master blue
Mr. Anderson
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RGG - Artikel I §1 (1)BVG - Artikel I (1)internet ordne ich ganz klar hier ein: "längs oder mittels eines Leiters" woran man sich vielleicht noch den kopf stoßen könnte, wären die wörter "allgemeinheit" und "verbreitung". demnach müsste nämlich jeder, der es empfangen möchte auch die möglichkeit haben. heißt soviel wie, die server müssen eine entsprechende anbindung haben und nicht user-limitierend sein. Hier sind wohl ein paar Leutchen ziemlich gefrustet, weil sie nicht schlau genug waren die GIS abzuwimmeln und kommen nun mit der Rechtskeule. nun, da mich das betrifft, kann ich dir guten gewissens sagen: bei uns wird recht viel orf geschaut und ö3 gehört. natürlich würde es mich freuen, wenn die gebühr geringer wäre, keine frage. Mir wurde auch schon mit der Polizei gedroht. wenn, dann kommt jemand von der behörde. die haben dann auch das recht sich in der wohnung umzusehen. passiert aber nur bei dringendem verdacht. (z.B.: man hört ein radio aus der wohnung oder man sieht durchs fenster den laufenden fernseher mit einem tv programm (ob orf oder nicht, ist egal). zwecks strafen siehe RGG - verwaltungsstrafbestimmungen
Bearbeitet von master blue am 16.02.2010, 18:29
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maniacnew
OC Addicted
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hab grad was erschreckendes auf der GIS Homepage gesehen, was meint ihr stimmt das wirklich ?
12. Welche Rechte hat die Bezirksverwaltungsbehörde bei der Überprüfung der Meldepflicht? Die Bezirksverwaltungsbehörden sind berechtigt, das Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz zu überprüfen. Den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden, die sich ausweisen müssen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich die Rundfunkempfangseinrichtungen befinden - oder dies zu vermuten ist - zu gestatten. Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über das allfällige Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht zu geben. Urkunden, die ein aufrechtes Teilnehmerverhältnis belegen, sind auf Verlangen vorzuweisen (z.B. Kontoauszüge, Einzahlungsbelege)
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MONVMENTVM
...wie monvmental
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RGG - Artikel I §1 (1) BVG - Artikel I (1)
internet ordne ich ganz klar hier ein: "längs oder mittels eines Leiters" woran man sich vielleicht noch den kopf stoßen könnte, wären die wörter "allgemeinheit" und "verbreitung". demnach müsste nämlich jeder, der es empfangen möchte auch die möglichkeit haben. heißt soviel wie, die server müssen eine entsprechende anbindung haben und nicht user-limitierend sein.
nun, da mich das betrifft, kann ich dir guten gewissens sagen: bei uns wird recht viel orf geschaut und ö3 gehört. natürlich würde es mich freuen, wenn die gebühr geringer wäre, keine frage.
wenn, dann kommt jemand von der behörde. die haben dann auch das recht sich in der wohnung umzusehen. passiert aber nur bei dringendem verdacht. (z.B.: man hört ein radio aus der wohnung oder man sieht durchs fenster den laufenden fernseher mit einem tv programm (ob orf oder nicht, ist egal).
zwecks strafen siehe RGG - verwaltungsstrafbestimmungen "längs oder mittels eines Leiters" ist hier allerdings aus dem Kontext gerissen. Bits sind keine elektrische Schwingung. Ausserdem: Rundfunkempfangseinrichtungen § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. (2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Quelle: http://www.rtr.at/de/rf/RGG#z1"Unmittelbar" bedeutet in dem Fall: Der PC kann nur mithilfe einer TV-Karte Rundfunk empfangen... somit nicht unmittelbar.
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master blue
Mr. Anderson
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in einem kabel werden die daten aber genauso auf einer trägerfrequenz gesendet. weiters müsste deiner logik nach, kein aontv bezieher die gis zahlen. "Unmittelbar" bedeutet in dem Fall: Der PC kann nur mithilfe einer TV-Karte Rundfunk empfangen... somit nicht unmittelbar. du meinst in diesem fall radio mit rundfunk? (tv brauchen wir nicht zu diskutieren. da fehlt noch das angebot.) "unmittelbar" ist wieder soeine definitionssache. bei beiden benötigt man ein stück hardware (modem/tv-karte). da du jedoch meinst, dass internet keine art des rundfunks ist, kann ich deine argumentation nachvollziehen.
