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GIS vs. PC

Redphex 24.07.2008 - 10:48 6792 59
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daisho

SHODAN
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Ja, es sei denn du hast einen Beamer mit einem integrierten Tuner/Receiver (für Analog-/DVB-T/C/S/S2/.../Radio/Fernseh/...-Empfang), ein normaler PC-Monitor oder Flachbildschirm ist auch nicht Gebührenpflichtig.

Aber ohne Tuner/Receiver kannst du halt auch keinen "Rundfunk" empfangen ... ist also klar.

HitTheCow

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Nology

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Hi !

Also soweit ich weis (reportage war irgendwann mal im Fernsehen) hat der/die GIS Mann/Frau nix in eurer Wohnung zu suchen !
Sobald er die Wohnung betritt ists vorbei.
Die Leben wirklich nur quasi von der Dummheit/Nichtwissenheit der Leute.
Den ORF Leuten (will jetz keine namen nennen...) + Mitverdienern gehts sehr gut , deshalb seh ich nicht ein dass ich denen auch noch mein geld in den rachen werf...


so far...

Longbow

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Zitat von Nology
Hi !

Also soweit ich weis (reportage war irgendwann mal im Fernsehen) hat der/die GIS Mann/Frau nix in eurer Wohnung zu suchen !
Sobald er die Wohnung betritt ists vorbei.
Die Leben wirklich nur quasi von der Dummheit/Nichtwissenheit der Leute.
Den ORF Leuten (will jetz keine namen nennen...) + Mitverdienern gehts sehr gut , deshalb seh ich nicht ein dass ich denen auch noch mein geld in den rachen werf...


so far...
glaub mich auch an sowas erinnern zu können, blöd is halt nur wenn du ö3 auf vollgas plärren hast und der typ steht an der tür, weil dann kann ers wohl "zweifelsfrei feststellen"

Nology

Big d00d
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Zitat von Longbow
glaub mich auch an sowas erinnern zu können, blöd is halt nur wenn du ö3 auf vollgas plärren hast und der typ steht an der tür, weil dann kann ers wohl "zweifelsfrei feststellen"

Dazu würde dann dieser Thread
passen ;)

icy

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Ich hoffe der ORF und alle anderen Sender die von der Gebühr sich die Taschen stopfen bieten dann bald wirklich 24/7 Streaming über das Internet an, oder sollen die armen Schweine die ohnehin nix haben und wirklich keine Empfangsmöglichkeit besitzen für die Internet 3 Minuten Schnipsel zahlen?

Wäre es rechtlich also in Ordnung Orf zu streamen, weil ohnehin jeder Ösi der Internet und damit auch einen PC/Notebook hat zahlen muss, und den Traffic mit Werbung zu finanzieren um unterm Strich wahrscheinlich sogar mit Profit auszusteigen bei den geringen Traffic Kosten und P2P streaming mit Octoshape oder ähnlichem sollte das doch machbar sein. Werden halt nur Ösi IPs akzeptiert, damit sollte es doch erledigt sein?
Bearbeitet von icy am 27.07.2008, 04:43

MrBurns

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Zitat von Longbow
glaub mich auch an sowas erinnern zu können, blöd is halt nur wenn du ö3 auf vollgas plärren hast und der typ steht an der tür, weil dann kann ers wohl "zweifelsfrei feststellen"

In dem fall werdens dir wahrscheinlich eine Brief schreiben und wenn du darauf nicht antwortest, kommens dann mit Polizeibegleitung inkl. Durchsuchungsbefehl wieder.

Schmax

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Zitat von MrBurns
In dem fall werdens dir wahrscheinlich eine Brief schreiben und wenn du darauf nicht antwortest, kommens dann mit Polizeibegleitung inkl. Durchsuchungsbefehl wieder.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizei für so einen Blödsinn Zeit hat.
Wird ein Durchsuchungsbefehl nicht etwa nur bei Gefahr im Verzug bzw. Straftaten ausgestellt?

sk/\r

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Zitat von Schmax
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizei für so einen Blödsinn Zeit hat.
Wird ein Durchsuchungsbefehl nicht etwa nur bei Gefahr im Verzug bzw. Straftaten ausgestellt?

ich kann mir serwohl vorstellen, dass die herren pozilisten zeit haben (:D).
die straftat wird wohl hier schwarzsehen sein. ich weiß es nicht, nehme aber stark an, dass es auch hier einen schönen gesetzesparagraphen gibt.

