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Garantie?

st82dt 14.04.2004 - 13:49 745 15
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st82dt

Little Overclocker
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HALLO @ all

also ich habe mir vor ca. 1 Jahr ein CD player bei ebay gekauft. jetzt ist der kapput. Nach Deutschem recht habe ich 2 Jahre garantie, also habe ich den Händler angeschrieben (siehe unten).

Es ist ziemlich viel zu lesen aber ihr werdet euren SPASS haben.

Mich würde eure meinung dazu interesieren.

Hat der Händler REcht?
Was kann ich jetzt machen?


Danke in voraus






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HALLO


ich habe am 18.02.03 bei ihnen ******* player per ebay gekauft.
Rechnung nummer Re ************
Bestellung ************

Jetzt liest der leider keine MP3 CD´s und sonst arbeitet sehr unstabil (stürzt ab, anti-shock system funktioniert kaum .....)
Falls sie denken ich mache da etwas falsch und mir irgendwelche FAQ oder sonstige links senden wollen, sie ihren sich ich mache alles sachgemäss
(PC laufwerke so wie andere mp3 player lesen die CD´s anwandfrei).

Was soll ich jetzt machen, ich habe ja noch Garantie auf dieses Gerät.
Ich glaube per fernabsatz Gesetz müssen sie jegliche Transportkosten in Garantiefall übernehmen. Wie soll ich jetzt vorgehen damit die Abwikelung
so schnell wie möglich voran geht.

P.S. ich schreibe auf diese e-mail adresse da ich sonst keine e-mail adresse gefuden habe. Auf der seite ******** steht etwas von eine e-mail
adresse auf der Rechnung, die fehlt mir leider.


Ich hoffe mein einlegen wird so schnell wie möglich Sachgemäss bearbeitet!!!!!!!

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Sehr geehrter ************,

wir haben Ihre E-Mail erhalten, vielen Dank.

Um Ihnen von hier aus weiter helfen zu können, benötigen wir detaillierte Informationen, auf was dieser Mangel an Ihrem Gerät zurückzuführen ist.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr **********
i.A. **********


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ERsmal vielendank für schnelle Antwort.

Das Gerät (********) spielt überhaut keine CD (Audio sowie Mp3) ---> display zeigt nur "disc version 1.10" nach ca. 30 min immer noch, Musik wird
nicht agespielt. Die Cd dreht sich mit sehr merkwündigen gereuschen.

wenn sie noch mehr informationen brauchen teilen sie mir bitte welche GENAU.

MFG ***


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Sehr geehrter ***********
wir haben Ihre Email erhalten, vielen Dank.

Wir gewährleisten (ugs.: garantieren) für den Zeitraum von 2 Jahren, wie jeder andere Händler in Deutschland auch, dass das Produkt bei Übergabe
keinerlei Fehler oder Defekte aufweist. Nach 6 Monaten, so sieht es der Gesetzgeber (Stichwort: Umkehr d. Beweislast), muss der Käufer nachweisen
können, weshalb er annimmt, dass der Defekt, den er nun erfährt, ursprünglich auf einen versteckten Mangel zurückgeht, der schon bei Übergabe
vorhanden war. Ein Hinweis auf einen Sachmangel muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf erbracht werden, um die volle Gewährleistung von 2
Jahren in Anspruch nehmen zu können. Liegt kein nachvollziehbarer Grund für einen verspätet mitgeteilten Sachmangel vor, kann kein
Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden. So sieht es der Gesetzgeber vor.

In diesem Sinn müsste ich Sie, um Ihren Gewährleistungsanspruch prüfen zu können, um Dokumente, Aufzeichnungen, E-Mails o.Ä. bitten, die ein
Problem bei/nach Übergabe verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr *********
i.A. *********

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Sehr geehrter ********* Team

Bei der übergabe war das Gerät nicht kaputt. Es ist vor kurzem kaputt gegangen. Erlich gesagt vertehe ich ihren "fachchinesisch" nicht. Ich
weiss nur das jeder Händler in Deutschland MUSS 2 Jahre Garantie geben. 2 Jahre Garantie bedeutet egal wann (innerhalb von diesen 2 Jahren) das
Produkt kaputt geht, kann von der garantie gebrauch genommen werden. Ich habe davon schon mehrere mals bebrauch genommen (bei ONLINE HÄNDLER auch)
und bis jetzt hatte ich noch nie Probleme. Ich hoffe es bleibt SO!!!!

Ich beschreibe noch mal gerne das Problem.

Das Gerät (*******) spielt überhaupt KEINE CD´s ab.


MFG ******



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ehr geehrter ***********,

wir haben Ihre Email erhalten, vielen Dank.

Ich versuche Ihnen den Sachverhalt zu erläutern, da wir in jüngster Zeit öfter mit Missverständnissen - bezogen auf den Inhalt der Gewährleistung -
zu tun haben:

Am 18.02.2003 haben Sie nach unseren Unterlagen den Player erhalten. Jetzt reklamieren Sie einen plötzlich aufgetretenen Defekt. Unter diesen
Umständen erwarten wir von unseren Kunden, dass dargestellt wird, weshalb ein bestimmter Defekt mit einem Sachmangel, den wir zu vertreten haben,
in ursächlichem Zusammenhang steht.
Wenn Sie einen Mangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten geltend machen, dann obliegt Ihnen nach Verstreichen von 6
Monaten nach Erhalt der Sache die Pflicht, Ihren Anspruch wie erwähnt zu begründen.

