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Irgendwelche Juristen da?

Skobold 01.07.2002 - 13:59 2962 56
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ich sehe keine Grauzone gegeben solange im Gesetz ein Fernseher als gerät mit rundfunkempfangseinheit definiert wird.

ist dagegen nur von "Fernseher" ohne definition die Rede, ist das gesetz selbst eine frechheit und es sollte was unternommen werden ;)

Skobold

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Ich machs net. Des könnt a bissi meine finanziellen Mögichkeiten übersteigen.

radio

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Dir ist eh klar das bei der Gis auch Radio dabei ist...

cya

-fenix-

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mein sony wega hat überhaupt keine rundfunkempfangseinheit

ohne externe antenne geht da gar nix

is das jetzt kein fernseher oder was? :D

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diese ganze gis-sache ist genauso eine verfassungswidrige sache wie die urheberrechtsabgaben auf medien. nur der einzige Wert in dieser korrupten welt ist der schnöde mammon.

Skobold

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Zitat von radio
Dir ist eh klar das bei der Gis auch Radio dabei ist...

cya

Nix gegen di aber des deppate Plärrkastl schalt i sowieso mimma ein. Kommt eh nur Ö3 raus ;) Des kann ich verschmerzen wenn ich den wegtun muß.

Skobold

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Tjo, ich habmich wieder einmal mit dem Thema auseinandergesetzt und ein bisschen recherchiert und bin auf ein depremierendes Ergebniss gekommen:

Zitat
Bundesverfassungsgesetzblatt 159/1999
§ 1.(1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des
Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des
Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch
wahrnehm­bar machen

Das gibt einem noch Hoffnung darauf das Satanlagen nicht darunter fallen.

Leider nicht:

Zitat
Bundesverfassungsgesetzblatt 396/1974
Artikel I
(1) Rundfunk ist die fuer die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von
Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benuetzung
elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. laengs oder
mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen,
die diesem Zweck dienen.

Ich will jetzt nicht sämtliche Novellen aufführen, aber die Grundaussage von dem ganzen is daß im Prinzip für alles was irgendwie empfangen werden kann, egal was es auch ist, Rundfunkgebühr zu zahlen ist.

@Dere: auch deine Idee mit dem Reciever am PC fällt da rein, ist also alles andere als rechtlich unbedenklich.

Es wird also munter drauf loskassiert und wieder einmal (wie es in Ö ja schon üblich ist) von keinerlei Gegenleistung abhängig gemacht

Wer putscht mit?
:D

alex5612

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verscherbl die glotze gibts eh nix gscheites zum schauen :o :(

tragbares radio könnens dir irgendwie kaum nachweisen

Duron

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da würde ein monitor auch reinfallen :rolleyes:

alex5612

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naaah :)

mit nem monitor empfangst keine allgemeinzugänglichen signale

Duron

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...fuer die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von
Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild...

ziemlich jede Software is für die allgemeinheit mehr oder weniger zugänglich und besteht aus Bild und teilweise aus ton ;)

Skobold

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Zitat von Duron
...fuer die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von
Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild...

ziemlich jede Software is für die allgemeinheit mehr oder weniger zugänglich und besteht aus Bild und teilweise aus ton ;)

Guggst du BGBL. 396:

Bilder und Töne die über ein Kabel geschickt werden fallen nicht darunter.

alex5612

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wie du meinst ;)

ich mag mich nicht über längere zeit mit solchen texten beschäftigen weil sonst werde ich noch komplett depatt

Duron

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...bzw. laengs oder mittels eines Leiters...

doch, auch kabeln.
sonnst müsstest fürs kabelfernsehen auch ned zahlen.

Skobold

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Ich bin mir net sicher obs da net eine eigene Novelle gibt dafür, ABER:

Damit du des Bildsignal aus dem Kabel darstellen kannst, brauchst du einen Fernseher mit terestrischer Empfangseinrichtung. Die kannst in diesem Falll nicht einmal rausreissen da man ja sonst überhaupt kein Bild mehr kriegt. Und allein dadurch daß die theoretische Möglichkeit besteht das man elektromagnetische Signale über den Äther empfangen kann muß man die Pönale zahlen.
Auch Leute die in einem absoluten Funkloch wohnen und keinen ORF empfangen können müssen das zahlen.
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