Frage zu Makler
BooTes 30.12.2011 - 20:58 1533 10
BooTes
Octocat!
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Ich will seit Mitte Dezember meine Eigentumswohnung (privat) verkaufen und natürlich haben sich schon gut ein Dutzend Makler gemeldet, die mir da gerne "helfen" würden. Heute hat sich mal wieder ein Makler gemeldet, der gemeint hat das er das Objekt auch ohne Vermittlungsauftrag meinerseits seinen Interessenten zeigen will, allerdings müsste ich dazu eine Art Genehmigung unterschreiben, damit er das legal und als seriöses Unternehmen darf. Ich habe betont das ich keine Maklerprovision zahlen will und das, wenn ich damit keinen Vertrag eingehe (der mir etwaige Maklerkosten verursacht), er das gerne machen kann. Also habe ich ihm gesagt er soll mal vorbeikommen. Ich habe dazu nichts in Google gefunden, daher meine Frage - ist sowas üblich? Kann ich da bedenkenlos was unterschreiben? Maklerfirma ist übrigens Royal Trust http://www.royal-trust.cc/Und wens interessiert, das zu verkaufende Objekt: http://www.tamchinaliving.atBin dankbar für Hilfe!
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userohnenamen
leider kein name
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wenn du einfach nur fix die 120k vom makler willst, wird der makler versuchen einen käufer für mehr zu finden, alles was darüber is wird dann sein reingewinn sein ansonsten: die mehrzahl von balkon sollte balkone und nicht balkons sein scnr
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BooTes
Octocat!
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wenn du einfach nur fix die 120k vom makler willst, wird der makler versuchen einen käufer für mehr zu finden, alles was darüber is wird dann sein reingewinn sein
ansonsten: die mehrzahl von balkon sollte balkone und nicht balkons sein scnr balkons: siehe duden - klingt bämisch, stimmt aber
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userohnenamen
leider kein name
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UnleashThebeast
Mr. Midlife-Crisis
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Oh wow, sry 4 OT, aber ich bin Gumpoldskirchner und wusste nicht, das es bei uns eine Rudolf Tamchinastrasse gibt :s
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ccr
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250k für eine 70qm Wohnung?
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ccr
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250k für eine 70qm Wohnung?
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$yrus
Freizeitjunkie
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normalerweise holt sich der markler die kohle dann nur beim käufer wie uon schon geschrieben hat
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BooTes
Octocat!
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250k für eine 70qm Wohnung? Ja, ist eine teure Gegend..
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d3cod3
Legend...
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bei urls die auf .cc enden bin ich immer vorsichtig
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sp33d
aka Fas7play
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kommt halt drauf an was er dir für einen wisch unterlegt gefunden habe ich nur das: Ein Makler machte über eine private Vermietungsanzeige die dort angebotene Wohnung und deren Vermieter ausfindig und bot – ohne hierzu beauftragt zu sein - das Objekt einem Wohnungssuchenden an. Nachdem der Interessent den Mietvertrag abgeschlossen hatte, verlangte der Makler eine Vermittlungsprovision. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dem Makler auch dann die vereinbarte Provision zusteht, wenn er vom Vermieter mit der Vermittlung der Wohnung gar nicht beauftragt wurde. Ob ein Makler mit derartigen Tricks auf Dauer gut fährt, ist allerdings eher zweifelhaft. Ein derartiges Vorgehen verstößt nämlich gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und kann ein Bußgeld bis zu 2500 EUR nach sich ziehen. Urteil des BGH vom 25.07.2002 III ZR 113/02 wie immer im leben und so fahre ich am besten, IMMER ALLES SCHRIFTLICH FESTHALTEN...!!! papier ist geduldig die provision wird er eh dem käufer aufrechnen
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