Bearbeitet von master blue am 16.02.2010, 19:56
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COLOSSUS
AdministratorGNUltra
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So lange die ORF-Radiostreams nicht per Broadcast rausgehen, hat das Konzept nichts mit Rundfunk, sondern allenfalls mit Richtfunk zu tun.
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master blue
Mr. Anderson
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hab grad was erschreckendes auf der GIS Homepage gesehen, was meint ihr stimmt das wirklich ? das stimmt. (steht auch in meinem posting darüber.) die bezirksverwaltungsbehörde ist aber nicht die gis. gis musst du nicht reinlassen, wenn die allerdings den sicheren verdacht haben, dass du die meldepflicht nicht einhältst wie es im BVG geschrieben steht, könnens dir die behörde an den hals hetzen. dann kommst du nicht mehr aus. So lange die ORF-Radiostreams nicht per Broadcast rausgehen, hat das Konzept nichts mit Rundfunk, sondern allenfalls mit Richtfunk zu tun. das hätte ich auch schon angedacht. genau definiert steht das allerdings nirgendst, somit ist das auch nur interpretationssache.
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MONVMENTVM
...wie monvmental
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in einem kabel werden die daten aber genauso auf einer trägerfrequenz gesendet. weiters müsste deiner logik nach, kein aontv bezieher die gis zahlen.
du meinst in diesem fall radio mit rundfunk? (tv brauchen wir nicht zu diskutieren. da fehlt noch das angebot.) "unmittelbar" ist wieder soeine definitionssache. bei beiden benötigt man ein stück hardware (modem/tv-karte). da du jedoch meinst, dass internet keine art des rundfunks ist, kann ich deine argumentation nachvollziehen. Nein... mit unmittelbar ist gemeint, das Geraet kann unmittelbar und ohne weitere Hilfsmittel den Rundfunk optisch/akustisch darstellen. Ein PC kann das nicht. Ein Fernseher, ein Radio oder ein PC mit TV-Karte koennen es allerdings schon. Ich steck das Kabel rein, schalte das Geraet ein (alternativ: starte die Anwendung) und empfange den Rundfunk. Bei dem Radiostream aus dem Internet, muss ICH auf die orf Seite surfen und mir den Stream SELBER downloaden... da kommt nichts von Haus aus an jeden Internetanschluss gesandt.
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master blue
Mr. Anderson
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Ein PC kann das nicht. Ein Fernseher, ein Radio oder ein PC mit TV-Karte koennen es allerdings schon. Ich steck das Kabel rein, schalte das Geraet ein (alternativ: starte die Anwendung) und empfange den Rundfunk. Bei dem Radiostream aus dem Internet, muss ICH auf die orf Seite surfen und mir den Stream SELBER downloaden... da kommt nichts von Haus aus an jeden Internetanschluss gesandt. als hilfmittel kann man sowohl das internet, als auch eine tv-karte sehen. der browser ist auch nur eine anwendung. es reicht die verwendung von ms silverlight. einmal konfiguriert und man hört auch radio sobald die anwendung gestartet wird. gegen das konfigurieren sehe ich kein argument, denn bei der tv-karte muss man auch die treiber und software installieren und konfigurieren. wie gesagt, ich verstehe deine argumentation, weil du der meinung bist, internet zählt nicht zum rundfunk. ich kann aber nur wiederholen, dass die bezieher von aontv dann genauso keine gis zahlen müssten, weil der tv-stream kommt ja auch nur on-demand (bzw. lt. deiner definition nicht als rundfunk daher).
