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Gewalt gegen Eltern

crusher 09.09.2007 - 17:49 5278 74
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XelloX

Nasenbohrer deluxe
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Zitat von master blue
alle die hier von rausschmeißen sprechen meinen eher in ein heim oder dergleichen stecken, kommt wohl rausschmeißen sehr nahe.
wieso heim?

rausschmeissen heisst rausschmeissen... sein gewand kommt in einen koffer und das schloss ausgewechselt(weil schlüssel wird er net freiwillig hergeben...)
punkt...

wobei man schaun muss, inwieweit man da bei nem 14jährigen belangt werden kann...

crusher

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dur ned blern
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Zitat von ThaKinslayer
wobei man schaun muss, inwieweit man da bei nem 14jährigen belangt werden kann...

genau das meinte ich, weiß da einer mehr?

moidaschl

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:eek: der ausschnitt ist hammer.. ich könnt gegen meine eltern nie "aufreiben", einfach aus respekt.. abgesehen davon das ich sowieso was gegen sinnlose gewalt hab

aNtraXx

trailer park king
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Zitat von crusher
dann gehts erst nicht hin...


Gut möglich. Aber du kannst sie nicht zu ihrem Glück zwingen ;)

crusher

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dur ned blern
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man sollte aber, sowas gehört von jeder seite aus behandelt (sofern noch möglich)

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von ThaKinslayer
wieso heim?

rausschmeissen heisst rausschmeissen... sein gewand kommt in einen koffer und das schloss ausgewechselt(weil schlüssel wird er net freiwillig hergeben...)
punkt...

wobei man schaun muss, inwieweit man da bei nem 14jährigen belangt werden kann...
das geht nicht so einfach wie du dir das vorstellst. belangt werden kannst bis 18. davor musst du für das kind aufkommen, ob es jetzt in einem heim wohnt das du zahlst oder in einer eigenen wohnung (mit einverständnis der eltern geht sowas) die auch wieder du zahlst.

daisho

SHODAN
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Zitat von ThaKinslayer
wieso heim?

rausschmeissen heisst rausschmeissen... sein gewand kommt in einen koffer und das schloss ausgewechselt(weil schlüssel wird er net freiwillig hergeben...)
punkt...

wobei man schaun muss, inwieweit man da bei nem 14jährigen belangt werden kann...
Ja klar, erstens musst du als Elternteil wie gesagt für das Kind aufkommen bis es das 18. Lebensjahr erreicht hat bzw es die Ausbildung abgeschlossen hat (iirc theoretisch (bei Uni etc) bis 27? finde aber im Moment keien Quelle dazu) zweitens wirfst du dein 14-Jähriges Kind einfach auf die Straße?
Das ist sicher die Lösung ...

rettich

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Zitat von Darkside_86
Naja aber wie die Katja Salfrank, immer an die Themen rangeht, und im Nachhinein die Situation erklärt finde ich schon lustig(trotz der eigentlich argen Situation). Hört sich immer so an als müsste sie uns erklären, was wir gesehen haben, als wären wir blöd:D

die lösung für der meisten probleme lasst sich finden, indem man zuerst einen schritt zurück geht, alles von außen betrachtet und sich mal fragt "was genau war da eigentlich los? warum sind wir in dieser situation?". insofern ist der ansatz der "nanny" in ordnung.

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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Zitat von daisho
zweitens wirfst du dein 14-Jähriges Kind einfach auf die Straße?
Das ist sicher die Lösung ...
is die bessere lösung als "mich" von meinem kind schlagen zu lassen, oder?

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von ThaKinslayer
is die bessere lösung als "mich" von meinem kind schlagen zu lassen, oder?
nein, das ist keine lösung, da bist du ja selbst wieder der deppate!

semteX

begehrt die rostschaufel
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Zitat von daisho
Ja klar, erstens musst du als Elternteil wie gesagt für das Kind aufkommen bis es das 18. Lebensjahr erreicht hat bzw es die Ausbildung abgeschlossen hat (iirc theoretisch (bei Uni etc) bis 27? finde aber im Moment keien Quelle dazu) zweitens wirfst du dein 14-Jähriges Kind einfach auf die Straße?
Das ist sicher die Lösung ...
du musst ihm nur ermöglichen die primärausbildung (gym, lehre, htl,...) abzuschließen.... danach kann er sich schleichn. was das "studiern zahlen" betrifft: jein. das zieht imho nur in härtefällen, wo die eltern unendlich geld haben aber dem kind es ned zahlen wollen. dieser wiederum wegen des vermögens kein stip bekommt

zip

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die mutter kann ihr 14-jähriges kind nicht einfach so auf die straße setzen, weil sie sich dadurch strafbar machen würde.

dieses kind gehört in eine einrichtung für schwer erziehbare jugendliche.

daisho

SHODAN
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Zitat von semteX
[...]danach kann er sich schleichn. was das "studiern zahlen" betrifft: jein. das zieht imho nur in härtefällen, wo die eltern unendlich geld haben aber dem kind es ned zahlen wollen. dieser wiederum wegen des vermögens kein stip bekommt
Das denke ich auch, wär sonst wohl für viele Eltern unzumutbar.

Darkside_86

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@rettich: Es ist schon klar, das sie erst mal gucken muss, was genau da los ist, aber zu sagen: Ja, der hat gerade Bier getrunken usw.(Die genauen Wortlaute kenne ich jetzt nicht mehr), braucht sie mir als Zuschauer nicht zu erzählen, wenn ich es 1 Minute vorher gesehen habe

bensh

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Zitat von WONDERMIKE
warum sollts das bei uns nicht geben bzw sowas "herüberschwappen"?

Google mal "Ritalin". :) Is ganz groß im kommen. Bezüglich schwappen.

Aber bei all diesen Kindern is eines immer gleich - sieh dir die Eltern an und du weiss wieso sie so sind.
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