ins Haus flattert. Auf Kulanz hoffen kannst du natürlich trotzdem immer noch...
|
Mithrandir
Big d00d
|
Für die Dinger können die so viele Preise anschreiben, wie sie wollen. Das ist ihre Sache. Das Angebot muß ja keiner annehmen. ähm, ich bin ja kein jurist, aber es gibt doch sowas wie ein preisauszeichnungsgesetz, afaik. in dem fall ist es allerdings eine unübersichtliche "aktion".
|