Bearbeitet von master blue am 16.02.2010, 20:41
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jives
And the science gets done
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Kann man diese Streams eigentlich auch außerhalb Österreichs "empfangen" (ohne Tricks meine ich)? Dann müsste man ja eigentlich weltweit bei jedem mit Internetanbindung die GIS eintreiben. Unabhängig davon, sollte das der Gesetzgeber auch so sehen, ist das ein klarer Fall von "Internet nicht verstanden" und einfach nur eine unglaubliche Frechheit. Mehr noch als die aktuelle GIS-Regelung. Edit: AonTV hat aber einen einzigen Zweck: TV (und von mir aus Teletext). Beim Angebot ist ORF dabei, also ist auch GIS zu zahlen. Ist zwar auch ziemlich frech (was, wenn mich ORF gar nicht interessiert?), aber irgendwie noch nachvollziehbar. Beim Internet schaut die Sache schon ganz anders aus. Wenn das den ..... bei der GIS nicht gefällt, sollen sie sich was einfallen lassen. Das Internet für sich zu beanspruchen (so empfinde ich das nämlich) ist/wäre jedenfalls absoluter Schwachsinn. Die Wiener Finanzbehörde scheint das glücklicherweise auch so zu sehen: http://www.heise.de/newsticker/meld...len-206574.html
Bearbeitet von jives am 16.02.2010, 21:17
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that
Hoffnungsloser Optimist
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"längs oder mittels eines Leiters" ist hier allerdings aus dem Kontext gerissen. Bits sind keine elektrische Schwingung. Doch, außer du hast FTTH. Meine Auffassung ist folgende: Frage 1: Ist das Internet Rundfunk? (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen. Also: Ist es für die Allgemeinheit bestimmt? -> Ja Werden Darbietungen in Wort, Ton und Bild verbreitet? -> Ja Werden elektrische Schwingungen benutzt? -> Ja, außer bei Glasfaser Folgerung: Das Gesetz definiert das Internet als Rundfunk, wenn Darbietungen elektrisch übertragen werden, egal wie bescheuert das sein mag. Frage 2: Ist ein PC eine Rundfunkempfangseinrichtung? Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. Ist ein PC ein technisches Gerät? -> Ja Macht er die Darbietungen unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar? -> Ja, wenn ein Monitor und Lautsprecher dranhängen Folgerung: Ein PC ist eine Rundfunkempfangseinrichtung. Frage 3: Sind für einen PC Rundfunkgebühren zu entrichten? Die Gebühren sind für jeden Standort (§ 2 Abs. 2) zu
entrichten und betragen für
Radio-Empfangseinrichtungen .............................. 0,36 Euro
Fernseh-Empfangseinrichtungen ............................ 1,16 Euro
monatlich Ist ein PC ein Radio? -> Nein Ist ein PC ein Fernseher? -> Nein Folgerung: PCs sind nicht gebührenpflichtig, weil das Gesetz nur für Radios und Fernseher gilt. (oder ist irgendwo definiert, was genau eine "Fernseh-Empfangseinrichtung" ist?)
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jives
And the science gets done
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Werden elektrische Schwingungen benutzt? -> Ja, außer bei Glasfaser Wenn man es so genau nimmt, sind es ja nicht (nur) elektrische Schwingungen, sondern elektromagnetische Wellen, die sich da im Kabel ausbreiten. Und auch Licht ist eine elektromagnetische Welle. Da wäre also nicht einmal Glasfaser ausgenommen. Oder es ist nicht die Ausbreitung selbst, sondern die Entstehung der Welle gemeint. Oder es ist eh alles hinfällig, weil es eben EM-Wellen sind Ich glaube über das "unmittelbar" lässt sich beim PC vortrefflich streiten. Ich glaube, es ist eher so gemeint, dass das Gerät vornehmlich für den Empfang von Radio/TV vorgesehen ist. Denn was wäre denn als mittelbar zu bezeichnen? Übrigens betrifft der zitierte Teil mit den Gebühren nur die Rundfunkgebühren selbst. Es kommen ja noch Programmentgelt, Kunstförderung und Länderabgaben hinzu. Damit wäre man bei rund 7€ (nur Radio) oder 22€ (Radio + Fernsehen).
