Internetanschluss von Steuer absetzen, wie?
christian 05.01.2004 - 20:49 1187 1
christian
Addicted
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Hab das in der Zeitung gelesen das das angeblich geht!
Eben das man jetzt auch den privaten Anschluss absetzen kann! Gibts da irgendwo Infos oder so zu?
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Moesli
goes Linux
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Steuertipp: Das Internet absetzen
Wenn Sie sich einen Breitband-Internet-Zugang zugelegt haben, so können Sie diesen jetzt auch steuerlich absetzen. Im Rahmen der Sonderausgaben können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (L1) die Ausgaben für die erstmalige Herstellung sowie die laufenden Grundentgelte eines Breitband-Internetzugangs geltend machen. Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine Downloadbandbreite von 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist (zB ADSL, xDSL, Kabel); nicht jedoch ISDN sowie UMTS. ? Voraussetzung ist, dass der Vertrag für den Erstanschluss zwischen dem 1.5.2003 und dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde oder wird. Eine An- und Abmeldung bzw. ein Betreiberwechsel werden nicht anerkannt. Für den Erstanschluss können Kosten in der Höhe von max. 50 ? geltend gemacht werden. Für die monatliche Grundgebühr beträgt der Höchstbetrag 40 ? monatlich. ? Diese Kosten fallen nicht unter die ?Topf?-Sonderausgaben (max. 2.920 ? jährlich), werden daher weder geviertelt noch mit dem Sonderausgabenpauschale von 60 ? jährlich gegenverrechnet, d.h. Sie können sie zusätzlich beantragen. Der Internetzugang kann auch von den Kindern bzw. vom Ehepartner verwendet werden. ? Wie bisher können Sie den beruflich verwendeten Internetzugang auch weiterhin zu 60 % als Werbungskosten absetzen (40 % Privatanteil).
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