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Fernseher: Tuner-Modul deaktivieren (mag keine GIS zahlen)

DJ_Cyberdance 25.10.2011 - 18:41 307100 568 Thread rating
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Garbage

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Ja, da sind wir dann wieder beim Thema, wozu sollt ich mein Gerät verstümmeln, wenn ich aktuell ohne extra Box keinen Empfang habe?

Klar, bei modernen Geräten ist in der Regel ein DVB-T2 Receiver dabei, da wirds schwieriger mim argumentieren.

meepmeep

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afaik gehts nicht um Empfang oder nicht. Sobald das Gerät eine Rundfunkempfangskomponente hat, ist es gebührenpflichtig.

davebastard

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Zitat aus einem Post von meepmeep
afaik gehts nicht um Empfang oder nicht. Sobald das Gerät eine Rundfunkempfangskomponente hat, ist es gebührenpflichtig.

denke aber nicht dass das vor gericht standhält... also z.B. bei dvb-t1 also einer technologie über die man gar nicht mehr empfangen kann..

Umlüx

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es müsste sich halt mal jemand an einen präzedenzfall wagen. nur könnte das halt teuer werden?

davebastard

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voll... wie ist das eigentlich wenn man eine rechtschutzversicherung hat ? :p

mich betriffts eh nicht aber nur interessehalber

Garbage

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Iirc wurde das schon mal von jemandem ausjudiziert, da ging es darum dass die GIS meinte aber wenn er eine SAT Karte kauft, könnte er schauen. Der konnte dann aber nachweisen, dass er selbst mit Schüssel keinen Empfang hätte und daher nix empfangen kann. GIS hat das Verfahren verloren.

Problem ist ja auch, dass die von der GIS an klaren und unmissverständlichen Informationen gar kein Interesse haben, damit sie möglichst alles im Zweifel lassen und die Leute verunsichern. So wie das geschrieben ist auf der Webseite kann das alles und nix sein, Klarheit gibt es auf jeden Fall keine für die genannten Fälle.

davebastard

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Zitat
Iirc wurde das schon mal von jemandem ausjudiziert, da ging es darum dass die GIS meinte aber wenn er eine SAT Karte kauft, könnte er schauen. Der konnte dann aber nachweisen, dass er selbst mit Schüssel keinen Empfang hätte und daher nix empfangen kann. GIS hat das Verfahren verloren.

meinst du jetzt mit SAT karte die CI karte zum entschlüsseln ?
Bearbeitet von davebastard am 31.01.2022, 16:26

jogurt

Addicted
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Zitat aus einem Post von Garbage
Iirc wurde das schon mal von jemandem ausjudiziert, da ging es darum dass die GIS meinte aber wenn er eine SAT Karte kauft, könnte er schauen. Der konnte dann aber nachweisen, dass er selbst mit Schüssel keinen Empfang hätte und daher nix empfangen kann. GIS hat das Verfahren verloren.


wahrscheinlich das hier:
https://www.diepresse.com/571664/oh...e-gis-gebuehren

Aber ich hätte keine Nerven das vor Gericht zu tragen, einfacher und besser wirksam: "kein Gerät empfangsfähig am Standort" und somit auch keinen Zores... immer brav der Auskunftspflicht nachkommen und gut ist's

Laut Gesetzgeber ist es dem Kunden "zumutbar" eine Simpli Box/CI Card/usw" zu kaufen um ORF zu sehen - damit ist auch die Extra-Gebühr für die notwendige SAT Karte abgedeckt...

Der eigentliche Witz ist eben dass die Gebührenpflicht durch Besitz eines "empfangsbereiten/fähigen Geräts" entsteht - also auch ohne (freigeschaltener) Sat-Karte müsstest trotzdem ORF Gebühren zahlen :P auch wenn der Bildschirm schwarz bleibt...

Das Rundfunkgesetz wird wahrscheinlich eh überarbeitet wenn die Leute massenhaft abmelden bzw. wird's eh auf eine Haushaltsabgabe rauslaufen - ohne ORF gehts nicht, dazu hängen die Parteien zu sehr am unabhängigen ORF ;) :D

Garbage

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Das ist halt in Wahrheit alles veralteter Müll, der nichts mehr mit der aktuellen Realität zu tun hat.
Und nachdem man ja schon mehrmals angekündigt hat die "Streaminglücke" schließen zu wollen, wird die Haushaltsabgabe eher früher als später kommen.

kleinerChemiker

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Es kommt nur darauf an, dass man ein Rundfunkgerät betriebsbereit hält und in einem versorgten Gebiet wohnt. Ob man dann ORF tatsächlich empfangen kann mit dem Gerät, ist egal. Selbst ein kaputtmachen der Antenbuchse scheint nicht zu reichen.