MrBurns

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Zitat von Schmax
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Polizei für so einen Blödsinn Zeit hat.
Wird ein Durchsuchungsbefehl nicht etwa nur bei Gefahr im Verzug bzw. Straftaten ausgestellt?

Ich glaub, zumindestens die Wiener Polizei hat genug zeit, sonst würdens ja wohl kaum für sowas Zeit haben wie bei Fahrscheinkontrollen mit 30 Leuten die U-Bahn-Station abzuriegeln.

Wenn man bewusst falsche Angaben zur Gebührenpflcht macht, istd as eine Verwaltungsübertretung. Ich denke schon, dass es auch bei Verwaltungsübertretungen einen Durchsuchungsbefehl geben kann.
Bearbeitet von MrBurns am 28.07.2008, 12:47

normahl

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kennen keinen fall wo es zu einem durchsuchungsbefehl gekommen ist

garantie gibts keine von mir ;)

Longbow

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Zitat von MrBurns
Ich glaub, zumindestens die Wiener Polizei hat genug zeit, sonst würdens ja wohl kaum für sowas Zeit haben wie bei Fahrscheinkontrollen mit 30 Leuten die U-Bahn-Station abzuriegeln.

Wenn man bewusst falsche Angaben zur Gebührenpflcht macht, istd as eine Verwaltungsübertretung. Ich denke schon, dass es auch bei Verwaltungsübertretungen einen Durchsuchungsbefehl geben kann.
du musst unterscheiden zwischen "verwaltungsübertretung" und

Zitat
#

§. 1.



Eine Hausdurchsuchung, das ist die Durchsuchung der Wohnung oder sonstiger zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten darf in der Regel nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden. Dieser Befehl ist den Betheiligten sogleich oder doch innerhalb der nächsten 24 Stunden zuzustellen.
#

§. 2.



Zum Zwecke der Strafgerichtspflege kann bei Gefahr am Verzuge auch ohne richterlichen Befehl eine Hausdurchsuchung von Gerichtsbeamten, Beamten der Sicherheitsbehörden oder Gemeindevorstehern angeordnet werden. Der zur Vornahme Abgeordnete ist mit einer schriftlichen Ermächtigung zu versehen, welche er dem Betheiligten vorzuweisen hat.

Zu demselben Zwecke kann eine Hausdurchsuchung auch durch die Sicherheitsorgane aus eigener Macht vorgenommen werden, wenn gegen Jemanden ein Vorführungs- oder Verhaftbefehl erlassen, oder wenn Jemand auf der That betreten, durch öffentliche Nacheile oder öffentlichen Ruf einer strafbaren Handlung verdächtig bezeichnet oder im Besitze von Gegenständen betreten wird, welche auf die Betheiligung an einer solchen hinweisen.
Hier ist ausdrücklich die Rede von einer strafbaren Handlung was imho mit einer Handlung lt. StGB gleichzusetzen ist, daher GIS prellen aber nicht StGB ist sondern wahrscheinlich eher ein Zivilverfahren; früher wäre das anders gewesen sowohl bei Schwarzfahren als auch GIS prellen weil da war das Zeug noch staatlich und ned privatisiert

flying_teapot

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Kann mit auch kaum vorstellen das wegen GiS ein Verfahren nach dem StGB gestartet wird, welches mit entsprechend hoher Haftstrafe bedroht sein muss für eine Hausdurchsuchung.

ftp.

sk/\r

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Zitat von flying_teapot
Kann mit auch kaum vorstellen das wegen GiS ein Verfahren nach dem StGB gestartet wird, welches mit entsprechend hoher Haftstrafe bedroht sein muss für eine Hausdurchsuchung.

ftp.

man denke in diesem zusammenhang an die phösen raubkopierer. :ugly:
was kann man sich als braver bürger schon vorstellen? ;)

JC

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FYI:
Zitat
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz.

Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und Recherche­arbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang auch zum Zugriff auf Rechtspre­chungs­datenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt seinen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtl­ichen Rundfunkanstalten (GEZ) an. Im Verfahren teilte er mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen. Gleich­wohl verlangte die GEZ Rund­funkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die Erfolg hatte.

Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunk­teilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen be­reithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sen­dungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischer­weise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grund­recht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen unge­hindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Inter­net-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informations­quellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wider­spreche. Von daher gebiete auch eine verfassungskonforme Auslegung des Merkmals „zum Empfang bereithalten“, dass der Rechtsanwalt keine Rundfunkgebühr für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC entrichten müsse.
Quelle
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