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GIS Haustürgeschäft??

peaceman 21.01.2012 - 12:17 5828 17
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$yrus

Freizeitjunkie
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Zitat
Das Programmentgelt gemäß § 31 ORF-Gesetz ist grundsätzlich unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sei ein Programmentgelt allerdings nur bei einem Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des ORF zu entrichten.
und
Zitat
Was folgt aus diesem Urteil:

Im vorliegenden Fall ging es ausschließlich um das monatliche Programmentgelt in Höhe von € 15,18,--, das unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu bezahlen ist. Die übrigen Positionen der Gebührenvorschreibung (wie zB Kunstförderungsbeitrag oder Landesabgabe ) sind jedenfalls zu bezahlen, wenn man eine Rundfunksempfangseinrichtung betreibt.

Alle Konsumenten, die aus technischen Gründen die Programme des ORF nicht empfangen können, haben im Sinne dieses Urteils kein Programmentgelt zu entrichten. Damit dem Konsumenten in Hinkunft kein Programmentgelt mehr vorgeschrieben wird, muss er aber diesen Umstand der GIS bekannt geben; eine bloße Mitteilung an die GIS reicht nicht - der Konsument muss ein bei der GIS erhältliches Formular ausfüllen. Rückwirkend können keine Beträge zurückgefordert werden.

All jene, die ORF-Sendungen zwar empfangen können aber nie sehen, müssen die volle Gebühr freilich weiterhin zahlen.

Verwaltungsgerichtshof Zl. 2008/17/0059-8
http://www.verbraucherrecht.at/cms/...1&tx_ttnews[tt_news]=1893
wurde und wird im gis-thread ausführlich diskutiert...
+

peaceman

OC Addicted
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Zitat von t3mp
(Das gibt's ja nicht, habt ihr keinen Durchschlag von dem Dokument?)

das war ja das kuriose, ich hab gleich danach bei der gis hotline angerufen ( schlechteste hotline ever btw ) weil ich keinen durchschlag bekommen habe und ich wissen wollte WAS unterschrieben worden ist. Die dame an der hotline hat sich auch gewundert.

fakt ist dass anscheinend an einem ipad oder tablet oder wwi unterschrieben worden ist.

die dame von der hotline hat mir gesagt dass ich in ca 2 wochen meine kundennummer (juhu) bekomme und dann einspruch erheben solle.
DIe aussaugen diesbezüglich waren aber sehr schwammig formuliert dass ich eben auf weitere infos angewiesen bin.

jreckzigel

EDV
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hast du einen fernseher in deiner wohnung und zahlst bereits gis oder wurdest du "ertappt"?
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