frage bezüglich vignette
mr.pfanner 24.02.2004 - 19:48 1504 9
mr.pfanner
Big d00d
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also ich hab mir letzte woche eine jahres vignette gekauft und natürlich aufgeklebt zwei tage später ist mir das auto eingegangen.
jetzt meine farge besteht irgendeine legale möglichkeit dass ich mir keine neue vignette kaufen muss. den abschnitt von der vignette und die rechnung hab ihc noch... wisst ihr da was...
Bearbeitet von mr.pfanner am 24.02.2004, 19:51
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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die bekommst du glaub ich nicht runter ohne sie zu entwerten -> ich glaub du hast Pech ghabt
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mr.pfanner
Big d00d
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bei windschutzscheiben tausch bekommt man ja auch eine neue...
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max
Here to stay
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also ich weis wenn man die windschutzscheibe kaputt hat muss man nur mit der vignette auf dem glas und dem abschnitt eine neue anfordern. genaueres weis ich auch nicht, nur dass du schon eine neue kriegst.
mfg max
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vEspertine
offline..
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bei windschutzscheiben tausch bekommt man ja auch eine neue... ja, so kenn ichs auch (zumindest von den grösseren händlern in graz.. ka, ob das "besonderer" service ist, oder standard..)
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mr.pfanner
Big d00d
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hab heute schon beim öamtc angerufen aber nach 40min in der warte schleife hab ich dann drauf gepisst... vielleicht schlag ich die scheibe ein und...
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Sir_Gunslinger
Bloody Newbie
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geht auch beim ARBÖ oder ÖAMTC -> wennst mitgliedschaft hast sogar gratis!
Einfach Teil von Vignette und Abschnitt mitnehmen -> und schon haste ne neue Vignette!
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mr.pfanner
Big d00d
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muss ich denen nciht irgendwas vorweisen das das auto nie wieder verwendet wird...
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max
Here to stay
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laut vignetten hompage:
Handhabungsfehler:
Bei Handhabungsfehlern (Verkleben, versehentliche Entwertung der Vignette), sofern ein Fahrzeugwechsel bzw. eine Manipulation der Vignette ausgeschlossen werden kann, gibt der Kundendienst der ÖSAG (ganzjährig), sowie die Touringclubs ARBÖ und ÖAMTC und die Mautstellen der ÖSAG (bis Ende März eines Jahres) eine Ersatzvignette aus. Diese Regelung gilt für alle Jahresvignetten.
Nachstehende Unterlagen (Nachweise) sind erforderlich:
1. Stellungnahme; Beschreibung wie es zur Ungültigkeit der Vignette kam 2. Zulassung des Fahrzeuges in Kopie 3. Vignette und unterer Abschnitt (Trägerfolie) im Original 4. Kaufnachweis der Vignette (Rechnung)
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Prüfung durch den Kundendienst wird Ihnen die Ersatzvignette mittels Einschreiber, per Post innerhalb von 1 Woche zugesandt.
das: "sofern ein Fahrzeugwechsel bzw. eine Manipulation der Vignette ausgeschlossen werden kann" kommt mir allerdings komisch vor.
mfg max
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Sir_Gunslinger
Bloody Newbie
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Hab schon mal ne neue Vignette beim ARBÖ abgeholt (windschutzscheibe im Eimer ) aber ne Rechnung von der Vignette hab ich nicht gebraucht... Abschnitt - Vignette bzw. vielleicht noch zulassungsschein sollten reichen! Die füllen dann so nen Zettel aus und schwubs -> haste die neue Vignette in der Hand - also bei mir wars auf jeden Fall so, dass ich die neue gleich mitnehmen hab können....
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