thachriz
in between
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Ich werde im August 1 Monat für eine Firma arbeiten unter freiem Dienstvertrag. Hab jetzt mal nachgelesen aber bin mir nicht 100% sicher und es interessiert mich grade - wenn ich dort angenommen 1000 euro verdiene und sonst das ganze Jahr keine Einkünfte habe, muss ich ausser den "13,85% an Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen" noch etwas abziehen bzw an Steuer etwas abgeben? edit: noch was, wie ist xxx € Brutte exkl. MWst. zu verstehen? also bezogen auf die Mehrwertsteuer - ich glaub man merkt ich hab noch nicht alzuviel gearbeitet bzw damit zu tun gehabt
Bearbeitet von thachriz am 22.07.2006, 22:02
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TB1400
OC Addicted
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ja kannst dich schon freuen, darfst eine menge an lohnsteuer zurück zahlen. für das finanzamt ist ein freier dienstnehmer nichts anderes als ein selbstständiger.
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XXXprod
I'm gonna be made!
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nein nur wennst aufs jahr gerechnet über 12000€ verdienst musst lohnsteuer im nachhinein bezahlen soweit ich weiß.
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thachriz
in between
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Grundsätzlich müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Ergeht keine Aufforderung ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, und zwar Wenn in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (zB aus einem Dienst- oder Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 Euro enthalten sind und ihr gesamtes Einkommen 10.900 Euro pro Jahr übersteigt. Wenn in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind und Ihr Einkommen mehr als 10.000 Euro pro Jahr beträgt.
das hab ich gefunden - also denk nicht dass ich was zahlen muss an steuer. das mit der mehrwertsteuer beim gehalt versteh ich halt nicht ganz
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gm1979
Addicted
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bist du schüler/student? arbeitest du sonst auch? etc..
ich kann dir eines raten wenn du schüler/student bist und nur in den ferien arbeitest (dh jetzt in den ferien und sonst nicht) schreib deinem arbeitgeber einfach eine rechnung (ganz wichtig OHNE MWST bzw UST), formlos, "für die von mir erbrachten leistungen stelle ich folgenden betrag in rechnung....."
dann wirst du keine probleme haben und kannst auch weiterhin so sozialversichert bleiben wie du bist (bei den eltern oder selbst), wenn es sich nur um einen schüler/studentenjob handelt interessiert es hier keinen.
du kannst aber für diese zeit keinen jahresausgleich machen, aber ev. etwas mehr geld für dich rausschlagen, da dein AG (arbeitgeber) keine lohnnebenkosten für dich hat. und daher könntest du deinen stundensatz höher ansetzen als ein angestellter
alles andere läuft für das finanzamt unter junger selbstständiger oder unter einem gewerbe (frei oder reglementiert). dann heisst es bei mehr als 22.000€ jahresumsatz (bis dahin ist man kleinunternehmer) 20% UST verrechnen und die an das finanzamt abführen, bei einkommen unter 22.000€ brauchst keine UST verrechnen, darfst aber auch keine absetzen, dann sozialvesicherung an die SVA zahlen(~25% des Einkommens), und dann nochmals EST (einkommensteuer) an das finanzamt, wobei hier 10.000€ steuerfrei sind und dann gestaffelt (näheres siehe bmf.gv.at)
Bearbeitet von gm1979 am 22.07.2006, 22:41
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thachriz
in between
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bist du schüler/student? arbeitest du sonst auch? etc..
ich kann dir eines raten wenn du schüler/student bist und nur in den ferien arbeitest (dh jetzt in den ferien und sonst nicht) schreib deinem arbeitgeber einfach eine rechnung (ganz wichtig OHNE MWST bzw UST), formlos, "für die von mir erbrachten leistungen stelle ich folgenden betrag in rechnung....."
dann wirst du keine probleme haben und kannst auch weiterhin so sozialversichert bleiben wie du bist (bei den eltern oder selbst), wenn es sich nur um einen schüler/studentenjob handelt interessiert es hier keinen.
du kannst aber für diese zeit keinen jahresausgleich machen, aber ev. etwas mehr geld für dich rausschlagen, da dein AG (arbeitgeber) keine lohnnebenkosten für dich hat. und daher könntest du deinen stundensatz höher ansetzen als ein angestellter
alles andere läuft für das finanzamt unter junger selbstständiger oder unter einem gewerbe (frei oder reglementiert). dann heisst es bei mehr als 22.000€ jahresumsatz (bis dahin ist man kleinunternehmer) 20% UST verrechnen und die an das finanzamt abführen, bei einkommen unter 22.000€ brauchst keine UST verrechnen, darfst aber auch keine absetzen, dann sozialvesicherung an die SVA zahlen(~25% des Einkommens), und dann nochmals EST (einkommensteuer) an das finanzamt, wobei hier 10.000€ steuerfrei sind und dann gestaffelt (näheres siehe bmf.gv.at) Erstmal danke für die ausführliche Antwort! Ja bin Student - hab von der Firma einen Dienstvertrag geschickt bekommen den ich eben unterschrieben mitnehmen soll. Da steht mein Verdienst schon drinnen usw. Das heißt mein "Gehalt" abzüglich der 13,xx % schreib ich dann in eine Honorarnote am Ende ohne MWst und fertig bzw sonst muss ich nichts mehr machen? Ist das auch der Grund dafür dass dort steht xxx€ exkl. MWst.?
