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Frage zu Aufschiebung des Wehrdienstes

d3ft0n3 03.01.2007 - 22:56 1761 11
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d3ft0n3

grinder
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folgende situation:
ich besuche im moment den maturajahrgang einer htl und laut plan komme ich september/oktober in den genuss des wehrdienstes. nun ist jedoch nach ende des wehrdienstes und semesterbeginn an der fh meiner wahl eine zeitspanne von einem halben jahr in dem ich mich höchstwahrscheinlich mit irgend einem "idiotenhockn" über wasser halten kann, da meine eltern mich (berechtigterweise) bestimmt nicht mehr durchzahlen.
nun hab ich von meinem vater den vorschlag bekommen, den wehrdienst aufgrund des studiums verschieben zu lassen, sprich ich beginne "gemütlich" im herbst gleich zu studieren, nach ende wehrdienst und im anschluss einen hoffentlich halbwegs vernünftigen job.
ein weiterer (eher unwahrscheinlicher) punkt ist die eventuelle einführung eines berufsheeres in der zwischenzeit, sprich ich könnte mit viiiiiel glück komplett um den wehrdienst herumkommen (nicht, dass das mein primäres ziel wäre, ich habe ansich kein problem mit dem wehrdienst)

nun meine eigentlichen fragen:
ist das wirklich ohne probleme möglich?
wenn ja, was haltet ihr davon?

Smut

takeover & ether
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ich dachte das wär mitlerweile - seit reform - nicht mehr möglich?

ansonsten -> anspruch auf kinderbeihilfe hast ja AFAIK in dem zeitraum zwischen "nach bundesheer" und studienbeginn. ich werde es zumindest bald erfahren, da ich am 9ten abrüste :D
finanziell könnte dir das schon mal ne gute grundlage schaffen.

t3mp

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Das ging früher, aber Aufschiebung ist jetzt nur noch sehr schwer möglich - afaik noch bei Auslandsstudium oder wenn du zuhause nachweisbar unabkömmlich bist (--> Bauernhof).

Ja, Anspruch auf Kinderbeihilfe hast du, bzw. wenn du fleißig Ferialjobs zwischen den HTL-Jahrgängen gemacht hast, sogar Anspruch auf Arbeitslose.

master blue

Mr. Anderson
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ich bin mir fast sicher das es nicht möglich ist. studium als aufschiebegrund geht scho lang nicht mehr.

Cobase

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Meld dich für EF. Da kannst dann früher einrücken und es ist keine Lücke mehr zwischen Dienstende und FH-Beginn.

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Cobase
Meld dich für EF. Da kannst dann früher einrücken und es ist keine Lücke mehr zwischen Dienstende und FH-Beginn.

dafür wirst dort aufs ärgste gfickt. siehe bundesheer erlebnisse thread.
aber wer sichs drauf steht kann dort natürlich gerne hin, als lösung eigentlich perfekt, weil die kohle stimmt auch halbwechs.

Camper

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Also in meiner Altmannschaft war einer, der sein Informatikstudium abgeschlossen hatte...aber soweit es mir bekannt ist, ist es nahezu unmöglich den dienst bei dem "Verein" aufzuschieben

Ps: @ Smut ich rüste auch am 9. ab! [PzTS] AAAAAABRÜSTEEEEEEEN

fatmike182

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Zitat von KaKaRoTT
Also in meiner Altmannschaft war einer, der sein Informatikstudium abgeschlossen hatte...aber soweit es mir bekannt ist, ist es nahezu unmöglich den dienst bei dem "Verein" aufzuschieben

Ps: @ Smut ich rüste auch am 9. ab! [PzTS] AAAAAABRÜSTEEEEEEEN

der hat das noch vor der Reform aufschieben können.
Zzt aber nichtmehr möglich.

Außer, wenn er schon auf einer FH wäre (was aber nicht der Fall ist; aber afaik nehmens die FHler ungerne aus der FH raus)

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von fatmike182
der hat das noch vor der Reform aufschieben können.
Zzt aber nichtmehr möglich.

Außer, wenn er schon auf einer FH wäre (was aber nicht der Fall ist; aber afaik nehmens die FHler ungerne aus der FH raus)

ist auch bei der uni so. ein guter freund war nicht gesund bei der musterung und den habens dann nach seiner operation wieder zur nachmusterung kommen lassen. mittlerweile studiert er aber -> einrücken nach der uni.
wieviele toleranzsemester du hast bevor sie dich rausreißen ist natürlich auch eine gute frage, viele nicht, wenn überhaupt.

DKCH

...
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Zitat von Smut
ich dachte das wär mitlerweile - seit reform - nicht mehr möglich?

ansonsten -> anspruch auf kinderbeihilfe hast ja AFAIK in dem zeitraum zwischen "nach bundesheer" und studienbeginn. ich werde es zumindest bald erfahren, da ich am 9ten abrüste :D
finanziell könnte dir das schon mal ne gute grundlage schaffen.

anspruch auf kinderbeihilfe hast imho aber auch während dem studium, nicht nur bis studienbeginn ;)

und des heisst immer noch STELLUNG und ned musterung ihr beutepiefke :p

d3ft0n3

grinder
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dass ich während dem studium anspruch auf kinderbeihilfe habe, wusste ich, ist aber gut zu wissen, dass dies auch auf den zeitraum zwischen heer und studium zutrifft...
naja, trotzdem schade, dass das nicht mehr so ohne weiters funktioniert, heißts halt doch ein halbes jahr deppenarbeit machen, man will ja immerhin doch leben ;)

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von d3ft0n3
dass ich während dem studium anspruch auf kinderbeihilfe habe, wusste ich, ist aber gut zu wissen, dass dies auch auf den zeitraum zwischen heer und studium zutrifft...
naja, trotzdem schade, dass das nicht mehr so ohne weiters funktioniert, heißts halt doch ein halbes jahr deppenarbeit machen, man will ja immerhin doch leben ;)

kinderbeihilfe bis 27j, wobei du in einem jahr (=2 semester) 8 semesterwochenstunden an prüfungen erfolgreich ablegen musst. (aber keine panik, wer in 2 semester keine 8 stunden schafft, sollte sich sowieso überlegen ob studieren das richtige ist....)
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