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Internet Betrug - Beweislage?

Umlüx 05.08.2011 - 10:43 3858 27
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Umlüx

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also ich möchte jetzt zwar nicht zu sehr vorgreifen, da die sache noch lange nicht eindeutig ist, aber ich würde zumindest gerne wissen, ob im falle eines betruges (privater gebraucht handel über ein forum) die PN Unterhaltung im forum als beweis irgendeine aussagekraft hat?

grond

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Da schon emails vor Gericht wenig bis keine Beweiskraft haben, würde ich annehmen PMs noch weniger (achtung: kein Jurist, nicht mal als Hobby.. )

Umlüx

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dachte ich mir schon.
hoffen wir das beste.

fatmike182

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Nope, kurioserweise im Gegensatz zu Birefen nicht.
Kommt aber immer am Richter drauf an, bzw ob der Schreiber dazu steht, das geschrieben zu haben (es geht da rein darum, dass Emails 'leicht' fingiert werden können usw ... ähm ja, Briefe nämlich nicht)

$yrus

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mit fällt nur freie beweiswürdigung dazu ein, also jedenfalls besser als nix...

fatmike182

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ad Email. falls es wen interessiert gibts da 2 gute Quellen (leider älter, nix neueres gefunden)
http://docs.google.com/viewer?a=v&a...CBYX0eN947rgu7w[/url]
http://docs.google.com/viewer?a=v&a...HqfTA_tWPJFjxDg[/url]

edit: sprich: in Ö doch besser bzgl Emails als in D
Bearbeitet von fatmike182 am 05.08.2011, 12:47

Smut

takeover & ether
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hatte mal ein ähnliches problem auf overclockers.at. neben der PN-konversation wirst du ja noch andere informationen wie z.b. bankdaten haben. diese allein haben gereicht um von der staatsanwaltschaft (unbeabsichtigt) die genaue wohnadresse zu erhalten. dann hast zumindest zivielrechtlich eine chance.
bin zwar auch kein jurist, aber wenns darum geht zu beweisen, dass es von seinem PC aus gesendet worden ist, reicht ja ein auszug des forenbetreibers mit datum, ip und inhalt. der forenbetreiber wird das aber eher nicht ohne weiters zur verfügung stellen.
abgesehen davon machen sich ja die richter ein bild der sachlage unabhängig wie stichfest die beweise jetzt sind. wenn du z.b. einen kontoauszug der transaktion vorweisen kannst ist das imho schon viel wert. die PNs dienen dann eher dem verständnis.
Bearbeitet von Smut am 05.08.2011, 12:52

u5V8eYCW7P

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Man müsste sowieso wissen was du anstrebst. Betrug ist ein Straftatbestand und da liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft und nicht bei dir. Wenn du zivilrechtlich gegen den Anderen vorgehen willst dann schauts anders aus. Dazu müsste man wissen was vorgefallen ist. Wurde bezahlt und keine Ware geliefert -> den Kaufvertrag einklagen bzw. Geld zurückfordern ect. In jedem Fall würde die Beweislast dann bei dir liegen. PNs sind sicher nicht so schlecht. Eigentlich lässt sich alles zurückverfolgen, aber es kommt halt auch ein Bisschen auf den Richter an. Erwischt man nen 65 Jährigen der noch nie nen PC angemacht hat, dann könnte man Pech haben.

CROWLER

Powerbunny
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Zitat von Jack the ripper
Erwischt man nen 65 Jährigen der noch nie nen PC angemacht hat, dann könnte man Pech haben.

Dafür gibt es dann den Instanzenweg.

@Umlüx
Pms sind besser als nix, allerdings müsstest du doch einen Kto.auszug oder ähnliches haben und damit könntest du die Vermögensverschiebung beweisen (um bereits geleistetes zurückzuholen).

u5V8eYCW7P

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Zitat von CROWLER
Dafür gibt es dann den Instanzenweg.

Je weiter der Instanzenzug fortschreitet desto älter werden die Richter :p

CROWLER

Powerbunny
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Zitat von Jack the ripper
Je weiter der Instanzenzug fortschreitet desto älter werden die Richter :p
*owned*

=)

"Dafür gibt es dann die Gutachter"

Umlüx

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kontodaten hab ich keine, da es ein warentausch war. ich hab aber namen, adresse, arbeitgeber.
egal, hat sich geklärt. hermes hat es bloß noch nicht geschafft, es in den letzten 1,5 wochen zuzustellen wärend die post meines in 2 tagen am ziel hatte....

Smut

takeover & ether
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hast eine paketnummer? bei hermes heißt das nicht, dass das paket wirklich existiert sondern nur, dass ein ticket gekauft wurde!

Umlüx

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hab paket und quittungsnummer, ja. laut tracking liegts seit 2. in villach rum.
Bearbeitet von Umlüx am 07.08.2011, 22:23

master blue

Mr. Anderson
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ruf bei hermes an, die zustelldauer ist ja ein witz.
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