noledge
CWNE #540
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hm... an die rechtsexperten das ma angsoffn ned mitn radl fahrn darf is klar, aber wie schauts da genau aus? gelten 0,5%o oder 0,0%o? würd mi interessieren...
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Garbage
AdministratorThe Wizard of Owls
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soweit ich weiß is des so wie mim führerschein geregelt, sprich 0,5 prom. wies ausschaut wennst no in probeschein hast, weiß ich nicht, aber könnt mir scho vorstellen, dass auch da 0,0 is.
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scratchy
OC Addicted
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hm... an die rechtsexperten
das ma angsoffn ned mitn radl fahrn darf is klar, aber wie schauts da genau aus? gelten 0,5%o oder 0,0%o?
würd mi interessieren... lol noli, du host probleme
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taz
Legend
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hm i denk dass hängt ab ob probeführerschein oda ned aber kann nen prof bei mir nach ferien fragen
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HowlingWolf
...
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rein theoretisch ist das mit dem führerschein geregelt, allgemein gilt, wenn der radfahrer oder verkehrsteilnehmer (auch fußgänger) eine Gefahr für sich und andere darstellt, wird ihm die fahrerlaubnis entzogen, es liegt jedoch im ermessen des polizisten wann, wie groß die gefärdung ist.
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DAO
Si vis pacem, para bellum
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besoffn fahrn is teuer und punkt 2 glaub ich sinds 0,0 promille ein ex siemensianer kollege hat mal 18.000 ats fuer angeheitert auf ner leeren strasse zahlt
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r2g2
Kein Trink Wasser
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wennst an führerschein hast und besoffen radfahrst is er weg gilt im extrem Fall auf beim Fussgeher aber da mußt dich schon ärger aufführen. und wennst probe führerschein hast würd ich sowieso keinen Alk anschaun
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Ringding
Pilot
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0,8 %% gilt für Radfahrer.
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Ezekiel
OC Addicted
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das mitm führerschein glaub ich nicht, ich hab ja auch keinen und kann radfahren -> könnens ihn mir schlecht wegnehmen
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othan
Layer 8 Problem
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das mitm führerschein glaub ich nicht, ich hab ja auch keinen und kann radfahren -> könnens ihn mir schlecht wegnehmen Dann musst halt Radfahren und saufen solange Du noch keinen hast
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The Red Guy
Untitled
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hm... an die rechtsexperten
das ma angsoffn ned mitn radl fahrn darf is klar, aber wie schauts da genau aus? gelten 0,5%o oder 0,0%o?
würd mi interessieren... Also damit dir niemand etwas falsches sagt, ich kanns dir mit 100 %iger Sicherheit sagen, weil ich mich noch an die Aktion 0,8 auf 0,5 erinnern kann. Diese Änderung galt nur für Autofahrer. DAHER: RADFAHRER DÜRFEN 0,8 MAX. HABEN !
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xdfk
pädagogisch wertvoll
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0,8%% für radfahrer? wieviel is das ca. in bier? 2-3? najo i hab noch den probeführerschein und lass das radfahren in zukunft sein
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HowlingWolf
...
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MadDoc
MadDoc
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das mitm führerschein glaub ich nicht, ich hab ja auch keinen und kann radfahren -> könnens ihn mir schlecht wegnehmen Hehe, der Umkehrschluß stimmt aber leider nicht - wennst einen Fürherschein hast, kann er sehr wohl auch weg sein, wennst mit dem Fahrrad unterwegs bist ! Es gibt in meiner Gegend Leute (natürlich keine unbeschriebenen Blätter, was Alkoholmißbrauch angeht), die nach dem Führerscheinentzug auch ein Fahrradverbot erhalten haben - erst kürzlich wurde einer der beiden mit dem Fahrrad erwischt und wurde sofort auf die Wache mitgenommen, obwohl er ausnahmsweise nicht einmal hackedicht war ! Folge : Anzeige - Strafe !
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jives
And the science gets done
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Auszug aus http://www.api.or.at/akis/veranst/p...x_eyblkron.pdf:
3.4 Alkoholisierung sonstiger Verkehrsteilnehmer (Radfahrer und Fußgänger) Für Radfahrer gilt die 0,5%o Grenze nicht, da sich diese ausschließlich auf den Betrieb von KFZ beschränkt. Fahrräder sind jedoch Fahrzeuge im Sinne der StVO. Demnach darf ein Fahrrad nicht in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand benutzt werden. Fußgänger, die verdächtig sind in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine Verkehrsunfall verursacht zu haben, sind verpflichtet sich einer Untersuchung des Blutalkohols zu unterziehen. Eine Alkoholisierung wirkt bei allen Verkehrsteilnehmern, also auch bei Radfahrern und Fußgängern, als schulderschwerend und kann zu einem Mitverschulden bei einem Unfall führen. z.B. Verschuldensteilung 1:2 zu Lasten des stark alkoholisierten Fußgängers, der versucht die Fahrbahn zu überqueren und dabei unmotiviert die Richtung wechselt, gegenüber einem leicht alkoholisierten PKW - Lenker der hupt und auszuweichen versucht. Auch wer als Fußgänger oder Radfahrer wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand strafbare Handlungen begeht, kann als verkehrsunzeverlässig im Sinne des Führerscheingesetzes gelten. Dies kann die Entziehung der Lenkerberechtigung zur Folge haben.
Inlineskater gelten auf Radwegen als Radfahrer, auf Gehwegen als Fußgänger Der Text ist nicht sehr informativ, aber wenn das Gesetz ist, bitte EDIT: Was man noch so alles findet: http://www.jung-edv.com/fun-ges.htm Falls es jemanden interessiert: In Oklahoma darf man keine Waffe öffentlich sichtbar tragen, es sei denn, man wird von einem Indianer verfolgt. *gg*
Bearbeitet von jives am 28.03.2002, 11:03
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