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gm1979
Addicted
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ja in diesem fall hast du einen dienstvertrag bei welchem du 13,xx% abzüge hast, ich kann nur nicht verstehen warum es SV abzüge sein sollen, normalerweise sind es EST abzüge (EST ist die lohnsteuer des selbstständigen), und man versichert sich selbst zb. bei der GKK.
ich würde den arbeitgeber darauf ansprechen ob du nicht auf honorarbasis arbeiten kannst, und dann könntest du die 13,xx% natürlich mit verrechnen und du hättest die "bar für dich"
Bearbeitet von gm1979 am 22.07.2006, 23:09
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thachriz
in between
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naja mein honorar war im vorhinein ausgemacht, 800€ und wenn alles "passt" 200 euro bonus zusätzlich. dh es würde sich nichts ändern bezüglich der versicherungsabgaben, weil ichs ja dann erst wieder abziehen muss oder?
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gm1979
Addicted
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ok nochmals, du BIST ja derzeit versichert oder? (als student meist bei den eltern oder selbst bei der GKK) also warum willst du freiwillig "nochmals" SV zahlen?
also wenn du den dienstvertrag machst bekommst du "höchstwarscheinlich" 1.000,-euro -13,85% also 861,50euro, wenn du honorarbasis verrechnest bekommst 1000,-euro
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samuel
.:: unnahbar ::.
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schau mal auf die infoseiten der OEH. da gibt es recht viel brauchbare infos dazu.
steuerpflichtig wirst du ab einer summe von 10 000 euro im jahr. ich hab jetzt aber nicht alle details im kopf zwecks 13. und 14. monatsgehalt.
hth samuel
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samuel
.:: unnahbar ::.
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-sry-
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thachriz
in between
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ok nochmals, du BIST ja derzeit versichert oder? (als student meist bei den eltern oder selbst bei der GKK) also warum willst du freiwillig "nochmals" SV zahlen?
also wenn du den dienstvertrag machst bekommst du "höchstwarscheinlich" 1.000,-euro -13,85% also 861,50euro, wenn du honorarbasis verrechnest bekommst 1000,-euro okay das klingt ja ganz einleuchtend aber Ausnahmen der Pflichtversicherung:
Personen, die bereits auf Grund dieser Tätigkeit gemäß § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 bzw. § 3 Abs 3 GSVG oder gemäß § 2 Abs 1 und 2 FSVG versichert sind oder sofern es sich um eine Nebentätigkeit im Sinne des § 19 Abs 1 Z 1 lit F B-KUVG handelt oder sofern diese Personen eine freiberufliche Tätigkeit, die die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Vertretung (Kammer) begründet, ausüben fall ich da als student/mit eltern mitversichert hinein oder trifft das auf "Honorarbasis" dann nicht mehr zu oder steh ich komplett auf der leitung?
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jives
And the science gets done
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Grundsätzlich müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Ergeht keine Aufforderung ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, und zwar Wenn in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (zB aus einem Dienst- oder Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 Euro enthalten sind und ihr gesamtes Einkommen 10.900 Euro pro Jahr übersteigt. Wenn in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind und Ihr Einkommen mehr als 10.000 Euro pro Jahr beträgt.
das hab ich gefunden - also denk nicht dass ich was zahlen muss an steuer. das mit der mehrwertsteuer beim gehalt versteh ich halt nicht ganz Quelle bitte. Tia
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xdfk
pädagogisch wertvoll
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ich arbeite lange schon als freier dienstnehmer neben dem studium. die lage ist wie folgend: sofern du irgendwo mitversichert bist musst du innerhalb 2 wochen mitteilen wenn du über der gerinfügigkeitsgrenze monatliches einkommen hast. das bedeutet wenn du fuer ein monat mehr als 33x eur bekommst musst du die mitversicherung abmelden und dein dienstgeber muss dich bei der GKK anmelden.
honorarnoten schreibst du immer über die volle summe, ausgezahlt wird dir aber nur brutto - 13,85%.
das was ich jetzt geschrieben habe gilt fuer freie dienstverträge, nicht werkverträge(da muss man soweit ich weiß sich selbst versichern)
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thachriz
in between
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ich arbeite lange schon als freier dienstnehmer neben dem studium. die lage ist wie folgend: sofern du irgendwo mitversichert bist musst du innerhalb 2 wochen mitteilen wenn du über der gerinfügigkeitsgrenze monatliches einkommen hast. das bedeutet wenn du fuer ein monat mehr als 33x eur bekommst musst du die mitversicherung abmelden und dein dienstgeber muss dich bei der GKK anmelden.
honorarnoten schreibst du immer über die volle summe, ausgezahlt wird dir aber nur brutto - 13,85%.
das was ich jetzt geschrieben habe gilt fuer freie dienstverträge, nicht werkverträge(da muss man soweit ich weiß sich selbst versichern) Quelle: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgeri...5776/_start.htmokay, das heißt ums versichern komm ich nicht "rum"... aber auch bissl zach wegen einem monat mitversicherung abmelden und dann wieder anmelden aber danke auf alle fälle!
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