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Fernseher: Tuner-Modul deaktivieren (mag keine GIS zahlen)

DJ_Cyberdance 25.10.2011 - 18:41 306986 568 Thread rating
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__Luki__

bierernste Islandkritik
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Gibt eigentlich AON, UPC, etc. der GIS Auskunft ueber Kunden?

sunnyst

Big d00d
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aus eigener Erfahrung bis jetzt sage ich bei Upc nein, tun sie nicht...

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Zitat von __Luki__
Gibt eigentlich AON, UPC, etc. der GIS Auskunft ueber Kunden?

dürfen sie nicht. Haben "nur" einblick ins Melderegister

d0lby

reborn
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Auf meine Frage bezüglich GIS Gebühren für einen Beamer, gab es bis jetzt leider noch keine Antwort

SilentBob

Little Overclocker
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d0lby

reborn
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Hä?
Zitat
Das heißt beispielsweise, dass ohne freigeschaltete ORF-Digital-Sat-Karte kein Empfang möglich und damit kein Programmentgelt fällig war. Vor einem Jahr nutzten laut "Standard" rund 30.000 Haushalte diese Möglichkeit, den ORF-Gebühren zu entkommen.
Ist das nicht ein Blödsinn? Jeder der einen TV hatte, musste zahlen, das hatte mit ORF und SATAnlage ja nichts zu tun oder?

master blue

Mr. Anderson
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es geht um den orf anteil, der den großteil der gebühren ausmacht.

deleted428578

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Also wenn man sich den am Mittwoch beschlossenen Gesetzestext als auch die Begründung (achtung, das haben die roten eingebracht ...)durchliest kommt einem das Speiben:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG...name_236157.pdf

Ein Wahnsinn was da abgeht... wie schon in diversen Krone Kommentaren gefordert wird geh ich gleich mal Kindergeld anfordern weil ich ja über eine zeugungsfähige Apparatur verfüge - ob ich sie auch nutze ist ja nicht relevant lt. unseren Politikern.
Bearbeitet von deleted428578 am 09.12.2011, 08:12

d0lby

reborn
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Oho

ich bekam eine Antwort


Zitat
danke für Ihre E-Mail.

Eine Melde- und Gebührenpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht für
alle Rundfunk-Empfangseinrichtungen, unabhängig von Programm und Nutzung. Der
Gesetzgeber definiert, dass bereits die "Betriebsbereitschaft" von
Rundfunk-Empfangsgeräten für eine Meldepflicht entscheidend ist. (RGG, BGBl. Nr.
159/1999 i.d.g.F., § 2, Absatz 1).

Wenn Sie mit Ihren Rundfunkempfangseinrichtungen nichts empfangen können,
besteht auch keine Meldepflicht.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Die Service-Hotline
0810 00 10 80 erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr und samstags von
9 bis 17 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

...Warum machen die dann diese Beamer Werbung ...

smashIt

master of disaster
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bauernfängerei?

chap

small gift, big smile
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vermutlich.

Is ja sowieso bald egal.
Wollen ja für jeden Wohnsitz das Geld beziehen :|

userohnenamen

leider kein name
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ich muss mich kurz über die gis-unfähigkeit aufregen

ich hab vor 2 wochen eine änderung online durchgegeben das die gis von einem neuen konto abgebucht wird inkl einer änderung von jährlich auf 2 monatlich
heute schau ich aufs konto und was is: das neue konto habens eingetragen aber die jährliche zahlungsweise is geblieben :bash:

am liebsten würd ich die abbuchung jetzt rückgängig machen lassen, schon aus prinzip

PIMP

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machs einfach?

Viper780

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tja da bist ja fein raus, bei meiner freundin haben sie vom neuen _und_ vom alten Konto abgebucht

userohnenamen

leider kein name
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update: heute kam die rückzahlung der zuviel bezahlten monate :) (obs genau passt oder nicht muss ich erst am abend nachrechnen)
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