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Frage an die (selbstständigen) Programmierer

Jazzman 29.01.2007 - 11:11 1384 18
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Jazzman

lurker
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wenn ihr für jemanden ein programm schreibt und es wird gekauft, hat er dann irgend einen anspruch auch den code dahinter zu sehen bzw. diesen zu bekommen? rein ausm bauch heraus würd ich mal natürlich sagen nein, weil wenn ich mir ein spiel oder SW kauf, bekomm ich ja auch keinen code. oder machts einen unterschied wenn das halt eine spezielle SW für einen einzelnen kunden ist? wenn dieser den code haben will für evtl. erweiterungen durch dritte, kann man das wieder gesondert verkaufen?

wird das alles normalerweise vertraglich geregelt? genauso wie zb. bugfixing und wartung nach der abnahme? was ist da der gängige usus? was passiert wenn das nicht vertraglich festgehalten wurde?


mich betriffts zwar nicht persönlich, aber evtl. einen freund bzw. isses auch einfach interesse.

tia

semteX

Risen from the banned
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ja, es wird schon im pflichtenheft geregelt, was alles bei der auslieferung zu übergeben ist. Und da das von beiden unterschrieben wird bist vertraglich gebunden.

kleiner tipp: nur weil da drin steht, dass der sourcecode dabei sein muss, muss er noch lang ned lesbar sein... also alle kommentare raus, zeilenumbrüche raus, eventuell ncoh "precompiler" drüberrennen lassn...

nur für den fall, dass der source übergeben werden muss, der auftraggeber aber ein koffer ist.

Dreamforcer

New world Order
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ich würd sagen das kommt drauf an was im kaufvertrag steht. imho ists ja dann ein unterschied. ich für mich würds dann so einteilen

nur das fertige programk -> kaufen
code und eventuell prog ->lizenzierung.

semteX

Risen from the banned
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naja i hab das als auftragsarbeit gesehen... kunde geht zur geek - crew und möchte ein programm geschrieben haben, dass am bildschirm immer automatisch die seite 7 mädels der krone anzeigt.

also nix was am massnmarkt rausgeht (zumindest vorerst ned)

geforceraid

Big d00d
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Zitat von semteX
kleiner tipp: nur weil da drin steht, dass der sourcecode dabei sein muss, muss er noch lang ned lesbar sein... also alle kommentare raus, zeilenumbrüche raus, eventuell ncoh "precompiler" drüberrennen lassn...

das ist aber fies...
es gibt aber auch "pretty printer" ;)

H.E.N.K

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Zitat von semteX
kleiner tipp: nur weil da drin steht, dass der sourcecode dabei sein muss, muss er noch lang ned lesbar sein... also alle kommentare raus, zeilenumbrüche raus, eventuell ncoh "precompiler" drüberrennen lassn...

nur für den fall, dass der source übergeben werden muss, der auftraggeber aber ein koffer ist.

Zusätzlich kann man den Code noch ausdrucken wenn nicht explizit im Vertrag steht, dass dieser in elektronischer Form zu übergeben ist.

ica

hmm
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Zitat von Jazzman
wird das alles normalerweise vertraglich geregelt? genauso wie zb. bugfixing und wartung nach der abnahme? was ist da der gängige usus? was passiert wenn das nicht vertraglich festgehalten wurde?

wird normalerweise vertraglich geregelt. bugfixing usw. ist sowieso das wichtigste überhaupt, wenn du das nicht regelst brauchst gar nicht erst anzufangen.

wenn du über werkvertrag zb. etwas machst musst du auch für den erfolg der leistung einstehen -> der auftraggeber kann zb. auch im zweifel bei geringfügigen mängeln den gesamten lohn einbehalten bis alles mangelfrei ist...

Jazzman

lurker
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Zitat von semteX
naja i hab das als auftragsarbeit gesehen... kunde geht zur geek - crew und möchte ein programm geschrieben haben, dass am bildschirm immer automatisch die seite 7 mädels der krone anzeigt.

marktlücke?! :eek:

Zitat

also nix was am massnmarkt rausgeht (zumindest vorerst ned)

jap, so schauts aus

und wenn jetzt so ist, dass vertraglich geregelt wurde, wie das programm auschaun soll und was können soll, aber kein wort von code steht (also auch nicht explizit, dass man keinen code übergeben muss, sondern einfach gar nix)=> gibts auch keinen code?

H.E.N.K

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Zitat von Jazzman
und wenn jetzt so ist, dass vertraglich geregelt wurde, wie das programm auschaun soll und was können soll, aber kein wort von code steht (also auch nicht explizit, dass man keinen code übergeben muss, sondern einfach gar nix)=> gibts auch keinen code?

Dann kann man nur hoffen, dass der AG nicht den längeren "Atem" hat für einen Prozess ;)
Das schreit nämlich förmlich danach.
Ich hoffe Sachen wie Dokumentation / Wartung etc. wurden ausformuliert sonst würde ich mal rasch aufs Geld verzichten und die SW verschenken - sollte der AG nämlich Ahnung haben dann könnte es teuer werden.

semteX

Risen from the banned
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ja... immer gscheiter so was explizit festzuhaltn... sonnst ist das projekt fast fertig, der AG sagt auf einmal "ich möcht den source a, gell?" und es gibt nix schriftliches.. und dann wirds lang zum streiten.

Medice

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bzgl Ausdruck übergeben: da is dann halt die Frage wie wichtig man seine Arbeit ansieht, dafür Materialkosten aufzuwenden ;)

COLOSSUS

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Zitat von H.E.N.K
Zusätzlich kann man den Code noch ausdrucken wenn nicht explizit im Vertrag steht, dass dieser in elektronischer Form zu übergeben ist.


http://ars.userfriendly.org/cartoons/?id=20050717 :D

semteX

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Zitat von Medice
bzgl Ausdruck übergeben: da is dann halt die Frage wie wichtig man seine Arbeit ansieht, dafür Materialkosten aufzuwenden ;)
die aufgabe lautet dem andern möglichst viele hackn machn. also muss der irgend nen coding monkey hinsetzn, der eine seite nach der andern durchn scanner haut, auf OCR drückt, es wieder in a codefile verpackt und dann noch die fehlerausbessert weil leider die quali des ausdrucks ned soo prickelnd war :(

Burschi1620

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anders gefragt:
sollte man den code übergeben müssen, kann man den dann nicht irgendwie schützen dass er vom auftraggeber ohne erlaubnis nicht verwendet/weitergegeben werden darf?

HeuJi

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