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Freundin - Modelagentur - Inkassbüro - Brief - Gericht bla bla :/

Dadi 30.04.2008 - 20:43 6908 25 Thread rating
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Dadi

aka TommyBoss
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Hi,

meine Freundin hat heute ein Brief einer Inkassogesellschaft bekommen.
(Mediafinanz Inkassogesellschaft)

Zitat
Betreff: Modelstyle/ ****** ***** ./. Name Freundin .... OSNABRÜCK, am 25.04.2008

Sehr geehrte Frau xxx,

unser Mandant hat uns mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Er hat am 11.11.2005 folgende Leistung für Sie erbracht:

-Anmeldung und Sedcard auf Modelstyle

Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 29,00 Euro. Leider haben Sie auf die bisherigen Mahnungen - zuletzt vom 06.12.2005 - nicht gezahlt. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

- Grundforderung unseres Mandanten: 29,00 Euro
- bisherige Mahnkosten unseres Mandaten 9,00 Euro
- vorgerichtliche Inkassogebühren 32,50 Euro
- vorgerichtliche Inkassoauslagen 4,50 Euro
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 25.04.2008) 75,00 Euro

Der Gesamtbetrag in Höhe von 75,00 Euro ist binnen 10 Tagen, spätestens bis 05.05.2008 (Eingang), unter Angabe des Aktezeichens XXXXXXX(Zensiert) auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688. ff. ZPO gegen Sie einleiten, wordurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, auf Sie zukommen.

Ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren kann sich außerdem negativ auf Ihre allgemeine Kreditwürdigkeit auswirken. Zahlen Sie deshalb in Ihem eigenen Interessen innerhalb der gesetzten Frist. Bei Zahlungsschwierigkeiten senden Sie uns bitte umseitiges Formular zur Ratenzahlung zurück!

mit verbindlichem Gruß

mediafinanz GmbH & Co. KG

Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig.


Nun zu den Fakten:

1) Meine Freundin hat keine Mahnungen erhalten.
2) Zum anscheinenden Vertragsabschluss (zählt sowas als Vertragsabschluss?) war meine Freundin am 11.11.2005 (Sie ist Baujahr 1989/Juli) 16 Jahre alt.
Eine ehemalige Freundin (pubertierende Mädels) hat ihr diese (?) Internetseite (sie kann sich nicht mehr erinnern genau, aber ja, sie hat diese Card bekommen) ezeigt un wahrscheinlich dort registriert.

Ist meine Freundin handlungsvollmächtig mit ihrem damaligen Altern solch ein Vertrag abzuschließen? Denke nicht oder?

Was würdet ihr nun tun?
Werden morgen mal dort anrufen - Deutschland, die haben ja sowieso kein Staatsfeiertag. Edit: ok dann am Freitag!!!

Bitte um Rat.

Natürlich wird sie das nicht zahlen wollen/können, da sie Schülerin ist und sie alleine mit ihrer Mutter lebt und sie (Mutter) nicht zahlen will. Heute ist sie über 18.

Wieso dauert so ein Inkassoschreiben eigentlich so lange? Normal?


Mit freundlichen Grüßen,
Dadi
Bearbeitet von mat am 09.11.2008, 15:46 (Name eines Beteilgten wurde entnommen)

WONDERMIKE

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kenough
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der Tag der Arbeit wird auch in Deutschland abgehalten

ica

hmm
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hat sie diese registrierung in irgendeiner art und weise auch bestätigt? also mit ihrer email-adresse oder schriftlich? wenn nicht ist es sowieso hinfällig.

edit: jetzt seh ichs erst. 2005? wird immer lustiger :) außerdem ein deutsches büro...ich würds einfach ignorieren.
Bearbeitet von ica am 30.04.2008, 20:50

Dadi

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Sie kann sich nicht mehr erinnern.

Schriftlich bestimmt nicht, dazu hatte sie mit 16 noch nicht viel Ahnung. Internet hat sie damals auch nicht gehabt, scheint bei dieser ehem. Freundin gewesen zu sein. Wahrscheinlich hat sie das aus Gruppenzwang mit ihrer Freundin gemacht. (Pubertär halt, um mit dieser Card angeben zu können. -.- )

Achja, die Internsetseite dieser Modelagentur finde ich per Google nicht. :D

WONDERMIKE

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kenough
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Bearbeitet von mat am 22.05.2008, 12:40 (Entschärft)

Dadi

aka TommyBoss
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Hmm danke. Hilft nicht viel weiter.

Aber wie siehts nun rechtlich aus? 16 Und zahlungsunfähig? ... Keine Mahnungen? Abzocke? Seriös?

Laut AGB der Modelsite:

§ 3 Vertragsschluss
a)
Modelstyle schließt ausschließlich mit Volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen Verträge.



daher hat sich das erledigt. Oder?
Bearbeitet von Dadi am 30.04.2008, 21:30

WONDERMIKE

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dunno wies 2005 ausgesehen hat, aber jetzt sieht man bei der Anmeldung ganz klar, dass Kosten auf einen zukommen(ist auch teurer geworden verglichen mit der Forderung von 2005)

es sind auch Models mit 16 bzw jünger gelistet

Crazyjoe

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Unter 18 ist man nur bedingt geschäftsfähig. Ohne Einverständniserklärung der Eltern kann kein Vertrag geschlossen werden, weder bei uns noch in Deutschland. Das ganze macht sowieso einen extrem unseriösen Eindruck (angefangen beim windigen Geschäftsführer). Ein Inkassobüro dass sich auf eine über 2 Jahre (!) zurückliegende letzte Mahnung beruft?

