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gesetzesfrage

noledge 27.03.2002 - 23:31 1508 22
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noledge

CWNE #540
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hm... an die rechtsexperten :D

das ma angsoffn ned mitn radl fahrn darf is klar, aber wie schauts da genau aus? gelten 0,5%o oder 0,0%o?

würd mi interessieren...

Garbage

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The Wizard of Owls
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soweit ich weiß is des so wie mim führerschein geregelt, sprich 0,5 prom.
wies ausschaut wennst no in probeschein hast, weiß ich nicht, aber könnt mir scho vorstellen, dass auch da 0,0 is.

scratchy

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Zitat von noledge
hm... an die rechtsexperten :D

das ma angsoffn ned mitn radl fahrn darf is klar, aber wie schauts da genau aus? gelten 0,5%o oder 0,0%o?

würd mi interessieren...

lol noli, du host probleme :D

taz

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hm i denk dass hängt ab ob probeführerschein oda ned ;) aber kann nen prof bei mir nach ferien fragen

HowlingWolf

...
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rein theoretisch ist das mit dem führerschein geregelt, allgemein gilt, wenn der radfahrer oder verkehrsteilnehmer (auch fußgänger) eine Gefahr für sich und andere darstellt, wird ihm die fahrerlaubnis entzogen, es liegt jedoch im ermessen des polizisten wann, wie groß die gefärdung ist.

DAO

Si vis pacem, para bellum
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besoffn fahrn is teuer und punkt 2 glaub ich sinds 0,0 promille
ein ex siemensianer kollege hat mal 18.000 ats fuer angeheitert auf ner leeren strasse zahlt

r2g2

Kein Trink Wasser
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wennst an führerschein hast und besoffen radfahrst is er weg ;)
gilt im extrem Fall auf beim Fussgeher :(:eek: aber da mußt dich schon ärger aufführen.

und wennst probe führerschein hast würd ich sowieso keinen Alk anschaun ;)

Ringding

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0,8 %% gilt für Radfahrer.

Ezekiel

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das mitm führerschein glaub ich nicht, ich hab ja auch keinen und kann radfahren -> könnens ihn mir schlecht wegnehmen :D

othan

Layer 8 Problem
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Zitat von Ezekiel
das mitm führerschein glaub ich nicht, ich hab ja auch keinen und kann radfahren -> könnens ihn mir schlecht wegnehmen :D

Dann musst halt Radfahren und saufen solange Du noch keinen hast :D

The Red Guy

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Zitat von noledge
hm... an die rechtsexperten :D

das ma angsoffn ned mitn radl fahrn darf is klar, aber wie schauts da genau aus? gelten 0,5%o oder 0,0%o?

würd mi interessieren...


Also damit dir niemand etwas falsches sagt, ich kanns dir mit 100 %iger Sicherheit sagen, weil ich mich noch an die Aktion 0,8 auf 0,5 erinnern kann. Diese Änderung galt nur für Autofahrer.

DAHER: RADFAHRER DÜRFEN 0,8 MAX. HABEN !

xdfk

pädagogisch wertvoll
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0,8%% für radfahrer? wieviel is das ca. in bier? 2-3?
najo i hab noch den probeführerschein und lass das radfahren in zukunft sein ;) :D :D

HowlingWolf

...
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Zitat von xdfk
0,8%% für radfahrer? wieviel is das ca. in bier? 2-3?
najo i hab noch den probeführerschein und lass das radfahren in zukunft sein ;) :D :D

hmm ich glaub das kann man nicht in bier umrechnen, da es auf den Körper ankommt wie stark er auf alkohol reagiert, aber allgemein würde ich sagen nach einem bier is schluss...

MadDoc

MadDoc
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Zitat von Ezekiel
das mitm führerschein glaub ich nicht, ich hab ja auch keinen und kann radfahren -> könnens ihn mir schlecht wegnehmen :D

Hehe, der Umkehrschluß stimmt aber leider nicht - wennst einen Fürherschein hast, kann er sehr wohl auch weg sein, wennst mit dem Fahrrad unterwegs bist !

Es gibt in meiner Gegend Leute (natürlich keine unbeschriebenen Blätter, was Alkoholmißbrauch angeht), die nach dem Führerscheinentzug auch ein Fahrradverbot erhalten haben - erst kürzlich wurde einer der beiden mit dem Fahrrad erwischt und wurde sofort auf die Wache mitgenommen, obwohl er ausnahmsweise nicht einmal hackedicht war ! Folge : Anzeige - Strafe !

jives

And the science gets done
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Zitat

Auszug aus http://www.api.or.at/akis/veranst/p...x_eyblkron.pdf:


3.4 Alkoholisierung sonstiger Verkehrsteilnehmer (Radfahrer und Fußgänger)
Für Radfahrer gilt die 0,5%o Grenze nicht, da sich diese ausschließlich auf den Betrieb von KFZ
beschränkt.
Fahrräder sind jedoch Fahrzeuge im Sinne der StVO. Demnach darf ein Fahrrad nicht in einem durch
Alkohol beeinträchtigen Zustand benutzt werden.
Fußgänger, die verdächtig sind in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine
Verkehrsunfall verursacht zu haben, sind verpflichtet sich einer Untersuchung des Blutalkohols zu
unterziehen.
Eine Alkoholisierung wirkt bei allen Verkehrsteilnehmern, also auch bei Radfahrern und Fußgängern,
als schulderschwerend und kann zu einem Mitverschulden bei einem Unfall führen.
z.B. Verschuldensteilung 1:2 zu Lasten des stark alkoholisierten Fußgängers, der versucht die
Fahrbahn zu überqueren und dabei unmotiviert die Richtung wechselt, gegenüber einem leicht
alkoholisierten PKW - Lenker der hupt und auszuweichen versucht.
Auch wer als Fußgänger oder Radfahrer wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit
ausschließenden Rauschzustand strafbare Handlungen begeht, kann als verkehrsunzeverlässig im
Sinne des Führerscheingesetzes gelten. Dies kann die Entziehung der Lenkerberechtigung zur Folge
haben.

Inlineskater gelten auf Radwegen als Radfahrer, auf Gehwegen als Fußgänger :)
Der Text ist nicht sehr informativ, aber wenn das Gesetz ist, bitte :D

EDIT: Was man noch so alles findet: http://www.jung-edv.com/fun-ges.htm :D
Falls es jemanden interessiert: In Oklahoma darf man keine Waffe öffentlich sichtbar tragen, es sei denn, man wird von einem Indianer verfolgt. *gg*
Bearbeitet von jives am 28.03.2002, 11:03
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