Die Gewährleistung, so wie sie der Gesetzgeber in Deutschland formuliert, bezieht sich auf den Zustand der Sache bei Übergabe. Ist die Sache bei
Übergabe ohne Mangel, hat der Verkäufer seine Pflicht eine mangelfreie Sache zu liefern gegenüber dem Käufer erfüllt. Da nicht jeder Mangel
offensichtlich ist, hat der Gesetzgeber Fristen geschaffen, innerhalb der Sachmängel anzumelden sind. Dabei gilt die Regel, dass Sie für Fehler,
die nach mehr als 6 Monaten auftreten, als Käufer in der Pflicht sind, den Zusammenhang mit einem Sachmangel bei Übergabe zu verdeutlichen. Ohne
diesen Zusammenhang haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Woran Sie möglicherweise denken, ist eine Garantie für die Funktion des Geräts über einen Zeitraum: Eine solche Garantie ist ein vom Kauf der
Sache separater Vertrag. Einen solchen haben Sie - meines Wissens nach - nicht erworben.

Garantieverträge werden in vielen Fällen von großen Herstellern gesondert angeboten (üblich im PC Bereich) und extra bezahlt. Da wir in erster
Linie sehr preisaggressiv anbieten und nicht selten auch mal unter unseren Kosten bleiben, können wir keine kostspieligen Garantieleistungen
anbieten und beschränken uns ausschließlich auf unsere gesetzlichen Pflichten.

Ich verstehe, dass Ihnen damit bei dem Problem mit Ihrem Player nicht wirklich geholfen ist, sollten Sie einen Zusammenhang von Mangel bei
Übergabe und jetzt aufgetretenem Defekt nicht darstellen können. Unsere Vorgabe ist eindeutig keine Gewährleistungsfälle anzuerkennen, bei denen
nicht dieser Zusammenhang zu vermuten ist, und wir den Defekt zu vertreten haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr ***********
i.A. **********


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Hallo

auszug aus ihren AGB´s


"Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware.

Bei einem Mangel der von uns gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu einer Ersatzlieferung berechtigt.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger
Vermögensschäden des Käufers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unsererseits beruht.

In letzterem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der
von uns gelieferten Ware gegeben haben, richtet sich die Haftung nach dem Inhalt der Garantie."





das steht eindeutig GEWÄHRLEISTUNGsfrist 2 JAHRE.
Nichts von angeblichen 6 MONATEN.

Nach ihren Worten beträgt die GARANTIEzeit NUR 6 Monaten also 1/4 von gesetzlich geregelten FRIST & von ihnen (laut AGB´s ) festgelegte
Gewährleistungsfrist. ---> ????????


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Sehr geehrter ************,

wir haben Ihre E-Mail erhalten, vielen Dank.

Gerne stimmen wir Ihnen zu, das die Gewährleistungsfrist 24 Monate beträgt. Nach 6 Monate kehrt sich lediglich die Beweislast um. In den ersten 6
Monaten müßten wir Ihnen nachweisen, daß es sich um keinen Gewährleistungsfall handelt. Nach den sechs Monaten müßen Sie uns belegen, das der
Mangel
bereits bei der Übergabe vorgelegen hat oder auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits vorgelegen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr ***********
i.A. ***********



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Hallo

ALso wenn der Mangel nach 6 monaten auftritt ist es kein GARaNtiefall mehr ?


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Sehr geehrter **************,

wir haben Ihre E-Mail erhalten, vielen Dank.

Ob in den 24 Monaten ein auftretender Mangel als Gewährleistungsfall behandelt wird, hängt nach sechs Monaten davon ab, ob der Käufer uns
plausiebel
vermitteln kann, das der Mangel den er nun erfährt auf einen Defekt zurückzuführen ist, der bereits bei der Übergabe des Gerätes vorgelegen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr *********
i.A.*********



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Hallo

Habe ich sie richtig verstanden, für sie bedeutet "24 Monate" Garantie: das Gerät muss bei Kaufdatum 100% Funktionieren, wenn das Gerät es tut
dann hat der Käufer ÜBERhaupt kein recht von Garantie Gewährleistung gebrauch zu machen. Egal wann das Gerät Mangel aufweisst (1 Tag Später oder
1/2 Jahr oder 2 Jahre). Der Unterschied vor oder nach 6 monaten ist, innerhalb der ersten 6 Monaten mussen sie (Verkäufer) beweissen das der Gerät
bei Kaufdatum 100% in Ordnung war und naher der Kaufer.

MFG ********


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keine ANTwort bis jetzt !!!!!!!!

