daisho
SHODAN
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Ack, man bestätigt mit der GIS Meldung ja auch dass die angegebenen Daten korrekt sind. Man kann ja auch eine Eidesstaatliche Erklärung dazulegen (außer das Formular zählt eh schon als solche?), einen geprüften Techniker braucht man dafür sicherlich nicht.
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wacht
pewpew
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hat jmd was anderes behauptet ? Du bist aber auch nicht verpflichtet das nachzuweisen, du bist auskunftspflichtig und Falschaussage ist illegal. Holschuld mit Beweislast bei der GIS. Ich muss denen garnix nachweisen. Sie koennen einem natuerlich massiv auf die Nerven gehn und das ganze soweit durchziehen das sie mitm Gericht und Sachverstaendigen kommen der dann nuechtern festellen darf das der ausgebaute Tuner den ich ueberm TV an die Wand genagelt hab wenn er kommt nicht empfangsbereit ist. NATUERLICH wird dir die GIS erzaehlen das DU besagten Gutachter oder den Profi-Ausbau zu zahlen hast damit du einfach aufgibst und es garnet erst machst. Unschuldsvermutung und so gilt auch wenn die GIS einen der Falschaussage bezichtigt. Kann mir irgendwer erklaeren wie so ein Messwagen funktioniert? Gut ob eine Bildroehre (was auch kein TV sein muss) bei mir rennt lass ich mir einreden das man messen kann aus der Ferne. Evtl auch noch ob wo eine Antenne rumsteht. Aber inwiefern misst dieser Wagen was die Antenne empfaengt?
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master blue
Mr. Anderson
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Soweit ich weiß, geht es da um die Strahlung, die ein Röhren-TV von sich gibt. Deshalb sind die Messwagen bei heutigen TVs hinfällig. Aber es gibt sicher jemanden, der das besser erklären kann.
Bearbeitet von master blue am 21.07.2016, 11:35
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wacht
pewpew
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Ja eben, wenn man was misst is das (guessing - darum frage ich ja obs wer weis) wohl irgendeine Modulationsfrequenz vom Elektronenstrahl oder gar die Beschleunigungsspannung? Beides hatte ja jeder CRT Bildschirm dann genauso. Das ganze war vl. in den 80ern noch praktikabel einsetzbar, seits PCs und deren Bildschirme in Privathaushalten unterwegs sind wars auch damit vorbei. Mit aktuellen Monitoren wuerde mir eigentlich garnix mehr einfallen was man da fern-messen koennt - selbst wenn nicht sowieso die Messung durch die einfache Menge an Bildschirmen im Haushalt sinnfrei waer.
Bearbeitet von wacht am 21.07.2016, 11:45
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Ich sagte ja, der Messwagen WAR einmal.
Es gibt noch Messwagen, natürlich, aber die schaun dass niemand was SENDET => Amateuerfunker die es bei den Ziegeln übertreiben, Prepper, 08/15-Eierbären die die Nachbarschaft auf Ö3-Frequenz mit Bravo-Hits via China-Funkadapter beschallen usw.usf.
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g.p.
Bloody Newbie
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Ok, die Berechtigung und die selbstgeschriebene Bestätigung mit Stempel und Fotodokumente hab ich. Außerdem geht's um einen Nebenwohnsitz, am Hauptwohnsitz gibt's eine Anmeldung....
Ein anderes (fiktives) Szenario: ich betreibe am Hauptwohnsitz einen Sat-Receiver, der via IP streamt. Diesen Stream sehe ich mir am Nebenwohnsitz an. Was ist das jetzt?
Zu der obigen Diskussion bzgl. Messwagen: ich kann nur sagen, wie das früher war, da wurde die TV-Zwischenfrequenz 38,9 Mhz angepeilt. Mit einer gewissen Unschärfe konnte man damit den Empfängerstandort bestimmen. Ist heutzutage völlig unnmöglich, weil erstens der Signalprozessor völlig anders arbeitet und die ZF praktisch nicht mehr existiert. Außerdem verhindern inzwischen die EMV-Bestimmungen, dass eine auswertbare Emission stattfindet. Selbst wenn, würde diese im verbauten Gebiet im Sumpf der netzgebundenen Signale aus WLAN und Powerline untergehen.
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Ecraft
Here to stay
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bezüglich Nebenwohnsitz gibt es auch die Möglichkeit einer eingeschränkten Meldung, dann zahlt man halt "nur" für 4 Monate im Jahr (so hab ich es an meinem Nebenwohnsitz gelöst, da ich sonst meine Satanlage vom Haus hätte abmontieren müssen). http://www.kleingaertner-noe.at/1_O...ltung/gis_1.PDFAd Streaming sehe ich die Sachlage so dass für Streaming von Radio und TV-Angeboten aus dem Internet keine Gebühren eingehoben werden dürfen, dass deine Quelle dein eigener Receiver ist, sollte wohl egal sein.
Bearbeitet von Ecraft am 21.07.2016, 19:24
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b45h0r
Bloody Newbie
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Hat sich jemand hier damit beschäftigt, dass mit der Umstellung auf DVT-T2 all die heutigen TV Geräte kein ORF mehr empfangen können und somit nicht mehr GIS pflichtig sind?
Ich habe GIS Service angerufen und damit genervt, die Dame gab nach paar Minuten auf und meinte "schreiben Sie einen Brief, die werden es dort klären müssen".
Meine Argumentation - ab Oktober (+/-) kann das öffentliche Fernsehen nur noch mit einem DVB-T2 Gerät empfangne werden. Mein Gerät hat aber nur den DVB-T Tuner. Somit kann ich mit dem TV Gerät keine öffentlichen Programme mehr empfangen.
Dies wird sehr geschickt verschwiegen und überall wird nur noch das SimpliTV als etwas "selbtverständliches" verkauft. Es kann mich ja keiner dazu zwingen mir einen DVB-T2 Tuner zu kaufen dazu noch mit einem Subscription Modell wie SimpliTV.
So wie ich es verstehe, ist der analoge Empfang und DVB-C dann auch Geschichte?
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Dargor
Shadowlord
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Bin gespannt was bei deiner Anfrage rauskommt afaik hieß es bisher einfach, dass es zumutbar ist, eine dvb-t2-box zu kaufen
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master blue
Mr. Anderson
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Ohne DVB-T2 Tuner ist dein TV nicht empfangsbereit und damit auch nicht GIS-pflichtig. Völlig unerheblich, was bei deiner Anfrage heraus kommt. So wie ich es verstehe, ist der analoge Empfang und DVB-C dann auch Geschichte? Der analoge terrestrische Empfang ist schon lange Geschichte. afaik hieß es bisher einfach, dass es zumutbar ist, eine dvb-t2-box zu kaufen Nein.
Bearbeitet von master blue am 14.08.2016, 21:38
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-=Willi=-
The Emperor protects
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afaik hieß es bisher einfach, dass es zumutbar ist, eine dvb-t2-box zu kaufen Punkt #8. Bitte diese Falschinformation nicht verbreiten.
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Dargor
Shadowlord
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Warum denn gleich so aggressiv? Ich war falsch informiert, hat sich somit erledigt
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-=Willi=-
The Emperor protects
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War nicht aggressiv gemeint, sorry .
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Dargor
Shadowlord
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Dann habe ich es falsch aufgenommen, sorry Und sorry für OT
Bearbeitet von Dargor am 14.08.2016, 23:47
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Bogus
C64 Generation
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jeder der DVB-S2 hat, zahlt aber trotzdem, oder?
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