Frage zu Wohnung ausmalen/Kosten
Krabbenkoenig 16.09.2008 - 10:31 19271 33
CROWLER
Powerbunny
|
is e wurscht der § ist ungültig hab bis gerade eben noch nie davon gehört, ein derartiger § würde das mrg ad absurdum führen das kommt aus dem deutschen recht (laut google) - in aut ist aber österreichisches mrg anzuwenden (bei wohnungen vor 1945) und eingeschränktes mrg bei wohnungen nach 1945 durch eben dieses mrg kann ein vermieter eben nicht in den vertrag reinschreiben was ihm gefällt für die instandhaltung der wohnung (bausubstanz) ist der vermieter zuständig (§3mrg ff)
ergo : renovierungspauschale ... lachhaft
|
Krabbenkoenig
Managing the unmanageable
|
Du hast aber schon gesehen, dass ich in Bonn wohne?
|
CROWLER
Powerbunny
|
*hust* nein das verändert die rechtslage natürlich - und ich ziehe hiermit alles was ich vorher gepostet habe zurück hab mir da bisl was dazu gerade durchgelesen offensichtlich kann man in de eine renovierungspauschale festlegen (ganz schön dämlich imho) obwohl ich (beim überfliegen) auch fälle gefunden habe, bei denen das gericht eine derartige pauschale verneint hat wie auch immer; ob du jetzt ausmalen musst oder nicht - kA ein kübel dispensionsfarbe kostet rund 20 euro und reicht für rund 30 m^2
|
hynk
Super Moderatorlike totally ambivalent
|
grüße
hab nichts neueres gefunden, also frag ich mal hier. wie stehts um den zustand in dem ich meine wohnung verlassen muss seit der mietrechtsänderung von 2009? hat vielleicht jemand einen link bzw. kennt sich mit dem mietrecht aus. beim durchackern der üblichen quellen hab ich nicht wirklich was gefunden. soweit mir bekannt muss man aber mittlerweile nichtmehr ausmalen und noch ein paar andere dinge haben sich geändert.
|