Redphex

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RabbitOfNegativeEuphoria
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mal wieder ein klassischer fall von "Garantie" und "Gewährleistung" verwechselt / durcheinandergebracht.

der Händler hat Recht, wenn dein Teil tatsächlich 2 Jahre Garantie hat, dann wende dich an den Hersteller.

Drey

disconnected
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die firma hat eh explizit getippslt, dass sie eine gewährleistungsfrist von 24monate hat. weiters hat sie dir freundlich und nicht nur einmal versucht freundlich zu erklären wies mit deinem ersatzanspruch ausschaut.

-drey-

taz

Legend

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top firma !

ich wäre glaub ich ned so lang ruhig geblieben, wenn man nach mehrmaliger erklärung noch immer die gleichen dinge verwechselt.

der händler hat recht.
schau ob der hersteller des geräts eine garantie gibt. bei nem no-name produkt nehme ich das aber nicht an.

Edge

bastelt nen chiller
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jops, kann mich meinen vorgängern nur anschliessen...
zwischen garantie und gewährleistung besteht nunmal ein unterschied...
die ruhe des händlers möchte ich auch hervorheben....

daisho

SHODAN
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Eh klar, is bei uns in Österreich aber genauso. Garantie != Gewährleistung

Gewährleistung wird laut Gesetz auf 2 Jahre gesetzt. Nach 6 Monaten muss man dann einfach begründen können dass das Gerät schon beim Kauf beschädigt war! (Die Zeit kann vom Händler natürlich erhöht werden, ähnlich verlängerter Garantie)

Garantie ist einfach Gewährleistung ohne Grund, wenn das Gerät kaputt ist --> Reparatur und aus!

Hoffe geholfen zu haben!

FireGuy

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der Spalter
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Garantie ist eine freiwillige, nicht gesetzlich geregelte, Sache des Herstellers. Diese kann 0, 12, 24, 36 oder 664,23 Montage betragen, und hat keinerlei Auswirkung auf die 24 (6+18) Monate Gewährleistung.

Zwischen Endkunden und Händler kann es nur die Gewährleitung geben :)

HANZO

ulalat forever
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spass hatte ich beim lesen, aber nicht aufgrund der aussagen des händlers ;)

Edge

bastelt nen chiller
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das wollte ich wiederum net sagen, aber gedacht hab ich schon auch...
LOL...

st82dt

Little Overclocker
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ok danke für eure "hilfe"

anscheind bin ich der Dumme........... ok wieder etwas gelernt

GARANTIE ist nicht gleich Gewährleistung

Daroude

OC Addicted
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Location: Vienna, Austria
Posts: 1534
Zitat von HANZO
spass hatte ich beim lesen, aber nicht aufgrund der aussagen des händlers ;)

Ja vorallem die Rechtschreibfehler gleich in der ersten Mail.

dio

Here to stay
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omg, deutsch 5-.
edit: firma scheint wirklich top zu sein, solch freundliche antworten hab ich scho lang ned mehr glesn.

FireGuy

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der Spalter
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Zitat von st82dt
ok danke für eure "hilfe"

anscheind bin ich der Dumme........... ok wieder etwas gelernt

GARANTIE ist nicht gleich Gewährleistung

Jop, aber irgendwann muss man es ja lernen :)

-=[Stoney]=-

Bloody Newbie
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Posts: 722
Zitat von st82dt
Sehr geehrter ********* Team

Bei der übergabe war das Gerät nicht kaputt. Es ist vor kurzem kaputt gegangen. Erlich gesagt vertehe ich ihren "fachchinesisch" nicht.
Was kann sich ein Händler mehr wünschen als eine solche Aussage vom Kunden selbst... :D

smashIt

master of disaster
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Location: OÖ
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Ich würd den Spieß einfach umdrehn.
Du hast das Gerät funktionierend gekauft, is aber trotzdem binnen der 2 Jahre eingegangen.
Ich geh mal davon aus du hast das Gerät suchgemäß benutzt, und es is (abgesehn davon das es nicht Funktioniert) in guten bis sehrguten Zustand (optisch und so).
da bleiben dann nur noch folgende Ursachen Übrig:
1.) Das Gerät wurde mit verstecktem Mangel ausgeliefert der sich erst jetzt zeigt. Das das Display ein (meines erachtens nach) Test oder Debug-Meldung anzeigt deutet auf einen Elektronischen defekt der von dir nicht verursacht worden sein kann (außer du hättest das Gerät geöffnet).
oder 2.)
Das Gerät wurde garnicht für eine Lebensdauer von über 2 Jahren ausgelegt. Dann handelt es sich schlicht und ergreifend um Betrug.

Die Rechnung is übrigens gleichbedeutend mit einem Kaufvertrag, und den hast du mit dem Händler und nicht dem Produzenten abgeschlossen.

Erinnert mich daran wie ich mal NN-Ram beim Birg umtauschen wollt. Da hat der Verkäufer tatsächlich gemeint das NN-Ram generell nach 6 Monaten nicht zurückgenommen wird. Dem hab ich kalt/warm gegeben >:)

Einfach nciht unterkriegen lassen, die wolln sich nur aus Ihrer verantwortung rausreden.
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