Habt ihr divx-movies?
questionmarc 12.08.2002 - 18:06 3094 95
Wieviel divx-movies habt ihr??
This poll is closed. |
jenseits der der 100 ;-) |
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25 |
31.65% |
51-100 |
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13 |
16.46% |
11-50 |
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19 |
24.05% |
1-10 |
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18 |
22.78% |
keine divx-movies |
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4 |
5.06% |
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84 votes |
100% |
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Master99
verträumter realist
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ES IST LEGAL DASS DU EINE DVD/VHS DIE DU IN DER VIDEOTHEK AUSLEIHST KOPIERST, SOFERN DU DIESE KOPIE NUR PRIVAT NUTZT.
also nicht verleihen, verkaufen, und schon gar nicht für Geld.
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questionmarc
Here to stay
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ES IST LEGAL DASS DU EINE DVD/VHS DIE DU IN DER VIDEOTHEK AUSLEIHST KOPIERST, SOFERN DU DIESE KOPIE NUR PRIVAT NUTZT.
also nicht verleihen, verkaufen, und schon gar nicht für Geld. JEP, du sagst es, danke
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d3cod3
Legend...
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hm, das sollte man dann in jedem libro etc aufhängen.. weil dann braucht ja echt niemand mehr ne dvd kaufen
btw: wo genau steht dass das man es machen darf? würd das gern nachlesen
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Master99
verträumter realist
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Conrad-Katalog 2003 s 318:
INFO-BOX
RECHTSLAGE VDEOKOPIEN
Kopieren für den privaten Eigenbedarf ist erlaubt. Gemäß dem Urheberrechtsgesetz (§ 94 IV und § 93 I,V) darf jeder, der sich eine Videokassette oder DVD gegen Gebühr ausleiht, diese zu rein privaten Nutzen kopieren.
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Ctrl-Alt-Del
Freund der 4 Ringe!
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du borgst dir die dvd's in der videothek aus und rippst sie. ist legal, so paradox es scheint. Woher hast die Info? // Hat sich erledigt!
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Ctrl-Alt-Del
Freund der 4 Ringe!
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Conrad-Katalog 2003 s 318:
INFO-BOX
RECHTSLAGE VDEOKOPIEN
Kopieren für den privaten Eigenbedarf ist erlaubt. Gemäß dem Urheberrechtsgesetz (§ 94 IV und § 93 I,V) darf jeder, der sich eine Videokassette oder DVD gegen Gebühr ausleiht, diese zu rein privaten Nutzen kopieren. Auch heut den Katalog bekommen? Wo bekomm ich Auszüge aus dem Urheberrechtsgesetz ? Speziell die beiden § würden mich interessieren... //edit: Hab grad ne Version über google gefunden.... und konnt unter den angegebenen Punkten nix finden...
Bearbeitet von Ctrl-Alt-Del am 12.08.2002, 18:49
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d3cod3
Legend...
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ok, ich danke für die info und maschier gleich mal los zur videothek
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MDK
Addicted
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ist das deutsches Recht? Bei uns handeln nämlichdie §93 und §94 des UrhG von Beschlagnahme und Werke der Staatsbürger (ausserden gibt es keinen UrhG § 94 IV )
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MDK
Addicted
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ist ziemlich sicher das deutsche Urheberrechtsgesetz (obwohl es dort keinen §93 I und V gibt) § 93 Schutz gegen Entstellung
Die Urheber des Filmwerkes und der zu seiner Herstellung benutzten Werke sowie die Inhaber verwandter Schutzrechte, die bei der Herstellung des Filmwerkes mitwirken oder deren Leistungen zur Herstellung des Filmwerkes benutzt werden, können nach den §§ 14 und 83 hinsichtlich der Herstellung und Verwertung des Filmwerkes nur gröbliche Entstellungen oder andere gröbliche Beeinträchtigungen ihrer Werke oder Leistungen verbieten. Sie haben hierbei aufeinander und auf den Filmhersteller angemessene Rücksicht zu nehmen.
§ 94 Schutz des Filmherstellers
(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung oder Funksendung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden.
(2) Das Recht ist übertragbar.
(3) Das Recht erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers oder, wenn seine erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn der Bildträger oder Bild- und Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist.
(4) §§ 20b, 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Teils mit Ausnahme des § 61 sind entsprechend anzuwenden.
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d3cod3
Legend...
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d.h. in .at ist das also doch net legal?
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Master99
verträumter realist
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ich hab mir auch gerade das gesetz angeschaut... http://www.student-online.net/pdf/UrhG.pdfhat jemand den letzten paragraphen gesehen? § 114. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1936 in Kraft. vielleicht ist es wirklich deutsches.... es wäre aber höchst fahrlässig von conrad, wenn sie in ihren x00.000 Auflagenstarken Katalog einen solch gravierenden Fehler machen würden. (falls das österreichische gesetzt anders lauten würde) hat schon jemand den entsprechenden par. im österreichischen gesetzt gesehen?
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UncleFucka
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EGAL!!!?!?!?!?!
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d3cod3
Legend...
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also mir is das net egal... is schon ein grober unterschied ob das in .de gilt oder in .at
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questionmarc
Here to stay
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also mir is das net egal... is schon ein grober unterschied ob das in .de gilt oder in .at du machst da aba ganz schön ins hemd will ich mal meinen. wieviel sachn sind ned illegal und trotzdem machns alle
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NyoMic
xepera-xeper-xeperu
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hab unter 10 DivX Movies, alles SVCD
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