Fragen zu privaten Mietverträgen.
aNtraXx 21.06.2010 - 20:49 3075 10
aNtraXx
trailer park king
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Hallo Leute,
habe jetzt schon eine Weile gegooglt und keine eindeutigen Antworten (oder besser Gegsetzestexte) zu meinen Fragen gefunden.
Und zwar möchte ich gerne einen Mietvertrag unterzeichnen.
Es geht jetzt darum wie das nach aktueller Rechtslage geregelt wird mit dem Auszug aus der Wohnung. Ist der Vormieter oder der Vermieter dazu verpflichtet die Wohnung neu auszumalen? Ist es nach aktueller Gesetzeslage überhaupt möglich, dass der Vermieter diese Aufgabe an den Mietenden überträgt (Ausmalen/Risse entfernen).
Bei Wohnungen, die über Genossenschaften bezogen wurden, ist es ja so, dass die Wohnung in den Urzustand gebracht werden muss.
Allerdings hört man immer wieder, dass bei privaten Vermietern der Vermieter dafür zuständig ist.
Selbiges ist die Frage nach der Instandhaltung. Im Konkreten geht es um einen tropfenden wasserhahn und ein defektes Gefrierfach im Kühlschrank.
Ist der Vormieter oder der Vermieter für die Reparaturen verantwortlich?
Momentan ist es nämlich so, dass der aktuelle Mieter (bis Ende Juli) unterschrieben hat, dass er für die Instandhaltung aufkommt und die Wohung gesäubert und ausgemalt übergibt. Dieser weigert sich jedoch und verweist mich, aufgrund einer angeblich neuen Gesetzeslage, auf den Vermieter. Der Vermieter jedoch verweist mich auf den (Ex-)mieter.
Weis von euch jemand dazu näheres, oder hat gar eine Quelle?
tia
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watercool
BYOB
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Wichtig ist zuerst mal ob das Mietrechtsgesetz gilt oder nicht, das ist oft gar nicht so einfach herauszufinden.. (nachträglicher Dachgeschossausbau mit vormals weniger als 3 Mietern etc.. keine Ahnung tausend blödsinn etc..). Zum Gefrierfach: wurde das Teil mitvermietet muss der Vermieter aufkommen, steht es nicht im Mietvertrag muss keiner irgendwas tun, dann ist es einfach hin private meinung: ich würde NIEMALS eine Wohnung nehmen wo nicht das MRG gilt, ausser der Mietvertrag ist 200 Seiten dick und regelt jeden kleinsten Dreck, sonst hast du nur Probleme. Wenn der Vermieter jetzt schon zu blöd ist das zu regeln kannst du dir ausmalen was passiert wenn es mal wirklich ein Problem gibt. Finger weg!
Bearbeitet von watercool am 21.06.2010, 21:00
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aNtraXx
trailer park king
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Wichtig ist zuerst mal ob das Mietrechtsgesetz gilt oder nicht, das ist oft gar nicht so einfach herauszufinden.. (nachträglicher Dachgeschossausbau mit vormals weniger als 3 Mietern etc.. keine Ahnung tausend blödsinn etc..).
Zum Gefrierfach: wurde das Teil mitvermietet muss der Vermieter aufkommen, steht es nicht im Mietvertrag muss keiner irgendwas tun, dann ist es einfach hin Es handlet sich um einen Dachgeschoss-Ausbau. Wie finde ich am besten raus ob das Mietrechtgesetz gilt? Ok, die Küche steht im Mietvertrag.
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watercool
BYOB
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Ich weiss es ehrlich gesagt nicht, wende dich an irgendeine Beratungsstelle und verlasse dich nicht auf halb schwindelige Aussagen (zB von mir). Ich wollte mir mal eine DG Wohnung mieten und bin draufgekommen das das MRG nicht gilt weil (jetzt nur ungefähr, ich habs nicht mehr im Kopf) das Haus nach 1960 umgebaut wurde und davor nur 3 Mieter drin waren usw.. deswegen kein MRG + noch tausend Ausnahmen. Küche im Mietvertrag = Vermieter muss Instandhalten, du zahlst ja Miete dafür (ausser es steht anders im Mietvertrag nehm ich an.. MRG? ? ) siehe mein obiges edit.
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AbSailer
boo hoo wendy
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Ist der Vormieter oder der Vermieter dazu verpflichtet die Wohnung neu auszumalen? würde mich auch intressieren
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Anima
OC Addicted
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naja du könntest dir das MRG selbst durchlesen (zumindest reinlesen): http://www.jusline.at/Mietrechtsgesetz_%28MRG%29.htmlwas glaub ich für dich wichtig is: (4) Die §§ 14, 16b, 29 bis 36, 45, 46 und 49, nicht jedoch die übrigen Bestimmungen des I. und II. Hauptstückes, gelten für [...] 2. Mietgegenstände, die durch den Ausbau eines Dachbodens oder einen Aufbau auf Grund einer nach dem 31. Dezember 2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden sind, sowie unausgebaute Dachbodenräumlichkeiten, die mit der Abrede vermietet werden, dass – wenn auch zum Teil oder zur Gänze durch den Hauptmieter – entweder in ihnen oder in einem an ihrer Stelle durchgeführten Aufbau eine Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit errichtet werde, [...]
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e-Lummi-N@tor
NewsposterProvocateur D`Automobile
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wurde nicht das Ausmalen auch bei Genossenschaften rausgenommen? edith sagt: Ob Sie Ihre Wohnung beim Auszug ausmalen müssen, hängt davon ab, ob es sich bei Ihrem Vermieter um einen privaten Vermieter (der Vermieter vermietet nicht mehr als 5 Wohnungen) oder um einen gewerblichen Vermieter (vermietet mehr als 5 Wohnungen) handelt. Zusätzlich sind die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag zu beachten.
Privater Vermieter Haben Sie Ihre Wohnung bei einem privaten Vermieter gemietet und im Mietvertrag die Vereinbarung getroffen, dass bei Auszug die Wohnung ausgemalt werden muss, dann sind Sie verpflichtet dies zu tun. Fehlt eine solche Vereinbarung im Mietvertrag, können Sie die Wohnung in dem Zustand zurückstellen, wie Sie sie übernommen haben. Eine normale Abnützung darf dabei eingerechnet werden. Sie müssen die Wohnung also nicht ausmalen, wenn Sie an der Wandoberfläche nichts verändert haben (z.B. andere Wandfarbe, Tapeten, Fliesen, etc.) und diese auch keine überdurchschnittliche Abnützung oder Beschädigungen aufweist.
Gewerblicher Vermieter Haben Sie Ihre Wohnung bei einem gewerblichen Vermieter gemietet, sind Sie nur verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurückzustellen, wie Sie von Ihnen übernommen wurde.
Ist im Mietvertrag eine Klausel, die das Ausmalen vorschreibt, so ist diese laut OGH-Urteil rechtswidrig. Sie müssen die Wohnung nicht ausmalen, wenn die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert wurde oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist.
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aNtraXx
trailer park king
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Vielen Dank für eure antworten. Werde mich diesbezüglich (Dachausbau) noch näher informieren müssen.
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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ehrlich gesagt sind "übliche abnützungen" vom vermieter zu begleichen. der muss es aber nicht machen wenn es dich ned stört.
Du hast mitn alten Mieter ja 0 zu tun.
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bsox
Schwarze Socke
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DKCH
...
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beratung gibt's bei der arbeiterkammer auch...
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