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Irgendwelche Juristen da?

Skobold 01.07.2002 - 13:59 2978 56
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Ändert nix an meiner Ansicht. Ein SAT-Programm ist nicht für "die Allgemeinheit" bestimmt, weil ausländisch und daher auf Österreich bezogen ohne Bestimmung -> kein Rundfunk.

Skobold

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Wenn meine Ansichten im Bundesverfassungsgesetz eine Rolle spielen würden, würds in Ö sowieso anders aussehen.

Des geilste was ich gefunden habe:

Da übersehen wurde das Funkuhrband rauszunehmen, hätte man sogar dafür Rundfunkgebühr zahlen müssen obwohl das Signal aus D kommt. Mittlerweile is es aber schon rausgenommen worden.

lachrymology

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wenn du sagst du bist ein armer student...kassierst doch sicher studienbeihilfe?
dann gehst auf die post oder sonst wohin...holst dir nen wisch und musst keine rundfunkgebühren zahlen...

Skobold

Inventor of Super Toast
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Leider krieg ich keine:( Thx to Individualbesteuerrung in Österreich is es wurscht wie groß die Familie ist aus der man kommt, und wenn der Papa halt "zuviel" verdient...

b_d

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Zitat von Skolbold
Ich glaub ich sag nix neues wenn ich behaupte daß das ORF Programm ärger absuckt. Da die Spinner offensichtlich meinen daß 20€/mon. zuwenig sind daß man einen Fernseher besitzen darf meine Frage:

Ab wann ist ein Fernseher ein Fernseher?

Afaik ist es so das man alle Geräte die TERRESTRISCHE Signale, ob radio oder TV, empfangen können, anmelden muß. Was ist also, wenn ich zu einem Zivilingeneur gehe, die Empfangseinheit rausreissen lasse, das ding plombieren lasse und dann zuhause wieder zum Sat-reciever über AV anschließe? Laut der Definition der GIS entspricht dann meine Kiste nicht mehr den Kriterien die es unter die Definition Fernseher fallen lässt.

Würde mich freuen wenn mir darauf wer eine Antwort geben kann.

Hmm, wenn du denen Beweist das du mit deiner Kiste kein ORF empfängst müsstest du auch nicht zahlen!!

MFG

-ICH-

userohnenamen

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Juristen bitte abermals vortreten :D

wie genau kann ich "§ 105ff (15) Strafgesetzbuch" verstehen?

laut http://www.internet4jurists.at/gese...htm#%C2%A7_105. is §105 Nötigung aber wie kann ich in diesem zusammenhang das fortfolgend und (15) verstehen?

vielen dank :)

noledge

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wo kommt das so vor? so angeschrieben ist das unsinn... (imho)

Facetious

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wo hast du das so gelesen?
§§ 105ff sind grds die Nötigungsdelikte, wobei keines dieser 15 Absätze hat.
Vorstellen könnte man sich, dass ein Versuch iSd § 15 StGB gemeint is ...

nähere infos würden helfen
lg

userohnenamen

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steht so auf einem schreiben der staatsanwaltschaft (Benachrichtigung des Opfers, das bin ich)

Zitat
Strafsache

GEGEN

Beschuldigter
XYZ

WEGEN: § 105ff (15) Strafgesetzbuch
....

Stormscythe

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Es könnte sich dabei um
Zitat
Hausfriedensbruch

§ 109. (1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
handeln.

Das wäre zumindest von § 105. (1) weggezählt der (15) - und würde gut zur GIS passen - oder geht's gar nicht mehr um die? ;)

userohnenamen

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nein, rein aufgrund des delikts würde nötigung eh passen, mich wundert eben die 15 in den klammern da bei nötigung selbst ja nur 2 "absätze" existieren

Ultimus

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imho versuchte nötigung

$yrus

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15 steht für den versuch -> § 15 stgb
105=nötigung ist das grunddelikt, ff da es eine schwere nötigung (§106 StGB) ist/sein kann

hth

userohnenamen

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ahhh, sehr gut, vielen dank!

Kwyjibo

Little Overclocker
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Zitat von HaBa
Bin kein Jurist, aber AFAIK kannst du machen was du willst, du musst zaheln :(

Es gab da ein paar Bergtäler die ORF nicht terrestrisch empfangen konnten, sogar die Leute dort mussten zahlen (mal gelesen).

Ich bin zwar kein jurist aber: Im rundfunkgesetz steht sinngemäß: wer Rundfunkempfänger hauptsächlich in Gebäuden betreibt, hat Gebühren zu zahlen. Wenn man also z.B. den Tuner entfernt und den TV nur zum DVDs anschauen verwendet, muß man keine Gebühren zahlen.

Eine andere Möglichkeit wäre, in einem Wohnwagen zu wohnen (kein Gebäude => keine Rundfunkgebühren, ist übrigens auch der Grund, warum Autoradios gebührenfrei sind).

Bzw. man könnte sich auch ein protables Gerät anschaffen und wenn die GIS-typen kommen behaupten, dass man nur beim Picknick fernschaut. Ind em Fall müssten die erst beweisen, dass man doch öfters in gebäuden fernschaut alss außerhalb.
Bearbeitet von Kwyjibo am 16.06.2009, 00:47
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