GIS-Gebühren für Internet?
kokr 18.02.2015 - 21:00 1338 2
kokr
Bloody Newbie
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hallo leute! heute ist zu mir ein mitarbeiter von gis gekommen und hat die typische fragen gestellt ob ich fernsehe oder radio höre, die antwort war natürlich NEIN.(höre wirklich kein radio und sehe kein fern) dann hat er gefragt ob ich internet hab und ich hab gesagt ja, dann ter typ sagt dass ich für radio zahlen muss obwohl ich keines hab. ich hab gesagt "internet hab ich aber zahle kein cent für gis weil ich kein radio höre" aber er hat gesagt dass er weiter gibt wie ich verstanden hab zu ihrem anwalt. wer welche erfahrungen hat bitte mit mir teilen. kann vlt hier jemand en erfolgreichen anwalt aus wien oder umgebung. lg
Bearbeitet von kokr am 18.02.2015, 21:03
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mat
AdministratorLegends never die
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Die GIS-Mafia schmeißt gerne mit harten Worten durch die Gegend. Nach meinen Erfahrungen war bis jetzt noch nicht viel dahinter. Rein rechtlich ist da allerdings etwas dran, dass du die GIS für den potenziellen Radioempfang über das Internet zahlen musst. Allerdings stellt sich das immer wieder als äußert fraglich heraus, wie folgender Artikel vom September 2014 zeigt: Urteil: Internetzugang nicht GIS-pflichtigSpruch des Verwaltungsgerichts in erstem Verfahren, GIS sieht "Einzelfall" und strebt letztinstanzliche Entscheidung an Link: derstandard.at Weiters steht dort: Anwalt rät zu Beeinspruchung in ähnlichen Fällen
Wer zu Hause nicht über ein TV-Gerät oder Radio verfügt und von der GIS einen Zahlschein erhält, solle einen Feststellungsbescheid einfordern, rät der Jurist. Dieser sei rechtsmittelfähig und lasse sich vor dem Bundesverwaltungsgericht innerhalb von vier Wochen beeinspruchen. Dieser Rechtsweg kostet 30 Euro an Gebühren, die Beiziehung eines Anwalts ist nicht verpflichtend.
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kokr
Bloody Newbie
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danke schön admin, sehr hilfreich!
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