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Gratis tanken durch Bug an SB-Tankstelle

EvilGohan 31.05.2008 - 12:51 3273 37
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EG

thinking with portals
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Ein recht lustiger Fall des "hackens" hat sich wohl in Braunschweig zugetragen:

Eine Frau hat 33 mal gratis getankt, dank eines Bugs in deren System...

Quelle: http://www.gulli.com/news/computerf...nst-2008-05-28/

Besonders erschreckend ist folgender Absatz für mich:

Zitat
Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das paßt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt. Denn: Laufen lassen? Das geht doch nicht! Was soll das gesunde Volk dabei empfinden?!

Das begründet er so: http://www.kanzlei-hoenig.info/inde...geht-doch-nicht

Hornet331

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hu... ich verstehn ned ganz warum das ned als normaler diebstahl deklariert wird... schließlich hat die frau ohne zu bezahlen eine ware genommen.

MONVMENTVM

...wie monvmental
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Nein, es wurde einfach nicht von ihrem Konto abgezogen. Sie hat es also eigentlich nicht ohne zu bezahlen genommen.

nfin1te

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Zitat von Hornet331
hu... ich verstehn ned ganz warum das ned als normaler diebstahl deklariert wird... schließlich hat die frau ohne zu bezahlen eine ware genommen.

Falsch.
Für die Ware wurde nichts verlangt, also liegt auch kein Diebstahl vor.

Man könnte ihr höchstens vorwerfen, einen Fehler ausgenützt zu haben, aber das ginge auch nur, wenn man nachweisen kann, dass die Frau regelmäßig aufs Konto geschaut hat und sicherzustellen, dass noch nichts abgebucht wurde. Imho sehr schwer, schaut also gut aus für die Dame. (Ausser es gehen schon alle so vor wie die Content Mafia :rolleyes:)

Edit: Aber DIE Begründung ist einfach nur heftig und :bash:
Zitat
Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das paßt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt. Denn: Laufen lassen? Das geht doch nicht! Was soll das gesunde Volk dabei empfinden?!

Sojemand gehört eigtl. selber belangt.
Bearbeitet von nfin1te am 31.05.2008, 13:11

EG

thinking with portals
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Die Begründung des Urteils ist für mich eine Frechheit...ein wirkliches HINBIEGEN bis man sie belangen kann.

Die Frau hat vollkommen normal und so wie beschrieben diese Tankstelle benutzt...der Bug ist ja wohl nicht ihre Schuld. Außerdem versteh ich nicht, wie ein gewisser Betrag einen Bug verursachen kann...das programmier ich doch so, damits für jeden Betrag gleich funktioniert.

Naja...etwas lächerlich...
Ich tanke selbst mit einer Karte beim Lagerhaus und die "Rechnung" kommt dann am Monatsende als Abbucher von meinem Konto. Angenommen das System hat auch so einen Bug, bin ich wohl strafbar, weil ich wirklich ned drauf schau, was die Abbuchen oder ob die das jetzt "vergessen" oder was auch immer?

Ist ja wohl nicht die Aufgabe des Kunden Leistungen in Rechnung zu stellen...

Nubo

Addicted
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Zitat von nfin1te
Sojemand gehört eigtl. selber belangt.

Richtig!

Der Fehler liegt hier ja wohl eindeutig seitens der Tankstelle. Wenn die das Geld nicht abbuchen haben sie ja selber Schuld.

HaBa

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Zitat von EvilGohan
Naja...etwas lächerlich...
Ich tanke selbst mit einer Karte beim Lagerhaus und die "Rechnung" kommt dann am Monatsende als Abbucher von meinem Konto. Angenommen das System hat auch so einen Bug, bin ich wohl strafbar, weil ich wirklich ned drauf schau, was die Abbuchen oder ob die das jetzt "vergessen" oder was auch immer?

Ja, genau so kommt das laut Urteil rüber.

Wenn beim Spar die Waage falsch programmiert ist und ich die Bananen korrekt auf die Waage lege, die korrekte Nummer drücke und dann zu wenig am korrekt angebrachten Preispickerl steht wäre ich demnach ein Ladendieb.

Bei 2monatiger Abrechnung, oder von mir aus im Quartal, stell ich mir das sowieso alles unmöglich vor => ich tanke teilweise 2 bis 4x pro Woche voll, da kann ich mich nicht an jede einzelne Tankung erinnern bzw. müsste ich dann immer einen Beleg aufheben und nachrechnen ob die mir nicht zu viel abziehen ...