Spruch 110 2006348-2/2E

DAO

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ohne haushaltsabgabe meldest kein fixes internet daheim an und fertig.
mit 4g/5g hast inzwischen eh einige optionen

davebastard

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4g/5g daheim... danke, aber nein danke

ich werds vermutlich sowieso zahlen weil ich orf auch konsumiere... aber ich verstehs dass man ned zahlen will wenn man nix verwendet. oder nur radio z.B.
Außer die Haushaltsabgabe ist in einem erschwinglichen rahmen... was ich mir aber leider auch ned vorstellen kann. österreich hat einfach den nachteil dass es so klein ist und deswegen zuwenig einzahler hat...
Bearbeitet von davebastard am 31.01.2022, 19:37

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat aus einem Post von kleinerChemiker
Selbst ein kaputtmachen der Antenbuchse scheint nicht zu reichen.

Klar:

Zitat
"... möchte ich sie darauf hinweisen, dass ich zwar im Besitz einer Fernsehempfangseinrichtung bin, ...

Zitat
Vielmehr werde das Fernsehgerät über eine Satelliten-Antenne betrieben.

Hier wird also eindeutig ein Rundfunkgerät betrieben.

berndy2001


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Zitat aus einem Post von jogurt
wahrscheinlich das hier:
https://www.diepresse.com/571664/oh...e-gis-gebuehren

Aber ich hätte keine Nerven das vor Gericht zu tragen, einfacher und besser wirksam: "kein Gerät empfangsfähig am Standort" und somit auch keinen Zores... immer brav der Auskunftspflicht nachkommen und gut ist's

Laut Gesetzgeber ist es dem Kunden "zumutbar" eine Simpli Box/CI Card/usw" zu kaufen um ORF zu sehen - damit ist auch die Extra-Gebühr für die notwendige SAT Karte abgedeckt...

Der eigentliche Witz ist eben dass die Gebührenpflicht durch Besitz eines "empfangsbereiten/fähigen Geräts" entsteht - also auch ohne (freigeschaltener) Sat-Karte müsstest trotzdem ORF Gebühren zahlen :P auch wenn der Bildschirm schwarz bleibt...

Das Rundfunkgesetz wird wahrscheinlich eh überarbeitet wenn die Leute massenhaft abmelden bzw. wird's eh auf eine Haushaltsabgabe rauslaufen - ohne ORF gehts nicht, dazu hängen die Parteien zu sehr am unabhängigen ORF ;) :D

Das ist, wie du schreibtst, bereits obsolet, da es 2012 eine Gesetzesänderung gab.

Zitat
1. In § 31 Abs. 10 wird am Ende des ersten Satzes der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wortfolge eingefügt:

„ jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.“

Es reicht aus im DVB-T Versorgungsgebiet zu leben, da es zumutbar ist entsprechende Box zu kaufen. Warum glaubst du gibts noch immer orf1+2 in SD unverschlüsselt? :D

Selbst wenn man nicht im Empfangsgebiet lebt, kann man "nur" das Programmentgelt sparen.
Bearbeitet von berndy2001 am 31.01.2022, 20:17

Redphex

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Zitat aus einem Post von davebastard
Außer die Haushaltsabgabe ist in einem erschwinglichen rahmen... was ich mir aber leider auch ned vorstellen kann.

Man kann es annäherungsweise berechnen ... und ich schätz' wenn's soweit ist werden unsere Hoffnungen eher enttäuscht werden.

Der ORF hat 2020 645Mio € über Programmentgelt eingenommen Quelle
Laut GIS bleiben dem ORF im Schnitt ca. 18€ Programmentgelt je "Kunde" und Monat Quelle

... macht aktuell ca. 3Mio "Kunden".

Statistik Austria sagt es gibt ca 4Mio Haushalte.

Ich trau mich wetten, dass der ORF im Fall einer allgemeinen Haushaltsabgabe eher das zusätzliche Körberlgeld einstreichen wird, anstatt nur 3/4 pro Haushalt einzuheben.
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