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[Help]Wohnrecht,Haus überschreiben u.s.w.

SaxoVtsMike 08.09.2008 - 18:35 8654 35
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SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Hi
Ich weiß das dies absulut ungeekig ist aber ihr seid die mehr oder weniger das einzige österreichische forum auf dem ich bin bei dem ich vielleicht ne chance auf ne hilfestellung bekommen kann.

Situation ist wie folgt.
Ich und meine Freundin (5 jahre zusammen) haben von 01.2006 bis 05.2007 das erdgeschoß ihres elternhauses komplett renoviert.
Im Obergeschoß wohnen ihre eltern, es gibt nur einen gemeinsamen keller und einen gemeinsamen Eingang.
Sie hat noch einen Bruder der aber schon von ihren Eltern ausbezahlt wurde, und jede Verzichtserklärung unterschreiben wird.
Ihre Eltern möchten jetzt die untere hälfte, ihr überschreiben.

Mir Persönlich reicht es wenn ich ein Wohnrecht bekomme da ich mich hier weder bereichern noch was erschleichen will.

Hat auf diesem Sektor schon jemand erfahrung wie solche dinge am besten geschrieben werden sollen ?
Ich persönlich sehe die Probleme in meiner absicherung wenn sie verstirbt bzw. wenn sie und ihre eltern zugleich bei einem unfall versterben würden.

Gibt es Beratungsstellen für solche probleme ?
Wie siehts jetzt eigentlich mit den Kosten aus für derartige umschreibungen/schenkungen ?

Dank für Hilfe
mfg Mike

tintifax

Bloody Newbie
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warum solltest du ein wohnrecht (auf lebenszeit?) bekommen? nur weil du die hütte renoviert hast und dir die goldene baumaxkarte mit eichenlaub verdient hast?

du hast im grunde keinerlei anspruch auf das ganze. ich empfehle dir, um ihre hand anzuhalten und dann geschwinde einen eintrag im grundbuch einfordern. so hats mein schwager gemacht, der mit dieser methode zu einem vermögenden mann geworden ist.

das ganze wirkt auch ein wenig konfus, da der bruder schon ausbezahlt wurde und "jede verzichtserklärung unterschreiben wird". normalerweise wird in so einem fall die verzichtserklärung unterschrieben und dann gibts bares. andersrum wird das evt. noch für viel spass sorgen.

ich empfehle eine beratung durch einen notar.

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
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Zitat von tintifax
ich empfehle eine beratung durch einen notar.

das ist die EINZIGE richtige vorgehensweise, ich check nicht warum man so eine frage überhaupt in einem (computer)-forum stellt...

tintifax

Bloody Newbie
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damit ihm dann einer nach ein paar versteckten verar.schungen und beleidigungen sagt:

Zitat von tintifax
ich empfehle eine beratung durch einen notar.

:D

Duper

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Zitat von tintifax
du hast im grunde keinerlei anspruch auf das ganze. ich empfehle dir, um ihre hand anzuhalten und dann geschwinde einen eintrag im grundbuch einfordern. so hats mein schwager gemacht, der mit dieser methode zu einem vermögenden mann geworden ist.

Er hat doch geschrieben er will sich nichts erschleichen, oder? :confused:

Ich würd dir auch einen Notar empfehlen, das is schon sehr spezifische Materie. Wenn hier nicht zufällig ein Anwalt/wwi mit Spezialisierung Wohnungsrecht herumkrebst stehen deine Chancen schlecht.

Longbow

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Zitat von tintifax
warum solltest du ein wohnrecht (auf lebenszeit?) bekommen? nur weil du die hütte renoviert hast und dir die goldene baumaxkarte mit eichenlaub verdient hast?
wahrscheinlich weil sowas in die richtung schon mit den eltern besprochen wurde :eek::eek:

das beste ist, wir sperren dich in die kiste...