Allerdings: unter uns, die 2500 EUR die sie nicht bezahlt hat sind ihr sicherlich aufgefallen, ungeachtet dessen trifft sie aber wohl absolut keine Schuld, vor allem mMn keine gerichtlich verwertbare ...

Smut

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Zitat von HaBa
Allerdings: unter uns, die 2500 EUR die sie nicht bezahlt hat sind ihr sicherlich aufgefallen, ungeachtet dessen trifft sie aber wohl absolut keine Schuld, vor allem mMn keine gerichtlich verwertbare ...
ack. kann mir keiner erzählen, dass das bei der menge nicht mehr auffällt.
braucht man sich imho nicht wundern wenn da was zurückkommt.

semteX

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hier haben so viele versagt (die programmierer, der tankstellenbetreiber & die kundin), da versteh i ned ganz wieso ma die kundin umbedingt vor gericht zerren musste... den sprit nachzahlen und gut ists..

Anon337

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Zitat von semteX
hier haben so viele versagt (... & die kundin)...

inwiefern hat die kundin bitte versagt?

HaBa

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Zitat von GammA
inwiefern hat die kundin bitte versagt?

Indem sie nicht reagiert hat nachdem ihr ein oder mehrmals mehr als 1000 ATS geschenkt worden sind.

Aber wie gesagt: sie deshalb vor den Kadi zu zerren ist IMHO nicht richtig ...

aLiEn

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Zitat von semteX
hier haben so viele versagt (die programmierer, der tankstellenbetreiber & die kundin), da versteh i ned ganz wieso ma die kundin umbedingt vor gericht zerren musste... den sprit nachzahlen und gut ists..

edit: ok doch, artikel erst jetzt gelesen...
wenn der § 263 StGB zutrifft dann kann man sie natürlich Strafrechtlich auch belangen und bei aller Liebe zu eurem Rechtsinn, aber, da es im Strafrecht sowieso keine Analogie gibt musste man einen Paragraphen finden der zutrifft, wenn für das Gericht hier § 263 StGB zutrifft, dann ist die gute Frau auch infolge davon strafbar...

Zitat von nfin1te
Edit: Aber DIE Begründung ist einfach nur heftig und :bash:
Zitat
"Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das paßt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt. Denn: Laufen lassen? Das geht doch nicht! Was soll das gesunde Volk dabei empfinden?!"
Sojemand gehört eigtl. selber belangt.

Ihr habt wohl beide nicht verstanden, dass dieser werte Herr das ganze wohl eher sarkastisch gemeint hat, als wörtlich...
Bearbeitet von aLiEn am 31.05.2008, 14:12

userohnenamen

leider kein name
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wenn mir geld geschenkt wird würd ich mich auch ned aufregen, allerdings würd ich halt einfach damit rechnen es mal nachzahlen zu müssen

das was die hier aufführen is einfach nur ne frechheit und absolut nicht einem rechtsstaat entsprechend

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat von aLiEn
wenn der § 263 StGB zutrifft

"Beeinflussung durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs."

Beeinflussung? Unbefugte Einwirkung? Datenverarbeitungsvorgang?

Das Betanken eines Autos ist kein Datenverarbeitungsvorgang, und alles andere hat die Kundin nicht beeinflusst, kann also auch nicht unbefugt gewesen sein.

Castlestabler

Here to stay
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Was mir nicht klar ist, warum sie nicht einfach später alles abbuchen, die Tankstelle hat die Kontoinformationen und die Beträge sind sicherlich auch in der Abrechnung zu finden.

Warum es zu einem Gerichtsverfahren kommt ist mir auch nicht klar, aber warum die Frau so blöd ist und das ganze 33mal wiederholt weiß ich auch nicht, wenn sie stattdessen ihre ganzen Verwandten holt, hätte die Tankstelle es wahrscheinlich einfach hingenommen, weil sie war sicher nicht di eienzige die um den Betrag getankt hat.
Nur hat sie es einfach übertrieben, die anderen werden sich einfach 1-2mal gefreut haben.

Defekte SB-Tankstellen gibt es ja immer wieder und das nehmen die Tankstellen meist einfach hin, ist ja schliesslich auch eine gute Werbung.
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