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Frage zu geförderter Genossenschaft + 2ter Wohnsitz

dolby 11.01.2014 - 12:34 8382 6
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d0lby

reborn
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Ich bin vor fünf Jahren in eine Genossenschaftswohnung eingezogen. Förderung war für mich relativ gering, weil ich zum "Glück" das Geld hatte und nur ca. 2500 Euro oder so auf Kredit waren. Diesen bezahle ich 2x im Jahr zu je 100 Euro... also nix da Zinsen 1% waren... eigentlich werde ich mir mal anschauen, dass ich das gleich bezahle.

Meine eigentliche Frage ist folgende:
Meine Eltern wohnen in einem Reihenhaus, ebenfalls Genossenschaft und der Plan war, dass ich mich dort als Nebenwohnsitz anmelde. Leider gibt es dort keine Kaufoption, da hätten wir schon längst investiert und Weitergabe gibt es auch nicht.

So... darf ich mich dort als zweit-Wohnsitz anmelden und habe ich dann eigentlich das Recht diese Wohnung zu übernehmen? Ist das immer unterschiedlich geregelt oder gibt es dafür ein AT-Gesetz?

Ich bleibe also in meiner jetzigen Wohnung, aber irgendwann möchte ich mir die Option halten diese von meinen Eltern zu übernehmen.
Oder muss das dort mein Hauptwohnsitz sein?

Ich muss mich sowieso bei beiden Genossenschaften erkundigen, weil ich bei A, sie bei B - oder gibt es dafür wirklich ein Gesetz welches allgemein für AT gilt.

Mir fehlt überhaupt ein Ansatz wo ich mit meiner Infostelle anfangen soll ;)

thx

daisho

SHODAN
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Ich denke da musst du den Mieter und/oder die Genossenschaft fragen wer berechtigt ist eine Wohnung zu übernehmen, das hängt total an den vorliegenden rechtlichen Verhältnissen und ev. Statuten/Satzungen/... der Genossenschaft.

Der Mieter der Wohnung sollte das aber eigentlich wissen bzw. wird es wohl in deren Satzungen (oder wie auch immer das bei dieser Genossenschaft heißt) stehen.

Ein Allgemeingesetz kann es dafür eigentlich nicht geben, da es ja vom rechtlichen Verhältnis abhängt (ist man Eigentümer (fällt hier weg), Mieter, nur "Nutzungsberechtigter" oder so Spezialfälle ...?).

bigjesus

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Ist von Genossenschaft zu Genossenschaft verschieden. Bei der einen hast du gar keine Chance diese weiterzugeben. Bei der anderen ist es einfacher. Bei den meisten geht jede 3. zu Wohnservice zurück, wenn die Verwaltung kulant ist, dann drehen die das so, dass es eben nicht die 3. wird.

Hauptmeldung ist afaik immer nötig. Einfach bei der Genossenschaft deiner Eltern direkt anfragen.

d0lby

reborn
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d.h. dort müsste mein Hauptwohnsitz sein.
so habe ich es auch irgendwie im Kopf.

Ich muss da wohl mit denen telefonieren.
Also von Genossenschaft zur Genossenschaft unterschiedlich. Na gut...

bigjesus

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Jap, so ist es.

Beispiel, Freund von mir. Bruder hatte eine Genossenschaftswohnung im 15. Bezirk, auch ohne Eigentumsoption. Freund war dort bereits 1 1/2 Jahre gemeldet, trotzdem ging es dann nur mit Bauchweh durch. Haben telefonisch gebeten, dass die Genossenschaft schaut, dass die Wohnung nicht zu Wohnservice zurück geht. Ist bei jeder 3. Wohnung so, dann schaust du durch die Finger, obwohl du direkts Familienmitglied bist und bereits gemeldet.

HUJILU

Parkplatzrunner
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Nicht immer geht jede 3. retour - nämlich wenn der gesamte Komplex am Anfang zu 100% vom Wohnservice vergeben wurde (bzw sie die Chance bekommen haben sie zu 100% zu vergeben). Passiert aber selten weil das Wohnservice ein Sauhaufen ist...

ccr


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Wie eh schon von vielen geschrieben, hängt das vom Genossenschaftsvertrag ab.

Ein Nebenwohnsitz alleine wird aber sicher kein Kriterium sein, das kannst Du Dir sparen. Meist kann man mit dem Argument "Hauptwohnsitz und dringendes Wohnbedürfnis" was erreichen. Aber auch da gibt's dann wieder unterschiedliche Regelungen, in wie weit zum Beispiel die Miete angepasst werden darf (das ist aber eher für Mieter im Vollanwendungsbereich des MRG relevant - die Genossenschaft hat da vermutlich freie Hand).
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