othan
Layer 8 Problem
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meinst jetzt "English" oder wos? Schaust die filme ned in englisch?? lame
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Master99
verträumter realist
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Schaust die filme ned in englisch?? lame wenn i die möglichkeit dazu habe schon... aber 1. seh ich viele DivX und (S)VCD's 2. hast du DEUTSCH geschrieben! oder host du des gemeint, das du sie "Standard"mässig auf Englisch schaust und Deutsch dann ein "Zusatzfeature" für dich ist?
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Guest
Deleted User
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wieso? kaum einen film schaut man sich mehr als 1x an
und die filme die so gut sind, daß man sie immer wieder anschaut, die kauftma eh auf dvd.
... der reale verlust ist minimal. glaube ich nicht...wenn man die dann auf lans weitergibt, dann machen die geschäffte doch verlust. Vieleicht nicht die Videothek, von der du es hattest, aber andere. Hin oder her...mir isses wurscht...
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Guest
Deleted User
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@steak: ich red von für sich selber kopieren verbreiten ist nach wie vor ned erlaubt.
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MDK
Addicted
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@Master:
Nach Deiner Logik darf ich zwar nicht meine Software kopieren und verkaufen, aber ich darf sie für einen gewissen Betrag ausleihen und diejenigen kopieren es sich selbt.
Das Ganze bewegt sich schon sehr im Grenzbereich und ich vermute je nach Richter wäre es dann legal oder eben nicht
PS: im unserem UrhG ist es § 42
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Guest
Deleted User
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nein, für software gilt ein anderes urheberrecht als für content.
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Guest
Deleted User
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Muss mal Papa fragen gehen....
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bl4ckfire
Big d00d
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Welche Proggs verwendets ihr zum Rippen? Meine bisherigen Versuche waren eher... naja net gut...
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Master99
verträumter realist
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jo woit i a grod schreiben, das für software eigene gesetzte san...
des wos i oben geschrieben habe war auf "schallträger" bezogen. und dvd's seh ich mehr als schall und bildträger als software...
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othan
Layer 8 Problem
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oder host du des gemeint, das du sie "Standard"mässig auf Englisch schaust und Deutsch dann ein "Zusatzfeature" für dich ist? auf englisch gfalln ma die filme immer noch am besten... is ausserdem gut ein wenig die sprache zu lernen
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Master99
verträumter realist
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jo san eh meistns leibanda!
z.b. RoadTrip, Beavis&Butthead, ....
so schwere kost, wie zum beispiel der eine Film mitn MelGibson, wo er die hälfte vom gesicht verbrannt hat, is aber sau schwer zu verstehen...
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DoomSoldier
2 l33t 4 u
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über 100 hab ich locker
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defe
Wait what
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Muss mal Papa fragen gehen.... und geh mal papa fragen wie man Wi(e)derstand schreibt gell
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MDK
Addicted
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nein, für software gilt ein anderes urheberrecht als für content. aber von Software darf ich ebenfalls Kopien für den persönlichen Gebrauch machen, diesbezüglich ist also kein Unterschied
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MDK
Addicted
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[QUOTE]§ 42b. (1) Ist von einem Werk, das durch Rundfunk gesendet oder auf einem zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten worden ist, seiner Art nach zu erwarten, daß es durch Festhalten auf einem Bild- oder Schallträger zum eigenen Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Leerkassettenvergütung), wenn Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt; als Trägermaterial gelten unbespielte Bild- oder Schallträger, die für solche Vervielfältigungen geeignet sind, oder andere Bild- oder Schallträger, die hiefür bestimmt sind. (2) Ist von einem Werk seiner Art nach zu erwarten, daß es mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung), 1. wenn ein Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist (Vervielfältigungsgerät), im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt (Gerätevergütung) und 2. wenn ein Vervielfältigungsgerät in Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Bibliotheken oder in Einrichtungen betrieben wird, die Vervielfältigungsgeräte entgeltlich bereithalten (Betreibervergütung). (3) Folgende Personen haben die Vergütung zu leisten: 1. die Leerkassetten- beziehungsweise Gerätevergütung derjenige, der das Trägermaterial beziehungsweise das Vervielfältigungsgerät im Inland als erster gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringt; wer das Trägermaterial beziehungsweise das Vervielfältigungsgerät im Inland gewerbsmäßig entgeltlich, jedoch nicht als erster in den Verkehr bringt oder feilhält, haftet wie ein Bürge und Zahler; von der Haftung für die Leerkassettenvergütung ist jedoch ausgenommen, wer im Halbjahr Schallträger mit nicht mehr als 5 000 Stunden Spieldauer und Bildträger mit nicht mehr als 10 000 Stunden Spieldauer bezieht; 2. die Betreibervergütung der Betreiber des Vervielfältigungsgeräts. (4) Bei der Bemessung der Vergütung ist insbesondere auf die folgenden Umstände Bedacht zu nehmen: 1. bei der Leerkassettenvergütung auf die Spieldauer; 2. bei der Gerätevergütung auf die Leistungsfähigkeit des Geräts; 3. bei der Betreibervergütung auf die Art und den Umfang der Nutzung des Vervielfältigungsgeräts, die nach den Umständen, insbesondere nach der Art des Betriebs, dem Standort des Geräts und der üblichen Verwendung wahrscheinlich ist. (5) Vergütungsansprüche nach den Abs. 1 und 2 können nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. (6) Die Verwertungsgesellschaft hat die angemessene Vergütung zurückzuzahlen 1. an denjenigen, der Trägermaterial oder ein Vervielfältigungsgerät vor der Veräußerung an den Letztverbraucher in das Ausland ausführt; 2. an denjenigen, der Trägermaterial für eine Vervielfältigung zum nichteigenen Gebrauch benutzt, es sei denn, daß der nichteigene Gebrauch eine freie Werknutzung ist; Glaubhaftmachung genügt.[/QUOTE]
ok das kopieren an und für sich ist erlaubt, nur ist der Decoder illegal, weil bei seinem "Kauf" vermutlich die Gerätevergütung nicht bezahlt wird.
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