Dadi

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Daher, wäre die Sache abgehackt? Oder soll ich noch bei KONSUMENT anrufen?

Naja, ihre Mutter ist sowieso nicht einverstanden. Bei den models unter 18 waren sicher die Eltern einverstanden oder das ganze ist nur Fake :D

Crazyjoe

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Zitat von Dadi
Daher, wäre die Sache abgehackt? Oder soll ich noch bei KONSUMENT anrufen?

Naja, ihre Mutter ist sowieso nicht einverstanden. Bei den models unter 18 waren sicher die Eltern einverstanden oder das ganze ist nur Fake :D

Lass die Sache sicherheitshalber vom KONSUMENT anschauen, kann nicht schaden. Aber wie gesagt, die Rechtslage ist da recht eindeutig.

RIDDLER

Dual CPU-Fetischist
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ja, inkassobüroschreiben dauern solange.

hatte mal ziemliche schwierigkeiten mit einem daten-zwilling von mir. bekam seine mahnungen bzw. inkassoschreiben. das datum bei diesen schreiben lag teilweise auch schon ein paar jahre zurück. daher weiß ich das.

in deinem fall würde ich es dem rechtsschutz übergeben.

><))))°>

Idle ...
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Zitat von Crazyjoe
...Ohne Einverständniserklärung der Eltern kann kein Vertrag geschlossen werden...
das ist natürlich falsch.
ich empfehle dazu die lektüre des §151(2) abgb.
wenn man diese anmeldung bei der modelagentur als ausbildungsvertrag sieht, kann man vielleicht mit §152 argumentieren. wenns bei dem vertrag aber nur um das anfertigen der sedcard ging, dann wird dieses argument leider nicht greifen.

Zitat
§ 151 (2) Nach erreichter Mündigkeit kann es jedoch über Sachen, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird.

Zitat
§ 152. Soweit nicht anderes bestimmt ist, kann sich ein mündiges minderjähriges Kind selbständig durch Vertrag zu Dienstleistungen verpflichten, ausgenommen zu Dienstleistungen auf Grund eines Lehr- oder sonstigen Ausbildungsvertrags. Der gesetzliche Vertreter des Kindes kann das durch den Vertrag begründete Rechtsverhältnis aus wichtigen Gründen vorzeitig lösen.

mündig ist man übrigens ab dem 15 lebensjahr, bzw ab dem 14. geburtstag.
"sachen zur freien Verfügung" sind insbesondere taschengeld.
durch 29€ werden die lebensbedürfnisse auch sicherlich nicht gefährdet.

wenn ich du wäre, würde ich mich auf jeden fall an eine rechtskundige stelle wenden. also konsumentenschutz, oder einen anwalt. das erste beratungsgespräch ist jedenfalls kostenlos. alternativ kannst du auch zu einem gerichtstag bei gericht vorbei schaun. das ist ebenfalls kostenlos, soweit ich weiss.
Bearbeitet von ><))))°> am 01.05.2008, 02:42

Crazyjoe

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Stimmt, an den Taschengeldparagraphen hab ich momentan gar nicht gedacht. Ging ja immerhin ursprünglich um 29 Euro, müsste also greifen. Die Frage ist ja auch ob zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Passus über voll geschäftsfähige Personen bereits in den AGB war. In jedem Fall ist ignorieren der Mahnung der falsche Weg.

><))))°>

Idle ...
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übrigens wird wahrscheinlich deutsches recht zur anwendung kommen (gem Art. 3 EV-Ü). deshalb kannst du die paragraphen des abgb auch schon wieder vergessen :)

Zitat
Artikel 3 Freie Rechtswahl

(1) Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Die Rechtswahl muß ausdrücklich sein oder sich mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrages oder aus den Umständen des Falles ergeben. Die Parteien können die Rechtswahl für ihren ganzen Vertrag oder nur für einen Teil desselben treffen.

ich nehme mal an dass in den agb deutsches recht "vereinbart" wurde.

die sollten sich damit auskennen:
http://www.europakonsument.at/Europ...akt&lang=DE

kai1972

Bloody Newbie
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Ich drüße die Community,

hab mich extra registriert um euch meine Information mitzuteilen.

Wir hatten genau dieses Problem, wie es geschildert wurde!

Habe gerade bei dem Inkassounternehmen angerufen, mein Aktenzeichen angegeben und die erste Frage war: Wann ist ihre Tochter geboren!

;-) Sie war auch erst 16! Nachdem geprüft wurde, ob sie Fotos hochgeladen hat (hat sie zum Glück nicht), hat mir die nette Dame mitgeteilt, sie würde den Mandanten benachrichtigen und der Fall wäre hiermit vom Tisch!!! :D

Puh, hatte mir schon alles zurecht gelegt, Verbraucherschutz, Anwalt, Rechtsschutzversicherung...

Also dadi.... ruf schnell dort an!!!

Gruß Kai
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