Bearbeitet von jives am 16.02.2010, 22:55
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master blue
Mr. Anderson
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@that fullack! bis auf den letzten teil, der auch konträr zur frage 2 ist, in dem du einen pc als rundfunkempfangseinrichtung definierst. das würde nämlich bedeuten, dass jemand mit aontv bzw. superkombi, der nur einen pc besitzt und keinen tv, keine gis bezahlen müsste. außer man bezeichnet die settop-box als empfangseinrichtung (ok, würde auch sinn machen. im prinzip geht es ja immer nur um die empfangseinheit). das eine radio- oder fernseh-empfangseinrichtung nicht näher vom gesetzgeber definiert ist, macht auch sinn, um nicht sämtliche geräte extra auflisten zu müssen. eine fernseh-empfangseinrichtung muss nicht zwingend ein (empfangstauglicher bzw. mit entsprechender HW ausgestatteter) fernseher sein.
zusammengefasst wird ein pc durch eine tv-karte oder breitband-inet zum rundfunkempfangsgerät. bei einer tv-karte wird er zum radio+fernseher, bei inet derzeit nur zum radio. bei der verwendung einer dvb-s karte muss man aufgrund des nicht möglichen empfangs von orf den großen orf anteil nicht zahlen (das hat der vfgh 2008? festgestellt) bei verwendung von dvb-t muss man auch den orf teil zahlen, weil man es empfangen kann.
das die gis (eigentlich der staat österreich!) das inet hier völlig missbraucht, stimm ich vollkommen zu!
die sache mit unmittelbar oder nicht, halte ich für völlig überholt. gerade in einer zeit, wo die verschiedenen geräte immer mehr zusammenwachsen.
das einzige, was jetzt noch über ist, wäre die sache mit dem verbreiten bzw. broadcasting. aber eigentlich auch das könnte man beiseite legen, denn aontv/superkombi (sry, dass ich die beiden immer anführe. einfach stellvertretend für die anderen anbieter mit selben system sehen) wird ja auch nur on-demand übertragen, ansonsten ist die leitung "leer" und es wird keine bandbreite beansprucht. genaugenommen also auch kein broadcasting. dennoch besteht gebührenpflicht.
Bearbeitet von master blue am 16.02.2010, 23:49
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maniacnew
OC Addicted
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das stimmt. (steht auch in meinem posting darüber.) die bezirksverwaltungsbehörde ist aber nicht die gis. gis musst du nicht reinlassen, wenn die allerdings den sicheren verdacht haben, dass du die meldepflicht nicht einhältst wie es im BVG geschrieben steht, könnens dir die behörde an den hals hetzen. dann kommst du nicht mehr aus. also ich kann das trotzdem nicht glauben, dachte irgendwann mal gehört zu haben, dass man einen durchsungsbefehl braucht und den für sowas noch nie ein Richter ausgestellt hat, was ich auch nachvollziehbar denn wenn irgendein bezirkshansel bei mir reinschneit um zu schaun ob ich einen Fernseher hab ist das für mich eine Verletzung meiner Privatsphäre. und wenn einen Verdacht auf ein Vergehen (Steuerhinterziehung oder was ist das wenn ich zu unrecht keine GIS zahle) dann hört sich das für mich an wie wenn die Polizei für sowas zuständig wäre. und bitte nicht auf die Angaben der GIS Homepage stützen weil die sind denkich nicht ganz korrekt.
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master blue
Mr. Anderson
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vielleicht ein beispiel aus einer anderen branche: wenn du ein haus baust und bestimmte bedingungen einhalten musst, dann wird vielleicht auch mal jemand von der behörde vorbeischauen und die einhaltung kontrollieren. dazu ist kein durchsuchungsbefehl notwendig. es ist ja auch keine durchsuchung, sondern eine kontrolle. wenn du dich gegen eine behörde weigerst, kannst natürlich schon mit polizei rechnen. (um der behörde die kontrolle zu ermöglichen.)
Bearbeitet von master blue am 17.02.2010, 00:20
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smashIt
master of disaster
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warum die lange diskussion? die gis is mit ihrer forderung vor über nem jahr vor gericht abgeblitzt was meints warums so scharf auf eine gesetzesnovelle sind
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