nfin1te
nuttiest knifenut
|
Servus allerseits, da ich langsam auch an eine Vorsorge-Vollmacht bzgl. meinen Eltern denken sollte, evtl. gibts hier den ein oder anderen, dem das auch helfen könnte: Was ist eine Vorsorgevollmacht?Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.). Die Entscheidung, welcher Person die Vollmacht im Vorsorgefall erteilt wird, sollte gut überlegt sein. Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigte/Vorsorgebevollmächtigter sein. Grundsätzlich handelt es sich hierbei also um eine Generalvollmacht (die allerdings natürlich bei Aufsetzung auch beschränkt werden kann), die im Falle einer ärztlich attestierten Geschäftsunfähigkeit (Unfall, Demenz, you name it) tragend wird. Vorher ist diese Vollmacht nicht gültig und wird auch nicht anerkannt. Wo kann man eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen?Bei jedem Notar oder Anwalt oder beim Erwachsenenvertretungsnetz, AUSNAHME beim Erwachsenenvertretungsnetz: Achtung: In folgenden Fällen kann KEINE Vorsorgevollmacht bei VertretungsNetz errichtet werden: - wenn Sie EigentümerIn von Grundstücken, Wohnungen oder sonstigen Liegenschaften sind oder grundbücherliche Rechte daran haben (wie bspw. ein Wohnrecht, Servitut oder Fruchtgenussrecht) - wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen - wenn Sie ein Unternehmen führen (InhaberIn eines Gewerbescheines sind bzw. selbständig oder freiberuflich tätig) Wieviel kostet eine Vorsorgevollmacht?Je nachdem, bei welcher Errichtungsstelle (Notarin/Notar, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Erwachsenenschutzverein) die Vorsorgevollmacht errichtet wird, unterscheiden sich die Kosten. Bei den Erwachsenenschutzvereinen kostet die Errichtung 75 Euro, plus einem Zuschlag von 25 Euro für einen Hausbesuch. Die Registrierung kostet 10 Euro. Diese Kosten fallen an, soweit dadurch die Befriedigung der Lebensbedürfnisse der vertretenen Person nicht gefährdet wird. Mein Notar hätte für 3 Vollmachten 1.500€ veranschlagt, also relativ stolze Summe. Wir habens dann so gelöst, dass ich als Wohnungseigentümer leider beim Notar bleiben muss, meine beiden Eltern sie aber vom Vertretungsnetz aufsetzen lassen werden. Was ist der ganze Sinn davon?Sollte der nahestehenden Person etwas zustoßen, oder sei es auch einfach nur das Alter: Mit ärztlicher Feststellung der Geschäftsunfähigkeit und darauffolgender Eintragung im ÖZVV (Österr. Zentral Vertretungsverzeichnis - ohne das keine Gültigkeit!) beginnt die Gültigkeit dieser Vollmacht. Man kann dann z.B. gleich auf Vermögenswerte zugreifen oder Rechnungen begleichen (Kontoöffnungen können dauern, Rechnungen kommen aber weiterhin rein) oder wichtige Entscheidungen treffen, da gibts verwaltungstechnisch ja einiges zu tun im Falle des Falles.. Quellen: Erwachsenenvertretungsnetz und: https://www.oesterreich.gv.at/theme...erschaft/4.htmlIn dem Sinne: denkts auch rechtlich an die Vorsorge eurer Nahestehenden oder/idealerweise und Geliebten - machts euch diese schwere Situation nicht selber noch schwerer. hth
|
rastullah
Here to stay
|
Auf Wunsch kann ich gerne meine Schulungsunterlagen zu dem Thema von meinem ARS Seminar am Montag dazu zur Verfügung stellen (privat)
|
BiG_WEaSeL
Super Moderator-
|
Danke für den Thread, kann sicherlich einigen helfen!
Der Verein heißt übrigens nur „Vertretungsnetz“ und ist ein Erwachsenenschutzverein.
|