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GIS-Probleme

obLi 18.01.2011 - 10:06 9514 46
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kekxx

Big d00d
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Zitat von MaxMax
hi, ich hätt nicht die tür zugeknallt, diplomatie kommt immer besser...
und ich würde auch mit der GIS am samstag vormittag um 10.00 Uhr rechnen (hab ich schon persönlich erlebt), 20.00 Uhr ist IMHO GIS prime time...da sitzt fast jeder (ZiB) vorm kistl oder lässt es zumindest nebenbei eingeschalten...
lg

definitly NOT.

War auch bei mir, war grad mit komplettumbau der Wohnung beschäftigt, ist jetzt an die 2 Jahre her.
Er fragte mich ob ich Fernseher etc. habe, dann hab ich zu ihm gesagt, nein bin gerade am Umbauen, und er dann - ob er kurz reinkommen dürfe, ich verneint..
Dann fängt er an so ein Formular auszufüllen, dann sag ich zu ihm - Unterschreiben tu ich dir nix!
Der Typ dann innerhalb von 2 Sekunden an Roten Kopf bekommen, ja, dann werdens halt Post von uns bekommen, blabla..

Gekommen is nix :D

Insofern ich aber weis, Gebührenpflichtig ist jeder, der ein Empfangsbereites Gerät in der Wohnung stehen hat.
Egal ob der Anschluss selber Aktiv ist oder nicht.

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat von master blue
zu guter letzt möchte ich anmerken, dass ein pc mit inet durchaus durch die geltenden gesetze (RGG und BVG) als gebührenpflichtig zu betrachten ist, auch wenn die gis nichts einhebt bzw. beteuert nichts dafür einzuheben.

Dass das Gesetz das Internet als Rundfunk ansieht, ist bekannt. Aber:

Laut orf-gis.at:

Zitat
Gebührenpflichtig sind alle Privathaushalte und Betriebe/Institutionen in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät.

Ein PC ist definitiv kein Radio und auch kein Fernseher (außer es ist eine TV-Karte eingebaut oder ein USB-Tuner angeschlossen). Selbst wenn es sich also bei Internet um Rundfunk und bei einem PC mit Internetzugang um eine Rundfunkempfangseinrichtung handelt, ist dafür vom Gesetz her keine Gebühr vorgesehen.

master blue

Mr. Anderson
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Zitat
Ein PC ist definitiv kein Radio und auch kein Fernseher (außer es ist eine TV-Karte eingebaut oder ein USB-Tuner angeschlossen).
alles eine sache der defintion. rundfunk ist, wie man anhand vom BVG sieht auch nicht zwingend "funk".

seit wann ist die gis gesetz? (ich nehme an, du beziehst das auf den gequoteten satz. die hp ist halt nicht in perfekter nomenklatur. hier steht es übrigens genau: http://www.orf-gis.at/?kategorie=info&thema=melden)
mir ist auch recht wurst was die gis schreibt, entscheidend ist das RGG und BVG und hier gibt es nur "rundfunkempfangseinrichtungen", keine fernseher, keine radios.

kleinerChemiker

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Zitat: Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von....

Ein Webstream wird aber nicht für die Allgemeinheit verbreitet, sondern nur für die bestimmten Personen, die ihn angefordert haben....

master blue

Mr. Anderson
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das ist genau die broadcast/multicast grauzone.

ich verbreite mein zolltechnisches wissen im zoll faq thread auch für die allgemeinheit. der unterschied ist in den entstehenden kosten. traffic entsteht erst beim konsum des threads. broadcast/multicast sehe ich hier als technische einschränkung. es kann nicht jeder sämtlichen content ins netz hineinschreien. die einen interpretierens nun in die eine, andere in die andere richtung, nur da diesbzgl. nichts näheres definiert ist, kann beides stimmen -> somit grauzone.

Smut

takeover & ether
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Bis auf aon tv funktioniert ja eigentlich alles per Broadcast.
Aber gut das sollen die Gerichte klären. Davor hab ich aber auch kein schlechtes gewissen das nicht zu bezahlen. Tvthek ist auch nicht in dem Umfang.
Aber in der Praxis geben sie bei der ORF gebühr eh sofort nach. Die radiogebühr begründens halt mit dieser grauzone, aber auch da hab ich mich bisher stur verhalten. Bin ansich ohnehin Student und davon ausgenommen, ist aber mehr eine prinzipielle Sache.

HaBa

Legend
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Zitat von kleinerChemiker
Zitat: Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von....

Ein Webstream wird aber nicht für die Allgemeinheit verbreitet, sondern nur für die bestimmten Personen, die ihn angefordert haben....

