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Hausbesorger & Urlaub?

pong 09.09.2007 - 18:36 2242 14
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pong

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Hallo!

Vielleicht hat jemand einen Rat bezüglich des Hausbesorgergesetzes für mich.

Ich bin Miteigentümer eines Hauses mit 15 Eigentumswohnungen und dort Haussprecher. Wir haben eine Hausbesorgerin (mittlerweile 67 Jahre), die seit Bau des Hauses (1974) dort wohnt. Nun habe ich in der Betriebskostenabrechnung neben den Sonderzahlungen (WR und UZ) eine Zahlung "UV 1.7-11" im September 2006 gefunden. Ich bin gerade dabei, diese Zahlung bei der Hausverwaltung zu hinterfragen, vermute aber, dass es sich dabei um Geld für eine Urlaubsvertretung handelt. Diese Frau ist aber nie auf Urlaub (höchstens tageweise in ihrem Häuschen) und hat auch keine Vertretung.

Meine Frage: Darf sie das Geld kassieren und keine Vertretung beschäftigen ??
Handelt die Hausverwaltung hier fahrlässig, wenn sie diesen Umstand nicht überprüft ??


pong

master blue

Mr. Anderson
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ich versteh das problem nicht ganz. sie wird ja anspruch auf urlaub haben, vielleicht nutzt sie diesen nicht und lässt sich stattdessen den betrag zahlen.
darum werdet ihr nicht umhinkommen etwas zu zahlen.
das ist jetzt nur eine vermutung meinerseits.

Longbow

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ich weissage jetzt auch einfach mal "UV wird wohl irgendwas wie "Urlaubsvergütung" heißen"

und wenn du selbst sagst sie is nie mehr als tageweise in ihrem häuschen und sonst immer da, wo soll sie dann ihre 5 wochen urlaub anbringen

pong

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Zitat
lässt sich stattdessen den betrag zahlen.

Wäre dies in AT nicht verboten, hätte ich auch keinerlei Problem damit

pong

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von pong
Wäre dies in AT nicht verboten, hätte ich auch keinerlei Problem damit

pong
keine ahnung, ausbezahlen wills kaum jemand, das weiß ich. dann spielt sie eben die vertretung. :D

userohnenamen

leider kein name
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also was jetzt an urlaub ausbezahlen in österreich verboten sein soll würd mich interessieren

Probmaker

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Zitat von userohnenamen
also was jetzt an urlaub ausbezahlen in österreich verboten sein soll würd mich interessieren

ich glaube er meint, dass es verboten ist in urlaub zu gehn und in seinem urlaub die vertretung zu spielen... also so hab ichs gedeutet...

-> obs verboten ist weiß ich nicht

userohnenamen

leider kein name
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ah ok, sich selbst als vertretung zu haben is natürlich komisch,
allerdings wäre es doch möglich das ein ansprechpartner für die paar tage die sie weg war existierte und dieser dafür bezahlt wird (und was der dann mit dem geld macht [z.b. der frau schenken] is wieder sein bier)

daisho

SHODAN
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Das hört sich sehr nach Umgehungsgeschäft an :)

prronto

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Ob´s verboten ist oder nicht.....wenn Sie den Urlaub nehmen würde wäre eure Rechnung nicht niedriger. Daher versteh ich die Aufregung nicht :confused:

Ich mein wenn sie den Urlaub nicht nimmt und sich eben "unrechtmäßig" vergüten läßt, ist das zwar eben rechtlich nicht in Ordnung aber ich kann nicht verstehen was genau Dich das angehen sollte ;)

that

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Zitat von userohnenamen
also was jetzt an urlaub ausbezahlen in österreich verboten sein soll würd mich interessieren

Es ist verboten, den Urlaubsanspruch (5 Wochen) in Geld abzulösen. Der Urlaub soll zur Erholung des Angestellten dienen und es soll nicht möglich sein, dass der Angestellte "freiwillig" darauf verzichtet.

pong

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Zitat
ich kann nicht verstehen was genau Dich das angehen sollte

Als Eigentümer? Alles! Jungchen, ich zahl... vorallem stellt sich bei solchen "Geschäften" noch die Frage, was alles an Resturlaub vorhanden ist.

und nein, es war bis heute keine Vertretung in Form einer physisch anwesenden Person ersichtlich.

Zitat
also was jetzt an urlaub ausbezahlen in österreich verboten sein soll würd mich interessieren

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

desweiteren http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/...laubsgesetz.pdf

Zitat
Ablöseverbot
§ 7. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.

da die Hausverwaltung das Letzte ist, gehen wir davon aus, dass nichtmal anständige Urlaubsaufzeichnungen vorhanden sind und somit die Rückstellungen welche bis jetzt gebildet nicht ausreichen könnten, da niemals eine ordentliche Urlaubsmeldung erfolgte!

pong

master blue

Mr. Anderson
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versteh nicht, was es da zum aufregen gibt. zahlen musst sowieso und solange alles in ordnung ist, passts ja.
du kannst ja mal nachfragen was es damit auf sich hat. würd mich aber nicht weiter aufregen falls sich die dame wirklich als urlaubsvertretung zahlen lässt, den mörder lohn wirds ja vermutlich nicht bekommen.

DKCH

...
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Zitat von pong
da die Hausverwaltung das Letzte ist

wechseln? wenns wirklich so schlimm ist wird sich ja ein konsens mit den anderen finden lassen...

pong

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Zitat von DKCH
wechseln? wenns wirklich so schlimm ist wird sich ja ein konsens mit den anderen finden lassen...

ist schon im Gange

pong
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