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Frage zum Mietvertrag

semteX 16.09.2013 - 19:17 2041 10
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semteX

begehrt die rostschaufel
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Ev kennt sich ja wer mit mietrecht aus, bevor ich zum Mieterverein gehe.

Die Situation: Ich wohne seit 3 Jahren in einem Mehrparteienhaus, welches einem Geschäftsmann gehört und welcher 6 Wohnungen im ersten Stock vermietet (im Erdgeschoss waren ein geschäft und ein Lokal)

Dieser Verkaufte das ganze Gebäude jetzt an einen Immobilienmarkler, welcher eine GmbH gegründet hat. Jetzt sind uns neue mietverträge ins Haus geflattert.

Mein original Mietvertrag lautet "die Miete beträgt 449,10€ und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer für Privatraummieten" und ist unbefristet.

Der neue lautet "Der Hauptmietzins von monatlich 449,10 zuzüglich der gesetzl. Ust dzt. 10%, das sind 494,bla €". Das selbe gilt für alle betriebskosten, wo auch elegant überall 10% Ust (bzw 20% beim heizen) draufgeschlagen wurde. Weiters ist er befristet auf 3 Jahre.

Dazu jetzt folgende fragen: Eigentlich (TM) sollte ja der Mietvertrag seine Gültigkeit beim Verkauf des Gebäudes weiterhin behalten oder? Bin ich durch das Wechseln der Rechtsform des Trägers verpflichtet, die Ust zu zahlen? Oder hat er sich gedacht er setzt mal einen neuen Mietvertrag auf und schaut mal, wer ihn allers unterschreibt?

Da mich der neue Mietvertrag in einigen weiteren Punkten benachteiligt und mir der Vermieter eher den eindruck macht, als ob er auf maximalen profit raus möchte bin ich durchaus gewillt hier Zähne zu zeigen.

flying_teapot

Undiskutant
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ein unbefristeter mietvertrag kann nicht so einfach einseitig geändert werden.

bevor du zu kostenpflichtigen mietervereinen gehst, probiers gleich erst mal mit der arbeiterkammer

ftp.

ccr


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Das mit der Steuer "kann" sein. Wenn der bisherige Eigentümer aber schon 6 Wohnungen vermietet hat, dann müßte er eigentlich auch schon USt.-pflichtig gewesen sein.
Ansonsten darf sich aber am Mietvertrag nichts ändern, da hat der Käufer Pech gehabt wenn die Mietverträge unbefristet sind.

semteX

begehrt die rostschaufel
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der befristete part ist mir relativ egal, ich habe nicht vor, die wohnung ewig zu bewohnen (es fehlt ein raum + balkon oder garten). Ich geb nur ungern meinen mietvertrag auf, wenn ich mir die mieterhöhung sparen könnte.

spannend ist auch, dass die miete des neuen vertrags auf dem ?VPI? von 2012 beruht. ich hab die grobe vermutung, dass hier, sobald die neuen zahlen da sind, auch heuer noch angezogen wird...

ccr


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Zitat von semteX
der befristete part ist mir relativ egal, ich habe nicht vor, die wohnung ewig zu bewohnen (es fehlt ein raum + balkon oder garten). Ich geb nur ungern meinen mietvertrag auf, wenn ich mir die mieterhöhung sparen könnte.

spannend ist auch, dass die miete des neuen vertrags auf dem ?VPI? von 2012 beruht. ich hab die grobe vermutung, dass hier, sobald die neuen zahlen da sind, auch heuer noch angezogen wird...
Wenn der Vertrag aber jetzt befristet ist, solltest Du auch den entsprechenderen Befristungs-Abschlag bekommen!
Wegen VPI - eigentlich ist es egal, welcher VPI die Ausgangslage ist, eine Erhöhung ist erlaubt, sobald der Anstieg kumuliert 5% beträgt. Das kann beim 2012er zwar schon 2014 sein, aber beim 2011er wärest Du beispielsweise jetzt schon drüber.

nitschi

miau!
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Zitat von semteX
Die Situation: Ich wohne seit 3 Jahren in einem Mehrparteienhaus, welches einem Geschäftsmann gehört und welcher 6 Wohnungen im ersten Stock vermietet (im Erdgeschoss waren ein geschäft und ein Lokal)

Dieser Verkaufte das ganze Gebäude jetzt an einen Immobilienmarkler, welcher eine GmbH gegründet hat. Jetzt sind uns neue mietverträge ins Haus geflattert.

Mein original Mietvertrag lautet "die Miete beträgt 449,10€ und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer für Privatraummieten" und ist unbefristet.
* Erstens wäre es wichtig zu wissen um was für ein Haus es sich genau handelt. Je nachdem fällt es dann in den MRG-Vollanwendungsbereich/Teilanwendungsbereich oder eben nicht (Vollausnahme; wobei man die hier wohl ausschließen kann).

* Weiters: die Formulierung in deinem bestehenden Vertrag "die Miete beträgt 449,10€ und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer für Privatraummieten" klingt eigentlich ohne großen Zweifel danach, dass damit auch die Umsatzsteuer gemäß MRG §15 Abs. 2 inkludiert ist und impliziert eigentlich auch, dass der bisherige Vermieter diese auch korrekt verrechnet und abgeführt hat (sag ich jetzt mal, hehe); und wie auch ccr schon sagt, wäre er dazu ohnehin schon verpflichtet gewesen bei 6 Wohnungen. Diese Erhöhung halte ich also für ganz klar nicht berechtigt - müsste man aber (auch auf Basis Vollanwendung/Teilanwendung) im Detail sicherheitshalber prüfen lassen.