Äh, den kann jeder aufrufen. Dein Fernseher ist ja auch nur für einen bestimmten Personenkreis bzw. dich, trotzdem empfängst du "Rundfunk" drüber.

kleinerChemiker

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Wenn ich den Fernseher abdreh, kommt der Rundfunk dennoch bei mir an, ich sehe ihn nur nicht. Es für den ORF nicht möglich, festzustellen, wer und wieviele sich dasProgramm ansehe. Beim Stream ist es genau umgekehrt.

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat von kleinerChemiker
Wenn ich den Fernseher abdreh, kommt der Rundfunk dennoch bei mir an, ich sehe ihn nur nicht. Es für den ORF nicht möglich, festzustellen, wer und wieviele sich dasProgramm ansehe. Beim Stream ist es genau umgekehrt.

Das ist aber völlig irrelevant, weil der Webstream genauso wie das Fernsehen für die Allgemeinheit bestimmt ist - jeder mit Internetzugang kann darauf zugreifen. Dass man für beide Verfahren bestimmte, aber unterschiedliche, technische Voraussetzungen braucht, ist ja kein Ausschlussgrund.

So lange "Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild" irgendwie elektrisch übertragen werden, ist es Rundfunk, und damit ist das Internet eingeschlossen. Das ist zwar blöd, steht aber so im Gesetz.

(Spitzfindige FTTH-User könnten jetzt sagen: "aber bei mir kommen die Darbietungen über Lichtimpulse daher, das sind keine "elektrischen Schwingungen", daher ist *mein* Internetzugang kein Rundfunk." Worauf die GIS wiederum entgegnen könnte: "Schon mal was vom
elektromagnetischen Spektrum gehört"?)

:p

kleinerChemiker

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Mir ist schon klar, daß es auslegungssache ist. Wenn man es jedoch so wie du auslegst, dann ist z.B. eine Video-Wall bei einem Konzert auch Rundfunk. Schließlich könnte jeder, der will zum Konzert gehen. Oder sogar Kino, da wird auch Wort, Bild und Ton über Leiter übertragen bevor das Bild auf die Leinwand kommt (Beamer mit Tuner-Anschluß ist ja auch GIS-Pflichtig) und ist für die Allgemeinheit.

Eine begrenzte Platzanzahl ist imho kein Argument, schließlich kann der ORF auch nicht alle Gebührenzahler gleichzeitig mittels Stream versorgen.

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat von kleinerChemiker
Wenn man es jedoch so wie du auslegst, dann ist z.B. eine Video-Wall bei einem Konzert auch Rundfunk. Schließlich könnte jeder, der will zum Konzert gehen. Oder sogar Kino, da wird auch Wort, Bild und Ton über Leiter übertragen bevor das Bild auf die Leinwand kommt (Beamer mit Tuner-Anschluß ist ja auch GIS-Pflichtig) und ist für die Allgemeinheit.

Gutes Argument. Aber ich würde sagen, das gilt nicht als "Verbreitung", da es ja räumlich auf eine Location beschränkt bleibt.

kleinerChemiker

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Oft auch nicht, gerade bei Großveranstaltungen wird oft auf öffentlichen Plätzen übertragen. Glaube es gab schon Staatsopernübertragungen auf Leinwänden und diverse andere Kulturveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen.

Was ich mir denke, ist daß das Gesetz ursprüunglich gemacht wurde, weil man ja früher einfach ausgestrahlt hat und es gab keine Möglichkeit den Empfang auf zahlende Nutzer einzuschränken. Da ein Rundfunk aber im öffentlichen Interesse ist, gibt es eben die Zwangsabgabe für jeden, der den Rundfunk empfangen kann. Daher bin ich persöönlich der MEinung, daß die heutige Technik nicht mehr diesem Gedanken entspricht. Natürlich kann es auch sehr gut sein, daß Richter das anders sehen und versuchen das Gesetz auf Heute so umzulegen, daß jeder zahlen muß, der ORF irgendwie empfangen kann, ohne daß er erst ein Gerät aufbauen muß.

master blue

Mr. Anderson
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es gibt im RGG noch die einschränkung, dass der empfang in geschlossenen räumen/gebäuden stattfinden muss. deshalb fällt auch das autoradio heraus.

wobei das ganze stark in den gewerblichen bereich geht, da gibts vermutlich noch zusätzliche §.

das gesetz ist definitiv überholungsbedürftig.

kleinerChemiker

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Hmm, den Verseher aufs Fensterbrett/aufn Balkon stellen ;)

smashIt

master of disaster
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wie gültig is eigentlich n gesetz in dem technischer schmumpf drinnsteht?

man kann ja auch nicht einfach in ein gesetz packen das die sonne nur nachts scheinen darf, und von jedem strafe kassiern bei dems nachts trotzdem dunkel is
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