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Frage bzgl. Vertragsverbindlichkeit bei Onlinebestellungen!

aNtraXx 22.07.2008 - 19:19 620 5
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aNtraXx

trailer park king
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Hallo Leute!

Da hier sehr viele bereits mehrfach per Internet Waren bestellt haben, hätte ich hier eine Frage.

Und zwar, wenn man online was bestellt, die Bestellung aber dann nicht bezahlt und demnach auch keine Ware bekommt, dann ist die Bestellung ansich ja kein verbindlicher Vertrag.

Jetzt schreibt aber Wunschshop.de folgendes:
http://www.wunschshop.de/532052962d0b27e1f/index.html

Ist das überhaupt rechtens? Kann sowas gesetzlich überhaupt greifen? Denn wenn ich bisher wo bestellt habe, jedoch ein besseres Angebot gefunden habe und dann eben dort bestellt habe, dann war das nie ein Problem.

Wie beispielsweise Altenate schreibt, ist es afaik doch die gängige Methode:
http://www.alternate.at/html/includ...gb&js=popup

tia, Bernhard

heiniheini

Big d00d
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Wie, wann, wodurch der vertrag zustandekommt steht in den agb, der gesetzgeber sieht hier keine eigene regelung vor.
Du bist meiner Meinung nach zur Zahlung verpflichtet.
Bearbeitet von heiniheini am 22.07.2008, 21:43

lalaker

TBS forever
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Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung zustande.

Nicht verwechseln mit Bezahlung, Lieferung etc.

Wenn du bestellst, und der Händler die Bestellung bestätigt ist damit im Grunde der Vertrag zustande gekommen, weil beide Parteien ihren Willen für diesen Vertrag kundgetan haben.

Hokum

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Zitat von lalaker
Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung zustande.

Nicht verwechseln mit Bezahlung, Lieferung etc.

Wenn du bestellst, und der Händler die Bestellung bestätigt ist damit im Grunde der Vertrag zustande gekommen, weil beide Parteien ihren Willen für diesen Vertrag kundgetan haben.


seh ich auch so. allerdings hast du in Ö bei fernabsatzverträgen schon mal 1 woche rücktrittsrecht, und 2tens wird dir kein verkäufer einen strick draus drehen wenn du auch nach dieser frist (und vor der lieferung) zurücktrittst, weil du bekanntlich eine woche (in D 2 wochen) nach empfang der ware rückgaberecht hast, und er sich somit den aufwand der rücksendung erspart wenns dir sowieso nicht gefällt.


einfach nicht bezahlen ist so oder so nicht ok.
Bearbeitet von Hokum am 22.07.2008, 21:55

daisho

SHODAN
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Ja, wenn man einfach nicht einzahlt bleibt man schuldig. Kenne die aktuelle Form des Fernabsatz-Gesetzes nicht, aber ev. kann dir der Händler die Versandkosten aufbrummen wenn du es einfach wieder zurück schickst.

Weiters zum Topic: Du vergleichst hier ein deutsches mit einem österreichischen Shop, da stimmt schon mal was hinten und vorne nicht.
Für mich hören sich die beiden Passagen aber ganz "normal" an.

Grundsätzlich ist es so dass wenn du dein Gebot abgibst (= Bestellung tätigen) und der Händler sagt "ok" (= Angebot annehmen) ist das ein gültiger Kaufvertrag. Ob dir der Händler jetzt noch eine Bestätigung zusenden muss (in Österreich) weiß ich jetzt auch nicht auswendig.

Generell kann in den AGB halt viel stehen und muss nicht immer stimmen, also die Frage ist berechtigt. Aber wenn man geglaubt hat ein Kaufvertrag kommt erst zustande wenn man SELBST die Schuld begleicht (= bezahlt) ... nene ;)

Das man oft noch nach Bestellbestätigung stornieren kann usw. ist meist reine Kulanz vom Händler, weil es halt "Standard"/üblich ist bei uns.

CPU3000

Big d00d
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Kaufvertrag ist klarerweise zustande gekommen - mach einfach vom Rücktrittsrecht gebrauch (in den AGB steht ja eh zwei Wochen).

Einfach eine E-Mail schreiben, in der du erklärst, dass du vom Rücktrittsrecht gebrauch machst - erspart sich der Händler das weg schicken, und du dir das zurück schicken.
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