* Die Änderung auf befristeten Vertrag kann sowieso nur ein schlechter Scherz sein… WTF? Da würde ich an deiner Stelle sofort dagegen vorgehen. Ein bestehender Mietvertrag kann durch einen Vermieterwechsel selbstverständlich NICHT (einseitig) geändert werden, wäre ja noch "schöner" (und der absolute Traum eines jeden Immobilienspekulanten/-investors). Entweder der Vermieter schiebt sich die Befristung quer in den ****** ODER (falls das eine Alternative für dich wäre) du kannst mit der Befristung wirklich leben und beharrst dann aber auf den 25%igen Befristungsabschlag auf den Hauptmietzins.
Bearbeitet von nitschi am 16.09.2013, 21:20

semteX

begehrt die rostschaufel
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danke für diese sehr detaillierte aufschlüsselung :)

Welche informationen brauchst du genau zum Objekt? Dass der mietvertrag weiterhin seine Gültigkeit behält war mir klar, ich war mir eben mit dem wechsel der rechtsform ned sicher, ob sich die entgelte da zu meinem Nachteil erhöhen dürfen, weil eben eine abgabe fällig wird, die vorher nicht schlagen wurde...

das mit der indexanpassung ist mir klar, wenn im aktuellen vertrag allerdings 2013 als referenz stehen würde, hätt ich sicher bis 2015 ruhe => so klingelt nächstes jahr schon wieder die kasse...

Wie gesagt, der neue Vermieter ist gleichzeitig noch Immo - Markler und versteht sich, wenn ich den PR BS Bingo text richtig übersetzt habe, darauf, das maximale rauszuholen (im 5. nebensatz kam dann mal der mieter vor ;))

Ich finds ne extrem linke tour, dass er jetzt unsern alten vermieter vorschickt (den wir alle miteinander extrem gern mochten), dann mal ohne kommentar neue mietverträge ausfertigt und ihm zum austeilen mitgibt und gleichzeitig ich im mietvertrag a no lesen darf, dass ich a) fürs ausmahlen und b) für die instandhaltung von fenstern, amaturen, abflüssen, türen, ... auf eigene kosten verantwortlich bin - äh ja...

wacht

pewpew
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Zitat von semteX
a) fürs ausmahlen und b) für die instandhaltung von fenstern, amaturen, abflüssen, türen, ... auf eigene kosten verantwortlich bin - äh ja...

Sind solche Klauseln net auch nichtig?
(im Rahmen normaler Abnutzung halt)

nitschi

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Zitat von semteX
danke für diese sehr detaillierte aufschlüsselung :)

Welche informationen brauchst du genau zum Objekt? Dass der mietvertrag weiterhin seine Gültigkeit behält war mir klar, ich war mir eben mit dem wechsel der rechtsform ned sicher, ob sich die entgelte da zu meinem Nachteil erhöhen dürfen, weil eben eine abgabe fällig wird, die vorher nicht schlagen wurde...

das mit der indexanpassung ist mir klar, wenn im aktuellen vertrag allerdings 2013 als referenz stehen würde, hätt ich sicher bis 2015 ruhe => so klingelt nächstes jahr schon wieder die kasse...

Wie gesagt, der neue Vermieter ist gleichzeitig noch Immo - Markler und versteht sich, wenn ich den PR BS Bingo text richtig übersetzt habe, darauf, das maximale rauszuholen (im 5. nebensatz kam dann mal der mieter vor ;))

Ich finds ne extrem linke tour, dass er jetzt unsern alten vermieter vorschickt (den wir alle miteinander extrem gern mochten), dann mal ohne kommentar neue mietverträge ausfertigt und ihm zum austeilen mitgibt und gleichzeitig ich im mietvertrag a no lesen darf, dass ich a) fürs ausmahlen und b) für die instandhaltung von fenstern, amaturen, abflüssen, türen, ... auf eigene kosten verantwortlich bin - äh ja...
Sorry für die späte Antwort, war gestern den ganzen Tag im Ausland, meh…

Wichtig wäre vor allem das Baujahr des Gebäudes (muss nicht genau sein; wenn's z.B. klar ein Altbau/Gründerzeit ist bzw. irgendwas vor ~30er/40er Jahre ist es sowieso de facto Vollanwendung MRG).

Diese "neuen Mietverträge" würd ich ihm ehrlich gesagt einfach mit einem schlichten "F**K OFF!"-Kommentar wieder zurückschicken. Natürlich nicht wortwörtlich ;) aber die haben genau null Relevanz (sag das bitte auch den anderen Mietern im Haus; und wenn's nur mittels eines anonymen Zettels im Stiegenhaus ist).

Ich würd sogar überlegen ihn wegen dieses Schwachsinns beim ÖVI-Verband (sofern er dort als Makler überhaupt ist) oder bei der Kammer fürs Immomakler-Gewerbe zu melden (http://portal.wko.at/wk/startseite_...1&DstID=188). Dass der überhaupt auf die Idee kommt, hier neue Mietverträge auszuteilen/zu verschicken halt ich für völlig absurd… der muss irgendwo ang'rennt sein… oder hofft halt auf das Unwissen mancher Mieter.. was für eine beschissene Aktion :mad:

semteX

begehrt die rostschaufel
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der großteil der restlichen mieter weiß bereits bescheid ;)

wann das gebäude genau gebaut wurde: gute frage. der ausbau auf wohnungen war vor 18 jahren. davor war alle lagerraum

bigjesus

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So, jetzt interessiert mich wie das alles ausgegangen ist?

Bitte um Info, falls noch im Forum aktiv :)
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