@thread:
wie erwähnt auf alle fälle gogo notar oder anwalt mit immobilien/wohnrecht/sowas in die richtung-schwerpunkt

kosten sag ich jetzt einfach mal so werden wohl für den vertrag beim notar entstehen bzw. für die eintragung des wohnrechts ins gb

tintifax

Bloody Newbie
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das hat mein schwagerherz natürlich auch nicht, wie kommst du bloss auf solche ideen!

er ist jetzt 5 jahre mit seiner freundin zusammen. wenn er jetzt theoretisch ein wohnrecht hätte, wäre das bei beendigung der beziehung auf jeden fall nen lacher wert. der exfreund hat ein wohnrecht im elternhaus der frau. a waunsinn :D :D

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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also mit den schwiegereltern in spee is schon alles abgeklärt, sie würden "unsere" hälfte auch auf uns beide überschreiben wenn ich das wollen würde. Wie gesagt ich will mir nix erschleichen oder mich bereichern.
Im fall eines beziehungs aus, wär ich sowieso weg, und sie müßt mir meinen anteil am umbau auszahlen, aber um das gehts jetzt nicht...
Wie schon im 1st post geschrieben hab ich hier nur gepostet weils das einzige "aktive" Ösi forum ist das ich besuche und wenns irgendwo online anlaufstellen gibt oder wwi von der ak ne gratis beratung gäbe dann hätt ich mir gedacht das ihr es wissen könntet.

Ich könnte den thread jetzt auch noch umbenennen in "auf der suche nach unterstützung" und mich dann mit epic failboats zubomben lassen...
;-)

Das wir zum notar gehen ist ja klar denn der soll ja das ganze auch rechtlich fixieren nur wollt ich mich vorher schon mal wo erkundigen welche optionen es gibt.

tintifax

Bloody Newbie
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dann regelt einfach die umbaukosten im "worst case" fall. mit den schwiegereltern und mit ihr evt. vertraglich.
is für alle fair.
Bearbeitet von tintifax am 08.09.2008, 21:57

Burschi1620

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Habe gerade so einen Fall im Bekanntenkreis den du befürchtest. Und ich kann dir versichern, Wohnrecht ist nichtig.

Skatan

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Zitat von Burschi1620
Habe gerade so einen Fall im Bekanntenkreis den du befürchtest. Und ich kann dir versichern, Wohnrecht ist nichtig.

kannst du das vl ein bisschen näher ausführen (auch wenns evt persönlich ist, würd mich wirklich interessieren wegen einem eigenen persönlichen fall)?

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Ist eigentlich relativ schnell beschrieben. Jahrzehnte langes Wohnrecht. Todesfall. -> Haus bleibt beim Besitzer und geht nicht ins Erbe.

Also sollte dem SaxoVtsMike sowas passieren, dass ihm leidergottes alle wegsterben, (und es gibt eben nur das Wohnrecht und keine andere rechtlichen Verbindungen wie zb ne Ehe gibt) kann er sich schön in Popsch beißen.
Bearbeitet von Burschi1620 am 09.09.2008, 00:23

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Aktueller stand nach gestriger Familieninterner besprechung.
"Unsere" hälfte wird meiner Freundin von Ihren Eltern überschrieben.
Meine Freundin wird ein Testament aufsetzen das in ihrem Todesfall ich, alles erben werde.
Ihr Bruder wird, weil er schon ausbezahlt wurde, eine Verzichtserklärung am Erbe&Haus unterschreiben.
Ich bekomme für´s erste das Wohnrecht, Wenn der notar das für zu wenig ansieht dann werde ich mit ihr ab sofort im Grundbuch stehen

tintifax

Bloody Newbie
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@ burschi

wenn dem SM spontan die ganze family wegstirbt hat er glaub ich andere probleme als ein wohnrecht..

@ SM

ja das klingt sehr vernünftig.

Burschi1620

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Zitat von SaxoVtsMike
Aktueller stand nach gestriger Familieninterner besprechung.
"Unsere" hälfte wird meiner Freundin von Ihren Eltern überschrieben.
Meine Freundin wird ein Testament aufsetzen das in ihrem Todesfall ich, alles erben werde.
Ihr Bruder wird, weil er schon ausbezahlt wurde, eine Verzichtserklärung am Erbe&Haus unterschreiben.
Ich bekomme für´s erste das Wohnrecht, Wenn der notar das für zu wenig ansieht dann werde ich mit ihr ab sofort im Grundbuch stehen

Vorsichtig! Genau das ist nämlich das Problem das auch bei dem mir bekannten Fall existiert: Das Alleinerbe sieht natürlich nicht auch das Haus vor! Es bestand nur Wohnrecht. Aber wenn du das mit dem Grundbuch machst sieht das bestimmt wieder anders aus.
Dennoch: Raus aus dem Forum und rein ins RL dich da konkret und verbindlich informieren.


tinti darum gings doch gar nicht :rolleyes:
:)
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